15.11.2007 - 2 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

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Beratung

Frage von Herrn Renkewitz, Aachen, an Herrn Rau:

Im Bebauungsplan Nr. 846 Liebigstraße/ehemaliges Stadtreinigungsamt ist die Absicht formuliert, diese Fläche für produzierendes und verarbeitendes Gewerbe zu reservieren, da die Stadt Aachen nur in geringem Maße über geeignete Flächen für diese Betriebe verfüge.

Wie ist das Ziel des Bebauungsplanes mit der Entscheidung zu vereinbaren, die Fläche einer Parkplatznutzung zuzuführen?

 

Herr Rau beantwortet die Frage und erläutert, dass man aufgrund des Stellplatzbedarfs für den neuen Tivoli alle Flächen planungsrechtlich sichern werde, die diese Nutzung aufnehmen könnten. Angesichts der schleppenden Vermarktung der Grundstücke in diesem Bereich halte man dies für vertretbar, man sei jedoch überzeugt, dass man bei einer abschließenden Gesamtbetrachtung nicht alle Flächen tatsächlich in Anspruch nehmen müsse.

 

Zusatzfrage:

Haben sich die Ansiedlungsbedingungen für gewerbliche Nutzer in der Stadt Aachen derart verändert, dass die Aussagen im Bebauungsplan ihre Gültigkeit verloren haben ?

 

Herr Rau beantwortet die Frage dahingehend,  dass man angesichts der schleppenden Vermarktung der Grundstücke in diesem Bereich die vorläufige Inanspruchnahme für vertretbar halte, man sei jedoch überzeugt, dass man bei einer abschließenden Gesamtbetrachtung diese Fläche nicht als Parkplatz realisieren müsse.

 

 

Frage von Herrn Bertels, Aachen, an Herrn Plum:

Die angesiedelten Firmen auf dem Gelände Liebigstraße/ Professor-Wieler-Straße haben die Grundstücke unter der Maßgabe erworben, sich in einem Gewerbegebiet anzusiedeln.

Wie ist der Konflikt des Interesses der Gewerbetreibenden an weiteren Ansiedlungen einerseits und der Alemannia an weiteren Parkflächen abgewogen und ist das Ergebnis öffentlich bekannt gemacht worden ?

 

Herr Plum beantwortet die Frage und versichert, dass man die Interessen der Gewerbetreibenden ernst nehme und alle Belange in die Abwägung zu den entsprechenden Bauleitplanverfahren einstellen werde. Auch die Stadt selbst habe ein Interesse daran, die Grundstücke mittelfristig wieder als Gewerbegrundstücke zu nutzen.

 

 

Frage von Herrn Müller-Simon, Aachen, an die Verwaltung:

Im Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 846 wird darauf hingewiesen, dass der Verkehr der angrenzenden Verkehrsstraßen und Baulücken die hauptsächlichen Lärmquellen sind. Umgekehrt bedeutet dies, dass eine entsprechende Bebauung auch die Belastungen durch Lärm verringern kann. Eine Nutzung des Geländes als Parkfläche verhindert eine weitere Bebauung und damit ggf. auch die Reduzierung der Lärmbelastungen für die angrenzenden Wohneinheiten.

Wie ist der Anspruch der Stadt, für adäquate Lärmverringerung im innerstädtischen Bereich zu sorgen, mit den Planungen des Parkplatzes für die Alemannia zu vereinbaren ?

 

Frau Nacken beantwortet die Frage und weist darauf hin, dass erst im weiteren Verfahren geklärt werden könne, welche Flächen in welchem Umfang in Anspruch genommen würden. Dann erst könne eine konkrete Aussage zur Lärmbelastung erfolgen, dieser Aspekt werde ebenfalls in die Abwägung eingestellt.

 

 

Frage von Frau Schlebusch, Aachen, an die Aachen:

Zurzeit wird die Nutzung der brachliegenden Flächen im Gewerbegebiet Liebigstraße (Bebauungsplan Nr. 846) als Parkplatz nur in Bezug auf die Spiele der Alemannia diskutiert.

Schon jetzt wird das erschlossene Gebiet und das Gewerbegebiet zum Besuch der Markthallen wöchentlich als Parkfläche genutzt. Und bereits jetzt  werden Besucher und Besucherinnen des CHIO angewiesen, die Parkflächen am Grünen Weg/Liebigstraße zu nutzen. (Shuttle-Service).

Ist eine erweiterte Parkplatznutzung auf der angewiesenen Fläche über die Nutzung für die Alemannia hinaus beabsichtigt und wie werden die Vorstellungen der Stadt Aachen mit der APAG abgesichert ?

 

Frau Nacken beantwortet die Frage und erklärt, dass, sollte die Fläche tatsächlich als Parkfläche genutzt werden, die Bewirtschaftung durch die APAG erfolgen werde. Dabei werde die Stadt vertraglich mit der APAG die ausschließliche Nutzung für die Alemannia-Spiele sichern.

 

Zusatzfrage:

Wird die Fläche grundsätzlich in das Parkkonzept der Stadt Aachen einbezogen und sind die damit verbundenen Folgen für Umwelt und Lärmbelästigungen berücksichtigt ?

 

Frau Nacken betont nochmals, dass eine tatsächliche Inanspruchnahme der Fläche nach Einschätzung der Verwaltung wahrscheinlich nicht erforderlich werde.

 

 

Frage von Herrn Bömeke, Aachen, an die Verwaltung:

Der Presse vom 02.10.2007 ist zu entnehmen, dass die APAG, als potenzielle Parkhausbetreiberin, nur noch 1200 Stellplätze bauen wolle. Begründet wird die Beschränkung mit wirtschaftlichen Erwägungen.

Was veranlasst die Stadt Aachen dazu, diese wirtschaftlichen Erwägungen der APAG höher zu bewerten als den Ausbau eines innerstädtischen Gewerbegebietes für die Ansiedlung kleinerer Gewerbe, Handwerke und Dienstleistende ?

Zu Beginn der Verhandlungen um den Neubau Tivoli war die Rede vom Bau eines Parkhauses mit 2000 Stellflächen.

 

Frau Nacken beantwortet die Frage und erläutert, dass insgesamt in unmittelbarer Stadionnähe mehr als 2.000 Parkplätze vorgesehen seien.

 

Zusatzfrage:

Wieso hat sich die Stadt damit zufrieden gegeben, dass die Alemannia in die Ausschreibung zum Stadionneubau nur 1200 Stellplätze vorsieht ?

 

Frau Nacken verweist auf die Antwort zur vorangegangenen Frage.