06.12.2007 - 2 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

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Beratung

Frage von Herrn Rouette, Aachen an Herrn Plum:

Meine Frage bezieht sich auf den Parkplatz Eulersweg 9: Wie stehen Sie bei der Realisierung dieses Parkplatzes in einem Landschaftsschutzgebiet zu dem Widerspruch bei einer Zustimmung die ökologischen Aspekte und die juristischen Aspekte wegen einer großen Anzahl an Widersprüchen berücksichtigen zu müssen?

Die Bezirksvertretung Laurensberg hat mit allen Stimmen beschlossen, diesen Parkplatz nicht zu nutzen, ebenfalls der Umweltbeirat. Für eine Mehrheit überwiegen die ökologischen Aspekte vor den Sicherheitsaspekten. Wie wird diese „Mehrheit“ bei einer Abstimmung berücksichtigt?

 

Herr Plum weist darauf hin, dass die Verwaltung möglicherweise einen Überschuss an Parkplätzen vorgesehen hat. Die Bezirksvertretung Laurensberg wolle den Parkplatz nicht realisieren, wenn es aus juristischen Gründen möglich ist. Es gelte auch Aspekte anderer Stellen zu berücksichtigen. Daher könne nicht sicher zugesagt werden, ob die Eingaben Berücksichtigung finden können, es sei aber möglich.

 

Fragen von Herrn Dietmar Spiegel, Aachen an Frau Verheyen:

Die Frage bezieht sich auf die Kosten bezüglich der Kleingärten. Die Kleingärten könnten nach neuester Planung dort bleiben wo sie sind. Die Kosten der Abfindungen sollen 1Million € betragen.

Die Gesamtkosten werden auf 2,3 Mio € geschätzt. Stimmen Sie der Verwaltungsvorlage trotzdem zu?

 

Frau Verheyen stellt klar, dass das Gelände komplett mit Tivoli überbaut werden soll. Es sei daher unmöglich, an dieser Stelle die Kleingärten zu belassen. Die Abfindungen für die Ersatzflächen seien per Gesetz vorgesehen. Der Beschluss werde heute möglicherweise gefasst und sei Grundlage für den Bau eines neuen Platzes für die Kleingärtner.

 

Zusatzfrage von Herrn Spiegel an Frau Verheyen:

Ist Ihnen bekannt, dass ein Verbleib der Kleingärten in kleinerem Umfang möglich ist?

 

Fr. Verheyen verneint die Frage und begründet dies mit der Sportstättenverordnung, wonach bestimmte Abstände zu Sport- und Trainingsstätten einzuhalten sind, z. B. aus Lärmschutzgründen. Dies stelle einen Schutz für die Kleingärten dar, so dass es nicht möglich sei, sie dort zu belassen.

 

Zusatzfrage von Herrn Spiegel an Fr. Verheyen:

Sind Sie bereit, diese Entscheidung juristisch überprüfen zu lassen?

 

Fr. Verheyen beantwortet die Frage, indem sie darauf verweist, dass das Verfahren wie üblich überprüft worden ist. Herr Spiegel könne das Verfahren aber nach Beschlussfassung auch zivilrechtlich überprüfen lassen.