24.05.2007 - 3 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

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Beratung

Frage von Herrn Roelen, Aachen, an die Verwaltung:

Inwiefern wurde meine auf der Bürgerinformationsveranstaltung zur Neugestaltung des Elisengartens vorgebrachte Kritik in die weitere Betrachtung einbezogen?

 

Frau Nacken beantwortet die Frage und betont, dass der Kern der Einlassung von Herrn Roelen auf der Bürgerinformationsveranstaltung der Vorschlag gewesen sei, den Elisengarten in seinem heutigen Zustand zu belassen. Insofern werde seine Kritik keine Berücksichtigung finden.

 

Zusatzfrage von Herrn Roelen:

Wie wird die Verwaltung auf die übrigen vorgebrachten kulturellen, städtebaulichen und ästhetischen Belange eingehen?

 

Frau Nacken erläutert, dass die Äußerungen der Bürgerinnen und Bürger in einem Protokoll über die Veranstaltung festgehalten und den politischen Gremien zur Kenntnis gebracht worden seien. Die einzelnen Fragen und Anregungen würden im weiteren Planungsprozess einbezogen bzw. geklärt.

 

 

Frage von Frau Mayer-Hohmann, Aachen an die Verwaltung:

Inwieweit können Anregungen und Kritik zum Projekt Kaiserplatzgalerie in die weitere Planung einfließen und wie können die Anwohner in dem Prozess mitwirken?

 

Frau Nacken beantwortet die Frage und erläutert die Beteiligungsmöglichkeiten im Bebauungsplanverfahren.

 

 

Frage von Herrn Chauvistré, Aachen an die Verwaltung:

Es geht um eine Fläche im Landschaftsschutzgebiet Soers und zwar um die Feuchtwiese „Hochbrücker Mühle” an der Wurm, die einer mit Schotter befestigten Parkplatzfläche für 1200 Autos weichen soll. Das Grundstück mit der Flurbezeichnung „Hochbrücker Mühle” (Grundbuch Laurensberg Blatt 0767, Flur 4, Flurstück 972) wurde im Februar 1994 von meiner Mutter Wilma Chauvistré an die Stadt Aachen verkauft. Grund des Kaufes durch die Stadt war die Schaffung von Einrichtungen zum Hochwasserschutz. Als Beleg hierfür zitiere ich aus dem notariellen Kaufvertrag Nummer 419 der Urkundenrolle für 1994 des Notars Hans-Wilhelm Zinken:

„Der Käufer beantragt Gebührenermäßigung gemäß § 144 KostO, da die Flurstücke 555 und 972 zur Schaffung weiterer Rückhalteeinrichtungen im Bereich des Einzugsgebietes der Abwasserreinigungs-Anlage (ARA-Soers) benötigt werden und somit für den Allgemeinbedarf bestimmt sind.”

Meine verstorbene Mutter hat also das Land in gutem Glauben an die Stadt Aachen verkauft, dass Maßnahmen zum Hochwasserschutz überhaupt möglich würden und gleichzeitig der Landschaftsschutz für diese Fläche gewährleistet bliebe. Nun die Frage: Wie kann es sein, dass sich die Politiker nicht im Geringsten daran gebunden fühlen, was vor gar nicht so langer Zeit für die Wurmauen festgelegt wurde? Ein Regenrückhaltebecken wurde bereits gebaut, aber auch die Wurmauen als solche müssen als naturnahe Überschwemmungsgebiete erhalten bleiben.

Vielleicht ist die Sache ja nur in Vergessenheit geraten. Ich möchte den Planungsausschuss bitten, die Vorlagen und Beschlussfassungen zum Ankauf der Wurmaue „Hochbrücker Mühle” von Anfang 1994 oder Ende 1993 einmal herauszusuchen, öffentlich zu machen und in die Diskussion einzubringen.

 

Frau Nacken berichtet, dass der Hochwasserschutz durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt werde, der Wasserverband habe der Planung zugestimmt.

Im Übrigen sagt sie die schriftliche Beantwortung der Frage zu.

 

Zusatzfrage von Herrn Chauvistré:

Wie kann es sein, dass bereits seit Dienstag, dem 15. Mai die Wiese von Baggern umgegraben wird, also mit vorbereitenden Baumaßnahmen zur Errichtung der Parkplätze begonnen wird, wo doch die Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes und zur Aufhebung des Landschaftsschutzes gerade erst angelaufen sind?

 

Herr Feiter beantwortet die Frage und erläutert, dass es sich um bei den Arbeiten um Untersuchungen des Kampfmittelräumdienstes handele.

 

 

Frage von Frau Horres, Aachen, an die Verwaltung:

Hat die Stadt Aachen alternative Flächen, insbesondere auf der anderen Seite der Krefelder Straße

geprüft? Gerade im Bereich Gasballons - Grüner Weg existieren brach liegende und zum Teil bereits

versiegelte Flächen, die für einen Parkplatzbau besser geeignet sind. Laut Auskunft der Verwaltung

wurden bei der Suche nach Alternativen nur Grünflächen in Betracht gezogen. Wie kommt das?

 

Frau Nacken beantwortet die Frage und erklärt, dass die Auswahl der Fläche ein Bestandteil der Abwägung im Bebauungsplanverfahren sei.

 

Zusatzfrage von Frau Horres:

Bei der Feuchtwiese handelt es sich um ein Biotop, das maßgeblich für das Klima der Soers und als Aue der Wurm für den Hochwasserschutz von Bedeutung ist. Ist dies bei der Wahl der Fläche bedacht worden?

 

Frau Nacken weist darauf hin, dass es sich bei der Fläche zwar nicht um ein Biotop handele, dennoch würden Belange wie Klima, Hochwasserschutz etc. im Rahmen der Umweltprüfung untersucht und in die Abwägung eingestellt.

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