25.10.2007 - 7 Abschluss von Leistungsvereinbarungen ima) Gesu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Zur Einführung in den Tagesordnungspunkt wies die Ausschussvorsitzende, Frau Höller-Radtke, darauf hin, dass die Neuverhandlung der Leistungsvereinbarungen mit Blick auf die Städteregion von Seiten der Verwaltung zum Teil gemeinsam mit dem Kreis Aachen geführt worden seien und daher Kompromisse gefunden werden mussten. Die Finanzlage der Kommune sei immer noch schwierig und deshalb könne für 2008 nicht mehr Geld zur Verfügung gestellt werden. Aufgrund erheblicher politischer Anstrengungen sei es aber möglich gewesen, die von der Verwaltung zur Erreichung des Konsolidierungsziels vorgeschlagene 10%ige Kürzung zu vermeiden. Sollten sich ab 2009 finanzielle Spielräume ergeben, böte die Rahmenvereinbarung, die als Tischvorlage verteilt wurde (sh auch Anlage zu dieser Niederschrift), eine Öffnungsklausel für Neuverhandlungen.

 

Herr Verholen erklärte, dass der Vorlage umfangreiche Verhandlungen vorausgegangen seien. Bei der Hälfte der Leistungsfelder konnte ein Konsens zwischen Verwaltung und den Trägern erzielt werden. Viele Verhandlungen liefen noch und in einigen Bereichen hätten diese noch gar nicht begonnen. Somit würde hier teilweise über Bereiche entschieden, die noch nicht endgültig vereinbart seien. Er kritisierte die Begrenzung bzw. Kürzung der Leistungsentgelte auf Vorjahreswerte; dadurch würden stabile Strukturen gefährdet. Es vollziehe sich ein schleichender Auszehrungsprozess bei den Hilfsangebot für bedürftige Menschen und es sei für ihn einfach unvorstellbar, dass ein strittiger Betrag von 110.000,00 € nicht zur Verfügung stehe, während seitens der Politik in anderen Bereichen Mehrausgaben beschlossen worden seien.

 

a) Gesundheitsbereich

Zu den Leistungsvereinbarungen im Bereich Gesundheit berichtete Herr Dr. Plum, dass die Kleine Kommission am 20.10.2007 den Leistungsentgelten so zugestimmt habe, wie sie in der Vorlage beschrieben seien.

Soweit der Ausschuss den Erhöhungsanträgen von AIDS-Hilfe und Krebsberatung nicht folge, müsse die Verwaltung mit beiden Trägern über Inhalt und Umfang der Leistungsbeschreibung und Entgelte neu verhandeln.

Auf die Seite 89 der Vorlage hinweisend erklärte Herr Dr. Plum, dass bei der Suchthilfe ein Finanzausgleich ohne Einnahmeerhöhung und Personalreduzierung nicht möglich sei. Dies bedeute eine Kürzung der Öffnungszeiten im Drogenkonsumraum und bei der Beratungskraft für Essstörungen. Im Übrigen besteht noch ein Klärungsbedarf mit dem Kreis Aachen, da die Stadt aufgrund der bisherigen Absprachen davon ausging, dass eventuelle Kürzungen nicht alleine die Stadt Aachen träfe.

 

Herr Müller erklärte, dass seines Wissens eine Grundlage für die Verhandlungen darin bestand, dass mit Leistungsvereinbarungen eine Planungssicherheit für die Verbände einhergehen würde. Im Übrigen bedeute aus seiner Sicht eine Stagnation bei den Leistungsentgelten auch eine Kürzung. Die städtischen Mehreinnahmen böten doch nun die Gelegenheit, den Trägern zu helfen.

 

Herr Künzer sah in der vorzeitigen Kündigung der Vereinbarungen und den neuen Leistungsvereinbarungen eine gute Vorbereitung der Verbände auf die Städteregion. Im Übrigen habe

 

der Rat der Stadt ein Konsolidierungskonzept beschlossen, von dem der Ausschuss nicht abweichen könne. Die Verwaltung habe mit ihrer Vorlage den politischen Konsolidierungsbeschluss umgesetzt und auf der Basis des zugesicherten Budgets ein Ergebnis vorgelegt. Mehr Geld könne nur im Rahmen zukünftiger Haushaltsberatungen bereitgestellt werden. Für die Novembersitzung bat Herr Künzer um die Erstellung einer Gesamtübersicht der Leistungsentgelte, aus der auch die von den Trägern beantragten höheren Entgelte und die evtl. Kürzungen hervorgehen sowie die Folgen der Beibehaltung oder Kürzung der Leistungsentgelte aus Verwaltungssicht skizziert werden sollten.

Für eine zukünftige Sozialplanung müssten diese Aussagen politisch bewertet werden und der

Ausschuss darüber diskutieren, in welchem Rahmen Leistungserhöhungen notwendig seien, um

soziale Probleme zu lösen.

 

Herr Dr. Plum erklärte, dass alle Beteiligten die Verhandlungen ganz anders hätten führen können, wenn allen Beteiligten die Höhe der verhandelbaren Mittel bekannt gewesen wäre.

 

Frau Scheidt verwies auf die 40%ige Mittelkürzung des Bistums, während die Stadt die angedachte 10 %ige Kürzung zurückgenommen, also trotz Konsolidierung rd 200.000,00 € für die Verbände in Haushalt belassen habe. Auch habe sich die Stadt Aachen als soziale Stadt gezeigt, indem auch in anderen Bereichen erhebliche Mittel bereitgestellt wurden, so etwa 1,4 Mio € im Bereich der Elternbeiträge. Somit seien Angriffe gegen die Politik nicht fair.

 

Frau Willms sah in der Vorlage das Ergebnis von langen Verhandlungen und in dem vorliegenden Rahmenvertrag eine gute Arbeitsgrundlage für alle Beteiligten. Die Verbände seien für die soziale Landschaft absolut notwendig und deren Anliegen verständlich. Dennoch, die Stadt sei hoch verschuldet und sie müsse deshalb um Verständnis für den Konsolidierungskurs werben. Das Horrorszenario der Schließung von Einrichtungen oder der Kürzung von Angeboten werde nicht kommen. Die Politik habe die Entscheidungen nicht leichtfertig und ohne Belastung gefällt, aber das Wünschenswerte könne zurzeit nicht realisiert werden.

 

Für Herrn Müller stellt sich die Frage, welche Prioritäten gesetzt würden. Haushaltskonsolidierung könne nicht alles sein. Neben der Planungssicherheit für die Verbände müsse auch die Planungssicherheit der betroffenen Mitarbeiter gesehen werden.

 

Zur Frage von Herrn Müller, ob die Fraktion „ Die Linken“ zu künftigen Sitzungen der Kleinen Kommission eingeladen werde, sagte Herr Beigeordneter Lindgens, dass die Kleine Kommission kein offizielles Gremium sei und somit keine Ladeverpflichtung bestehe. Außerdem sei, wenn die vorliegenden Empfehlungsbeschlüsse der Kleinen Kommission durch den Ausschuss bestätigt würden, der Bedarf für eine weitere Zusammenkunft der Kleinen Kommission fraglich. Er werde aber trotzdem die Bitte von Herrn Müller weitergeben.

 

 

 

Zur Haushaltssituation der Stadt sagte Herr Beigeordneter Lindgens weiter, dass sich der Geldmangel auch auf die städtischen Personalkosten auswirke. Die städtischen Beamten hätten Stundenerhöhungen und  Kürzungen beim Weihnachtsgeld hinnehmen müssen. Die Entgelte der Arbeitnehmer seien durch den neuen TVÖD abgesenkt worden. Zudem würden erkennbar erhebliche Mehrausgaben und Mindereinnahmen in Höhe von rd 12 Mio € den Sozialetat ab 2008 belasten. Dies sei durch Steuermehreinnahmen nicht vollständig kompensierbar.

Den Leistungsvereinbarungen entsprechend würden im Haushaltsplanentwurf die benötigten Haushaltsmittel eingestellt, damit für die betroffenen Menschen möglichst keine Einbußen entständen.

Das im vorgelegten Rahmenvertrag vorgesehene Prüfrecht soll den aus dem SGB XII direkt oder indirekt ableitbaren Anspruch der Verwaltung dokumentieren und beziehe sich ausschließlich auf die Mittelverwendung durch den Träger, nicht auf den einzelnen Leistungsberechtigten.

Herr Verholen kritisierte, dass viele Entscheidungen der Kleinen Kommission hinter verschlossenen Türen gefällt wurden und so das Vertrauen der Träger in Politik und Verwaltung beeinträchtigt würde. Soweit noch Unklarheit in einzelnen Punkten herrsche, sollte dies jedoch im kleinen Kreis erörtert werden.

 

b) Sozialbereich

Ausgehend von der Tabelle auf Seite 153 f der Vorlage berichtete Herr Mahr über die Leistungsvereinbarungen im Sozialbereich. Die Vereinbarungen konnten in allen Fällen zwischen Stadt Aachen, Kreis Aachen und den Trägern einvernehmlich abgeschlossen werden.

 

Leistungsvereinbarungen zu künftigen Regionsaufgaben:

 

Zur Fachberatung für Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten wies Herr Mahr darauf hin, dass das anerkennungsfähige Leistungsentgelt vom Landschaftsverband Rheinland vorgegeben werde und sich die Stadt Aachen bzw. die Städteregion mit 50 % daran beteiligen müsse. Hier sei zwar bzgl der Leistungsbeschreibungen noch Gesprächsbedarf vorhanden, Herr Mahr ging jedoch davon aus, dass eine einvernehmliche Lösung gefunden werden könne.

 

Da das bisherige Platzangebot des Frauenhauses den Bedarf übersteige, sollen dort Plätze abgebaut werden. Herr Mahr ergänzte, dass der vom Frauenhaus ermittelte Tagessatz auch akzeptabel sei.

 

Zu den Leistungsvereinbarungen mit dem Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen, Frauen helfen Frauen und dem Arbeitskreis Straffälligenhilfe sagte Herr Mahr, dass die Kleine Kommission die Ablehnung der Erhöhungsanträge empfohlen habe und die durch die Haushaltskonsolidierung gedeckelten Ansätze einer Erhöhung der Entgelte entgegenständen. Sie empfehle daher die Weitergewährung der bisherigen Vergütungen.

 

Herr Mahr erklärte weiter, dass eine Einigung mit den Mobilen Sozialen Diensten noch nicht vorläge, da die Drittmittelfinanzierung noch geklärt werden müsse.

 

Zum Bunten Kreis und zum Arbeitskreis Straffälligenhilfe, die entsprechend der Vorlage im nichtöffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden sollten, sagte Herr Mahr, dass mit beiden Trägern weitere Verhandlungen aufgenommen werden sollen.

 

Leistungsvereinbarungen zu künftigen kommunalen Aufgaben:

 

Mit der jüdischen Gemeinde wurden eine Leistungsvereinbarung und ein Leistungsentgelt im bisherigen Umfang vereinbart.

Zur Betreuung von Aussiedlern durch das Deutsche Rote Kreuz sagte Herr Mahr, dass der Bedarf  entfallen sei und dies auch vom DRK anerkannt werde. Herr Mahr schlug vor, dass die Verwaltung im Namen des Ausschusses dem DRK offiziell für die wertvolle Arbeit, auch schriftlich danke.

 

Auf Vorschlag der Verwaltung sollen die bisherigen Leistungsentgelte bis Ende 2008 bei der Forster Seniorenberatung und der offenen Altenhilfe der Caritas beibehalten werden.

 

Refugio will, so Herr Mahr, die Arbeitsaufnahme der von der Bleiberechtsregelung Begünstigten unterstützen, so dass das bisherige Leistungsentgelt beibehalten werde.

 

Die Frage von Herrn Müller, wie die in § 7 des Rahmenvertrages genannte Prüfungsregelung zu interpretieren sei, sagte Herr Beigeordneter Lindgens, dass eine Prüfung zwischen den Verbänden und den kommunalen Trägern generell vereinbart wurde. Soweit ein Träger eine direkte Prüfung durch den Fachbereich Soziales ablehne, solle eine neutrale Institution, etwa das Rechnungsprüfungsamt der Stadt die Leistungsnachweise und Verwendungsnachweise der Träger prüfen können. Es erfolge keine Personenprüfung.

 

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Der Sozial- und Gesundheitsausschuss fasste sodann die nachstehenden Beschlüsse jeweils einstimmig:

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss spricht sich beim Abschluss der Leistungsvereinbarungen mit den einzelnen Leistungsanbietern ausdrücklich für die Verwendung des zwischen der Stadt Aachen / dem Kreis Aachen ausgehandelten Rahmenvertrages in der von der Kleinen Kommission empfohlenen und als Tischvorlage vorgelegten Fassung aus.

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt die Erläuterungen und die anliegenden Unterlagen zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die entsprechenden Leistungsvereinbarungen im Gesundheitsbereich abzuschließen.

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt die Erläuterungen und die anliegenden Unterlagen zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die entsprechenden Leistungsvereinbarungen im Sozialbereich abzuschließen.

 

Außerdem wird die Verwaltung beauftragt, zur nächsten Ausschusssitzung eine Zusammenfassung der bisherigen, der beantragten und der beschlossenen Leistungsentgelte vorzulegen, aus der auch die möglichen Folgen einer Beibehaltung oder Kürzung der Entgelte aus Verwaltungssicht ersichtlich sind.

 

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Anlagen