28.03.2007 - 4 Bericht über die Prüfung der Jahresrechnung für...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

An der Aussprache beteiligen sich seitens der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses die Herren Königs, Schäfer, Rau und Schmitz sowie seitens der Verwaltung Frau Grehling, Frau Kober und Herr Emmerich.

 

Herr Königs spricht der Verwaltung Dank dafür aus, dass sie es geschafft hat, den Bericht zur Jahresrechnung 2005 dem Rechnungsprüfungsausschuss bereits im März 2007 zur Beratung vorzulegen. Er hält dies für besonders erwähnenswert, weil das Ergebnis der Prüfung in der Vergangenheit erst mit noch größerer zeitlicher Verzögerung vorgelegt werden konnte. Der jetzt zur Beratung anstehende Bericht enthält eine detailgenaue Darstellung und erleichtert der Politik die Nachvollziehbarkeit der einzelnen Maßnahmen. Herr Königs spricht die jährlich wiederkehrende Diskussion der Kasseneinnahmereste (KER) an. Auch hier ist eine Verbesserung erkennbar, da sich die KER weiter reduziert haben. Trotz des besseren Ergebnisses bittet er die Verwaltung, die Ämter und Fachbereiche für eine weitere Reduzierung der Kasseneinnahmereste zu sensibilisieren. Herr Königs erbittet eine Auskunft zur Ausschöpfung der Verpflichtungsermächtigungen (VE) in Höhe von nur 12,5 % gegenüber den VE im Jahre 2004 mit 27,07 %. Ansonsten stellt sich der Bericht als erfreuliches Werk dar und die CDU-Fraktion wird dem Beschlussvorschlag folgen.

Frau Grehling geht wunschgemäß auf die Verpflichtungsermächtigungen ein. Sie erläutert, dass die VE sich auf den rein investiven Bereich des Vermögenshaushaltes beziehen. In der Vergangenheit haben die Ämter und Fachbereiche Projekte und Maßnahmen vorsichtshalber in den Haushalt eingebracht. Wenn dann Fördermittel nicht rechtzeitig zur Auszahlung gelangten oder zeitliche Verzögerungen in der Planung oder Ausführung der einzelnen Maßnahmen eintraten, konnten die im Haushalt vorgemerkten Mittel nicht immer voll ausgeschöpft werden. Mittlerweile ergibt sich im Vermögenshaushalt jedoch ein realistischeres Bild, wenn man die vorgemerkten Mittel mit den tatsächlich geleisteten Ausgaben vergleicht. Es wird jedoch auch in Zukunft nicht möglich sein, die Realität ganz zu treffen. Die Einbringung von VE sei jedoch im Rahmen der Haushaltsaufstellung weiterhin wünschenswert. Das Ausschöpfungspotential bedarf weiterhin einer Verbesserung. Diesbezüglich laufen auch immer wieder Gespräche mit den Ämtern und Fachbereichen. Auch im Hinblick auf die Umstellung auf NKF ist es unbedingt notwendig, die Haushaltsansätze realistischer zu prüfen. Mitte April wird es eine Veranstaltung zum Thema NKF geben. Schwerpunktthemen sind u.a. Produkte (Was ist ein Produkt, wie benenne ich diese etc.), Kennzahlen, Plandaten und vieles andere mehr. Es wird erläutert, wie mit den Produkten, Kennzahlen, Plandaten umzugehen ist und welche Aussagekraft die zusammengetragenen Daten und Zahlen haben. Zu den Problemen bei der Umsetzung von NKF wird sie im nichtöffentlichen Teil der Sitzung noch etwas berichten.

Herr Rau bemerkt zu den VE, dass es viele Ansätze aus der Verwaltung gibt und dass zwischen der Zeitplanung und dem Finanzplan Welten liegen. Er bittet die Verwaltung, für eine Verbesserung der Einbringung der VE in den Haushalt zu sorgen, indem den Sachbearbeitern/innen entsprechende Hinweise an die Hand gegeben werden. Frau Grehling betont, dass entsprechende Hinweise bereits jetzt gegeben werden.

Herr Schäfer verweist in diesem Zusammenhang auf die Grafik auf S. 49 des Berichtes. In dieser Grafik gibt es zwei Spitzen in den Jahren 1999 und 2004. Beides waren Wahljahre, was vermuten lassen könnte, dass Maßnahmen aufgenommen wurden, von denen man seitens der Politik annahm, dass sie eventuell nach einer Änderung in den Mehrheitsverhältnissen nicht mehr zum Tragen kämen. Frau Grehling meint, dass die Wahljahre schon eine gewisse Rolle spielen können. Die VE bedeutet die Verpflichtung zur Leistung von Ausgaben für Investitionen in künftigen Jahren. Das kann sich aber auch auf Fortsetzungsmaßnahmen beziehen.

 

Herr Emmerich bedankt sich bei Herrn Königs für das ausgesprochene Lob. Die Kämmerei arbeitet verstärkt daran, die Jahresrechnung 2006 ebenfalls noch im Jahr 2007 zur Beratung vorlegen zu können. Erwartet wird ein ähnliches Ergebnis wie bei der Jahresrechnung 2005 (8 Mio. € Entlastung beim Rechnungsergebnis).
Herr Schmitz schließt sich dem Lob von Herrn Königs bezüglich der früheren Vorlage des Berichtes und der Reduzierung der KER an. Er geht auf S. 10 des Berichtes ein. Für ihn ist unverständlich, warum der Verwaltungskostenbeitrag der Eigenbetriebe in Höhe von 133.200,00 € abgesetzt wurde. Er stellt die Frage, ob es hierfür einen besonderen Grund gibt. Über das Protokoll wird dazu erläutert: Bei Hst. 1.03000.16500 `Verwaltungskostenbeitrag der EigenbetriebeA musste dieser Betrag abgesetzt werden, weil er versehentlich doppelt zum Soll gestellt worden war. Es handelte sich um den  Verwaltungskostenbeitrag der VHS.

Frau Grehling weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich zurzeit die Anträge auf Niederschlagung von Forderungen auf ihrem Schreibtisch häufen und dass an dieser Problematik gearbeitet werden muss, um den weiteren Rückgang bei den KER zu forcieren.

Herr Schmitz geht dann auf die Prüfbemerkungen B 4 und B 5 auf S. 31 des Berichtes ein. Hier geht es um die STAWAG, die Pacht für Beleuchtungsanlagen zu zahlen hat und dieser Verpflichtung nicht fristgerecht nachgekommen ist. Er stellt in diesem Zusammenhang die Frage, warum dies erst nach ca. 1 ½ Jahren auffällt und ob es hier keine Kontrolle der Eingänge mittels EDV gibt.

Frau Kober erklärt hierzu, dass von der STAWAG inzwischen der Betrag in Höhe von 17.874,47 € für das Jahr 2005 überwiesen wurde. Es steht jedoch noch ein Betrag in Höhe von 42.900,- € für das Jahr 2006 aus. Da die STAWAG jedoch andererseits noch Geld von der Stadt Aachen erwartet (es handelt sich um rd. 200.500,00 € ab 1.1.2007 mtl. aus den Kosten der Straßenbeleuchtung), wurde darauf verzichtet, jetzt hier eine Mahnung herauszuschicken. Die Verzögerung der Auszahlung an die STAWAG wie auch die unterbliebene Mahnung des von der STAWAG an die Stadt zu zahlenden Betrages hängt damit zusammen, dass der Fachbereich Verkehr und Tiefbau (FB 68) aufgelöst wurde. Teilweise gibt es Aufgabenverlagerungen zum Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen (FB 61), teilweise auch zum Aachener Stadtbetrieb (E 18). Bei der Pachterhebung sei die Zuständigkeit noch nicht endgültig entschieden.
Des Weiteren spricht Herr Schmitz die Entwicklung bei den Einzelplänen 0 und 7 an. Die Ausgaben liegen mit etwa 50 % erheblich über dem Ansatz. Er ist der Auffassung, dass einer solchen Entwicklung mit besseren Planungen entgegengewirkt werden kann. Zur Erläuterung wird über das Protokoll ausgeführt: Die Erhöhung des Fehlbetrages nach der Rechnung gegenüber dem Zuschuss nach dem Haushaltsplan beim Einzelplan 0 um rd. 27,5 Mio € hängt damit zusammen, dass bei der Hst. 1.06000.71526 `Saldierte Kostenerstattung an GebäudemanagementA rd. 30,3 Mio € Mehrausgaben entstanden sind. Der Zuschuss an E 26 wurde um Schuldendienstbeträge und um den Verwaltungskostenbeitrag erhöht. Diese Beträge werden der Stadt wieder ersetzt (Mehreinnahmen beim Epl. 0 von rd. 1 Mio € und beim Epl. 9 von rd. 29,5 Mio €).
Beim Einzelplan 7 ist der Fehlbetrag um rd. 2,4 Mio € höher ausgefallen als der Zuschuss nach dem Haushaltsplan. Dies ist nicht auf Mehrausgaben, sondern auf Mindereinnahmen zurückzuführen. Da die Frischwasserbezugsmenge durch die Produktionseinschränkung zweier großer Industrieunternehmen erheblich zurückging, waren bei der Hst. 1.70000.11000 `KanalbenutzungsgebührenA Mindereinnahmen von rd. 1,1 Mio € zu verzeichnen. Durch ein geringeres Müllgefäßvolumen entstanden bei der Hst. 1.72100.11000 `AbfallbeseitigungsgebührenA Mindereinnahmen von rd.  350 T€. Bei den Gebühren für Bestattungen (Hst. 1.75000.11010) waren die Einnahmen um rd. 425 T€ niedriger als im Haushaltsplan veranschlagt. Die übrigen Mindereinnahmen im Epl. 7 verteilen sich mit geringeren Einzelbeträgen auf zahlreiche andere Haushaltsstellen.
Herr Schmitz geht dann auf die Außenstände der  Krankentransportgebühren ein und möchte wissen, wie sich zurzeit die Entwicklung mit dem Ausland (z.B. Belgien) darstellt. Zur Beantwortung wird über das Protokoll ausgeführt: Der Anteil der Forderungen an Ausländer (spez. Belgier), die in Grenznähe wohnen und den Notfalldienst oder Krankentransportdienst der Stadt Aachen in Anspruch genommen haben, kann nicht beziffert werden, ist jedoch bei den Kasseneinnahmeresten sehr gering, da nach wie vor eine Beitreibung nicht möglich ist und die Reste daher um derartige Fälle durch Niederschlagung zeitnah bereinigt werden. Laut Auskunft der Stadtkasse bemüht man sich zurzeit auf EU-Ebene, eine zufriedenstellende Lösung zu finden.

 

Alsdann geht Herr Schmitz auf den Einzelplan 4 zum Thema Außenstände bei den Vaterschaftsbeiträgen ein. Er fragt nach einem Vergleich mit anderen Kommunen und welchen Platz die Stadt Aachen bei einem solchen Vergleich einnimmt. Frau Grehling und Frau Kober sagen zu, in einer der nächsten Sitzungen hierüber zu berichten. Herr Schmitz beendet seinen Wortbeitrag mit einem Dank an die Kämmerei, da der Bericht insgesamt mit einem guten Plus abschließt. Daher wird die SPD-Fraktion dem Beschlussvorschlag ebenfalls folgen.

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Beschluss:

Aufgrund des vorgelegten Prüfberichtes und der hierzu abgegebenen Stellungnahmen schlägt der Rechnungsprüfungsausschuss in Übereinstimmung mit der Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes dem Rat der Stadt Aachen vor, die Jahresrechnung 2005 abzunehmen und dem Oberbürgermeister Entlastung zu erteilen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=1507&TOLFDNR=18556&selfaction=print