06.12.2007 - 7 Bebauungsplan Nr. 886 und Änderung Nr 102 des F...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Planungsausschuss
- Datum:
- Do., 06.12.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Frau Nacken gibt dem Ausschuss zu diesem TOP zur Kenntnis, dass bereits die Zuschrift eines der beiden Vereine vorliege, in der dieser sein Interesse an der Pacht bekundet.
Herr Kriesel erläutert zusammenfassend den Inhalt dieser Vorlage und stellt das Abstimmungsergebnis der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg vor: Die Vorlage wurde mit einer Gegenstimme und einer Enthaltung beschlossen.
Herr Schaffrath gibt bezüglich der finanziellen Auswirkungen zu Bedenken, dass hier sehr viele Zahlen vorgestellt wurden, nicht aber die Höhe der tatsächlichen Kosten des Umzugs, die wohl voraussichtlich sehr hoch ausfallen werden.
Frau Nacken betont nochmals, dass eine Verpflichtung für die Stadt Aachen bestehe, Ersatzflächen für eine Kleingartenanlage zu schaffen. Die zuvor erwähnten hohen Kosten setzten sich sowohl aus den Entschädigungen für Kleingärtner, die nicht umziehen wollen, als auch aus den Kosten für die neue Anlage zusammen.
Es ergeht folgender
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:
- der Geltungsbereich wird an die erforderliche Größe der Kleingartenanlage angepasst und von 36.200 qm auf 26.000 qm verkleinert.
- die schriftliche Festsetzung der Begrenzung der Gesamtfläche der Kleingartenanlage auf 30.000 qm entfällt.
- der zeichnerisch festgesetzte “lärmbelasteter Bereich” wird auf die Fläche des Lärmschutzwalles reduziert.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 886 -Berensberger Straße / Dauerkleingartenanlage - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Außerdem empfiehlt er dem Rat, die Änderung Nr. 102 des Flächennutzungsplanes 1980 -Berensberger Straße / Kleingartenanlage - zu beschließen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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