06.09.2007 - 2 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

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Beratung

Frage von Herrn Chauvistré, Aachen, an Herrn Finkeldei:

Zur Entwicklung des Bereiches Soers gab es am 13.08.2007 eine Informationsveranstaltung der Verwaltung, auf der die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das gesamte Gebiet der Soers angekündigt wurde. Für die anwesenden Bürger war nicht verständlich, warum ein Bebauungsplan für einen Bereich aufgestellt werden muss, der eigentlich von Bebauung freigehalten werden soll. Können Sie erklären, warum ein Bebauungsplan einen besseren Schutz der Soers bieten soll als der Landschaftsplan, der ohnehin hier gilt ?

 

Herr Finkeldei beantwortet die Frage und erläutert, dass mit einem Bebauungsplan die Nutzung von Flächen abschließend geregelt und Bebauung definitiv ausgeschlossen werden könne, so könnten auch beispielsweise landwirtschaftlich genutzte Hochbauten verhindert werden, die als privilegierte Vorhaben gem. § 35 BauGB auch im Landschaftsschutzgebiet zulässig seien.

 

 

Frage von Herrn Grief, Aachen an die Verwaltung:

Der Planungsausschuss berät heute über eine erhebliche Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Brander Feld. Wie soll in diesem Zusammenhang mit dem Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbs für diesen Planbereich umgegangen werden?

 

Herr Wingenfeld beantwortet die Frage und erklärt, dass mit der Einleitung des neuen Verfahrens in einigen Teilbereichen modifizierte städtebauliche Ziele umgesetzt werden sollen.

 

Zusatzfrage von Herrn Grief:

Wurde geprüft, ob es einen entsprechenden Bedarf für Geschosswohnungsbau an dieser Stelle gibt?

 

Herr Wingenfeld betont, dass man sich intensiv mit dieser Frage auseinandergesetzt habe, der Bebauungsplan werde dem festgestellten Bedarf gerecht.

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