24.05.2007 - 21 Bebauungsplan Nr. 873 - AachenMünchner Borngass...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

(Herr März nimmt wegen Befangenheit nicht an Beratung und Beschlussfassung teil.)

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über die Änderung der Festsetzung zu Werbeanlagen zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Entwurf des Bebauungsplans (die schriftlichen Festsetzungen) wie folgt vereinfacht zu ändern:

- Änderung der Festsetzung zu Werbeanlagen

Er empfiehlt dem Rat, die geänderte Festsetzung im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 873 - AachenMünchner Borngasse - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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