16.08.2007 - 12 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 879 - Bever...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Für die Fraktion der Grünen kündigt Herr Rau an, dass man der Vorlage der Verwaltung zustimmen werde. Man wolle jedoch nochmals daran erinnern, dass der Ausschuss im Zusammenhang mit diesem Projekt die Frage von Energiesparstandards für Wohnbauvorhaben thematisiert habe. Man erwarte hierzu noch eine Aussage von der Verwaltung.

 

Frau Nacken kündigt an, dass zu diesem Thema eine Vorlage in Vorbereitung sei, mit der generelle Regelungen vorgeschlagen werden sollten. Mit dem BLB seien bereits sehr positive Gespräche über diese Frage geführt worden.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, die schriftlichen Festsetzungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

-Pkt 3.3 der Werbeanlagen

Ausnahmsweise sind für ein Hotel oder eine gewerbliche Nutzung im Eckbereich Kronprinzenstraße / Beverstraße je Gebäude eine Stele oder ein Pylon von max. 3,50 m Höhe und einer Seitenlänge von 1,20 m zulässig, wenn sie aus den Materialien Glas, Plexiglas oder Metall gefertigt werden.

Er empfiehlt dem Rat, den so geänderten vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 879

- Beverstraße - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage