29.11.2007 - 5.2 b) im Sozialbereich
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Datum:
- Do., 29.11.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Soziales und Integration
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
a) Sozialbereich
Herr Mahr griff die 7 noch offenen Bereiche vom 25.10.2007 auf und berichtete, dass bei der Fachberatung nach § 67 SGB XII die Leistungsvereinbarungen noch nicht den Trägern zugegangen sei, da noch offen sei, ob die Träger, analog zu der Vereinbarung mit dem Kreis Aachen, mit der Stadt Aachen eine Vereinbarung treffen wollten. Lediglich die Wabe habe ihre Zustimmung bekundet.
Herr Verholen signalisierte, dass eine solche Regelung auch für den Caritasverband akzeptabel ist.
Herr Mahr ergänzte, dass Gesamtausgaben von 149.000,00 € vorgesehen waren, nun jedoch der
Landschaftsverband bei seiner 50%-Beteiligung eine Bewilligung über 152.000,00 € ausgesprochen habe. So müssten seitens der Stadt 3.000,00 € mehr aufgebracht werden. In diesem Sonderfall werde die Verwaltung noch einen Deckungsvorschlag im Rahmen der bevorstehenden Haushaltsplanberatungen unterbreiten können.
Zum Treffpunkt für Wohnungslose „Cafe Plattform“ führte Herr Mahr aus, dass bisher kein weiteres Gespräch geführt werden konnte. Die gewünschte und ausschließlich mit Kostensteigerungen begründete Anhebung des Leistungsentgeltes um 8.434,00 € könnte aus dem verfügbaren Mitteln nicht gedeckt werden. Daher müsse der Ausschuss über die Anerkennung eines höheren Leistungsentgeltes entscheiden.
Zur Wärmestube konnte Herr Mahr berichten, dass von dem Wabe e.V. telefonisch zugesichert wurde, auf der bisherigen Basis eine Vereinbarung schließen zu wollen.
Mit den Anbietern der Mobiler Sozialer Dienste konnte hinsichtlich der hauswirtschaftlichen Hilfen noch kein Abschluss erzielt werden, da die Kostenbeteiligung der ARGE in der Stadt Aachen noch unklar sei. Grundsätzlich seien die Träger jedoch bereit auf der Basis des bisherigen Entgeltes ihre Dienste über den 31.12.2007 hinaus anzubieten. Damit sei die Versorgung der bedürftigen Bürgerinnen und Bürger zunächst gesichert.
Wie in der Vorlage dargestellt, solle bei der Beratung von Migranten aus Osteuropa der Beratungsschwerpunkt zugunsten älterer Migranten verändert werden. Für diese Leistung wünscht die Caritas eine Anhebung des Leistungsentgeltes um 3.100,00€, die die Verwaltung nicht befürworten könne. Da diese Beratung und Betreuung älterer Migranten inhaltlich der Tätigkeit des allgemeinen Sozialdienstes vergleichbar sei, sei die geforderte Erhöhung des Leistungsentgeltes durch den Caritasverband nicht gerechtfertigt. Im Übrigen stände auch hier keine Deckung für diesen Mehrbedarf zu Verfügung, so dass eine Entscheidung der Politik erforderlich sei.
Zum „Bunten Kreis e.V.“ sagte Herr Mahr, dass noch weiterer Klärungsbedarf bestände, jedoch eine Tendenz zur einzelfallbezogenen Förderung bestehe. Im Übrigen gehe es hier um etwa 15 Leistungsberechtigte, so dass ein geringer Betreuungsbedarf abzudecken sei. Die weiteren Gespräche würden Kreis und Stadt Aachen gemeinsam führen.
Zu Punkt 7 der Vorlage berichtete Herr Mahr, dass die 4 Träger zu einem Neuabschluss auf der Basis der bisherigen Leistungsvereinbarung zunächst für ein Jahr bereit seien.
Entsprechend der politischen Beratungsfolge, sah Herr Künzer in den vorliegenden Berichten die „2. Lesung“ der Leistungsvereinbarungen erfüllt, im Rahmen der Haushaltsplanberatungen könne nun die „3. Lesung“ erfolgen. Die Politik sei über das Problem umfänglich informiert und könne somit ihre Entscheidungen treffen. Unabhängig davon könne die Verwaltung aus seiner Sicht die Verträge schließen und somit den Trägern eine Planungssicherheit für 2008 verschaffen.
Frau Scheidt schloss sich den Aussagen von Herrn Künzer an und meinte, dass im Rahmen der Haushaltsplanberatungen in Einzelfällen notwendige Erhöhungen der Leistungsentgelte diskutiert werden müßten. Wichtig sei ihr, dass eine soziale Schieflage vermieden werde.
Herr Schäfer (CDU) schloss sich den beiden vorhergehenden Aussagen grundsätzlich an, sah jedoch in diesem Äußerungen und einer von ihm zitierten Pressenotiz einen Dissenz, denn dort wurden den Trägern weitere Hilfen zugesichert. Herr Schäfer fragte sich, ob die Hilferufe der Verbände und die geschilderten Probleme ignoriert und die Leistungsentgelte wirklich auf 4 Jahre festgeschrieben werden sollten. Auch stelle sich die Frage, ob mit der Öffnungsklausel in dem beschlossenen Rahmenvertrag nach einem Jahr alles zurückgenommen werde und die Verwaltung erneut mit Verhandlungen beschäftigt werden müsse. Im Rahmen der Haushaltsplanberatung sollte über diesen Umstand nachgedacht werden. Herr Schäfer schlug vor, in den Leistungsvereinbarungen einen Inflationszuschlag einzubauen, der es ermögliche, Kostensteigerungen bei gleich bleibendem Leistungsangebot auszugleichen. Ansonsten zeigte er sich mit der Verwaltungsvorlage einverstanden.
Herr Müller sagte, dass durch den Druck der Verbände endlich Bewegung in die Sache gekommen sei, fragte sich jedoch, wie sich dies finanziell für die Träger auswirken könne. Er schlug deshalb ein gemeinsames Gespräch zwischen Politik, Verbänden und Verwaltung vor, um ein gutes Ergebnis erzielen zu können.
Die Ausschussvorsitzende, Frau Höller-Radtke, hob hervor, dass der Haushalt von den Fraktionen beraten werde. Hier werde auch über die finanzielle Ausstattung der Verbände entschieden.
Zu den vorstehenden Äußerungen sagte Herr Verholen, dass es den Verbänden beim Zusammenspiel von Verbänden und Politik nicht um einen Kampf gegen die Politik ginge, sondern um die betroffenen Menschen. In der Haushaltsrede der Kämmerin, Frau Grehling, sagte er, sei viel von der Stadt Aachen als Unternehmen gesprochen worden. Unternehmerisches Denken für eine Stadt anzumahnen, sei gefährlich, denn eine Kommune sei allenfalls ein gemeinnütziges Unternehmen.
Zur Laufzeit der Leistungsvereinbarungen meinte Herr Verholen, dass er mit Blick auf die Öffnungsklausel nicht sicher sei, ab wann neue Verhandlungen möglich und Verhandlungsergebnisse gültig sein sollen. In diesem Zusammenhang mahnt Herr Verholen eine Verlässlichkeit auf beiden Seiten, bei Trägern und Politik, an.
Zum bevorstehenden Abschluss der Leistungsvereinbarungen fragte Herr Verholen, wie bei einer möglichen Nachjustierung mit den dann bereits abgeschlossenen Verträgen verfahren würde. Welche Aufgabenbereiche seien überhaupt von einer Nachjustierung betroffen? Ein Sonderproblem stelle aus seiner Sicht der Bereich der Mobilen Sozialen Dienste dar. In den Verhandlungen habe die ARGE zunächst eine Förderung im bisherigen Umfang zugesichert, diese jedoch später zurückgenommen. Die Verbände hätten deshalb keine gesicherte Kalkulationsgrundlage und könnten daher die Verhandlungen mit der Stadt und der ARGE nicht zum Abschluss bringen.
Auf die Fragen von Herrn Verholen eingehend sagte Frau Scheidt, dass durch die jährlichen Haushaltsberatungen immer nachgesteuert werden könne. Zum ARGE-Problem bat sie die
Verwaltung, dieses Thema aufzugreifen, was auch von der Verwaltung zugesichert wurde.
Herr Künzer wiederholte nochmals seine Aussage, dass die Politik nun über ausreichende Informationen von Trägern und Verwaltung verfüge, um vernünftig entscheiden zu können.
Herr Müller nahm aus der Diskussion das Signal mit, dass die Vereinbarungen nun geschlossen werden sollten, auch wenn in einigen Fällen keine feste Zusage über die endgültigen Leistungsentgelte vorläge. Er empfahl den Trägern deshalb, befristete Verträge mit ihren Mitarbeitern abzuschließen.
Auf die Kritik von Herrn Verholen zur Benutzung des Begriffes „Unternehmen“ in der Haushaltsrede der Kämmerin eingehend sagte Herr Beigeordneter Lindgens, dass der unternehmerische Hinweis verdeutlichen sollte, dass die Stadt ihre Haushaltsbewirtschaftung von der kameralen auf die kaufmännische Buchführung umstelle.
Zum Problem der vierjährigen Laufzeit bemerkte Herr Beigeordneter Lindgens, dass dies zwei Seiten habe. Bei einer Laufzeit von 4 Jahren hätten alle Beteiligten eine Planungssicherheit über die gesamte Laufzeit, bei einer Kündigung nach einem Jahr entstände dementsprechend eine Unsicherheit für die weitere Zukunft.
Herr Dr. M. Plum (PSAG) hob hervor, dass das gesamte soziale System am Limit arbeite und alle Mitarbeiter in ständiger Unsicherheit über ihren Arbeitsplatz leben würden.
Herr Müller äußerte die Bitte, dass nach dem 31.12.2007 die finanzielle Zuwendungen an die Verbände fortgesetzt werden sollten und zwar in Höhe der bisherigen Zusagehöhe, um die Fortsetzung der Arbeit nicht zu gefährden.
Die Ausschussvorsitzende sagte auch im Namen der übrigen Ausschussmitglieder, dass die Verbände jetzt die Verträge auf der derzeitigen Verhandlungsbasis abschließen sollten. Defizite an anderer Stelle würden im Rahmen der Haushaltsberatung bearbeitet und gesteuert.
Sodann beschloss der Sozial- und Gesundheitsausschuss jeweils einstimmig:
a. Abschluss von Leistungsvereinbarungen im Gesundheitsbereich:
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt die Erläuterungen und die anliegenden Unterlagen zur Kenntnis.
b. Abschluss von Leistungsvereinbarungen im Sozialbereich:
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss beauftragt die Verwaltung, in den beschriebenen Leistungsbereichen gemäß ihren Vorschlägen und den ergänzenden Erläuterungen zu verfahren und entsprechende Leistungsvereinbarungen ab 1.1.2008 abzuschließen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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69,5 kB
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