29.03.2007 - 4 Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)hier ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Do., 29.03.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Fachbereich Soziales und Integration
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beratung
Der Geschäftsführer der ARGE in der Stadt Aachen, Herr Raschke, erklärte zu Beginn seines Berichtes, dass die Geschäftsführung der ARGE im vergangenen Jahr von der Trägerversammlung den Auftrag erhalten habe, für das Jahr 2007 Arbeitsgelegenheiten mit Entgeltvarianten gem § 16 Abs 3 SGB II zu konzipieren und umzusetzen. Zwei Modelle wurden von der ARGE entwickelt und konnten ohne Widerstand der Bundesagentur für Arbeit zur Umsetzung gebracht werden.
Bei der Modellkonzeption wurde zunächst darauf geachtet, ein sogenanntes Profilingelement einzubauen. Über dieses Profiling solle ermittelt werden, wie belastbar die jungen Erwachsenen seien und wie mit ihnen umzugehen sei. Nur so sei eine passgenauen Vermittlung und Maßnahmenplanung möglich.
Das erste Modell entspräche dem aus der Sozialhilfe bekannten Projekt „Job Plan“, das eine Erfolgsquote von über 60 % Vermittlungen in Ausbildung oder einen Arbeitsplatz aufweisen könne. Wurden bisher 30 Plätze dieses Sofortangebotes für Jugendliche bis 25 Jahre angeboten, so seien es nun in der Endgeltvariante insgesamt 180 Teilnehmerplätze. Träger dieser Maßnahmen sind das Sozialwerk Aachener Christen e.V. und In Via e.V. Zur Entgeltstruktur führte Herr Raschke aus, dass die Jugendlichen in Job Plan ein Arbeitnehmer-Brutto von 450,00 € erhielten, wenn diese im elterlichen Haushalt leben. Jugendliche mit einer eigenen Wohnung erhielten zusätzlich eine Haushaltsführungspauschale in Höhe von 300,00 €.
Das zweite Modell sei auf die spezielle Zielgruppe der Migranten ausgerichtet als Anschlussmaßnahme an die Integrationskurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtling. Hier würden im laufenden Jahr 100 Plätze angeboten. Dieses Modell würde von der Integrationswerkstatt für Migranten, gegründet am 01.02.2007 bei der DEKRA-Akademie, umgesetzt. Die Teilnehmer erhielten ein Bruttoentgelt von 1.200,00 €; dies entspräche Netto rd 900,00 €.
Über die Finanzierung der insgesamt 280 Arbeitsgelegenheiten mit Entgeltvariante hinaus, biete das verfügbare Eingliederungsbudget der ARGE keinen weiteren finanziellen Spielraum, da hierdurch bereits 5 Million € im Jahr 2007 gebunden würden. Zudem sei zu bedenken, dass neue Maßnahmen planbar sein müssten, wie Kombilohn-Modelle und Eingliederungszuschüsse, die immer mehr von Arbeitgebern des 1. Arbeitsmarktes abgerufen würden.
In diesem Zusammenhang wies Herr Raschke auch auf die aktuelle Diskussion über Mindestlöhne hin.
Auf die Frage von Herrn Müller, dass doch die Jobs nur gemeinnützig und zusätzlich sein dürften, antwortete Herr Raschke, dass dieses Problem bei den vorgestellten Varianten nicht bestehen würde. Es handele sich hier nicht um Arbeitsverhältnisse, sondern um Betriebspraktika, die kombiniert würden mit Unterrichtseinheiten, wie Bewerbungstraining und weiteren Spracherwerb bei den Migranten. Die ARGE habe erkannt, dass die 630 Pflichtunterrichtsstunden nach dem Aufenthaltsgesetz in der deutschen Sprache bei den jungen Migranten nicht ausreichen würden.
Herr Künzer wies darauf hin, dass die Arbeitslosenzahlen weiter sinken würden und es daher sinnvoll sei, die Menschen an den 1. Arbeitsmarkt heranzuführen. An Herrn Raschke richtete er die Fragen, ob von dieser Entwicklung auch ausländische Staatsbürger profitieren könnten, die unter die neue Bleiberechtsregelung fielen.
Herr Verholen fragte nach der Maßnahmendauer der vorgestellten Modelle und ob es eine Verbindung zur Bildungserstberatung gäbe.
Frau Scheidt fragte, ob es eine Liste der Beschäftigungsträger gäbe und ob es eine Ausschreibung für die beiden Modelle gegeben habe.
Die vorstehenden Fragen wurden von Herrn Raschke dahingehend beantwortet, dass u. a. auch Bleiberechtsfälle von den Maßnahmen profitieren könnten. Auch sei es richtig, dass nicht alle Menschen in den 1. Arbeitsmarkt vermittelbar seien und deshalb Kombilohnmodelle oder andere Modelle für diese Menschen eine Chance darstellen könnten. Zur zeitlichen Dauer der Maßnahmen sagte Herr Raschke, dass „Job Plan“ auf 6, maximal auf 9 Monate und das Modell für Migranten generell auf 9 Monate ausgelegt seien. Diese zeitliche Befristung sei erforderlich, um einen Drehtüreffekt zu vermeiden, da nach 12 Monaten wieder ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I einsetzen würde. Gerade bei der Planung und Umsetzung des 2. Modells setze die ARGE auf eine enge Zusammenarbeit mit der Bildungserstberatung. Die Auftragvergabe an die oben genannten Beschäftigungsträger sei das Ergebnis einer Ausschreibung.