29.11.2007 - 9.2 Über- und außerplanmäßige Ausgaben / Verpflicht...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.2
- Datum:
- Do., 29.11.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Zum überplanmäßigen Mehrbedarf bei den Kosten der Unterkunft nach dem SGB II sagte Herr Mahr, dass ein laufender Ansatz i H v 52.700.000,00 €
vorhanden sei und aufgrund einer Prognose mit einem Bedarf i H v rd.57.240.000,00 €
gerechnet werde, also ein überplanmäßiger Mehrbedarf von 4.540.000,00 €
bestehe.
Durch Minderausgaben bei einer Vielzahl von Haushaltsstellen und
Mehreinnahmen bei der Bundesbeteiligung an den Unterkunftskosten
könne eine Teildeckung in Höhe von 2.540.000,00 €
erreicht werden, so dass sich ein ungedeckter Betrag von1.998.000,00 €
ergäbe.
Dieser überplanmäßige Bedarf sei u.a. darauf zurückzuführen, so Herr Mahr, dass der erwartete Fallrückgang aufgrund der wirtschaftlichen Belebung nicht eingetreten sei. Es gäbe sogar eine Fallzahlsteigerung von rd 57 Fällen pro Monat durch den Wechsel von Leistungsberichtigten aus dem ALG I- in den ALG II-Leistungsbezug. Zudem würden nach Arbeitsvermittlung viele Fälle im Leistungsbezug verbleiben, da das erzielte Einkommen nicht bedarfsdeckend sei. Aufgrund gesetzlicher Regelungen würden zudem die Einkünfte zunächst auf den Regelsatz angerechnet, so dass vor allem bei mehrköpfigen Bedarfsgemeinschaften das Einkommen selten auf die Unterkunftskosten angerechnet werde. Insgesamt sei festzustellen, dass die durchschnittlichen Kosten der Unterkunft konstant blieben.
Sodann faßte der Sozial- und Gesundheitsausschuss folgende Beschlüsse einstimmig:
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt die Erläuterungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Finanzausschuss, dem Rat der Stadt Aachen zu empfehlen, die Zustimmung zur Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 390.000,00 € bei der Haushaltsstelle 1.47000.71825.5 „Pflegewohngeld“ zu erteilen.
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt die Erläuterungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Finanzausschuss, dem Rat der Stadt Aachen zu empfehlen, die Zustimmung zur Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 4.540.000,00 € bei der Haushaltsstelle 1.48200.69100.5 „Leistungsbeteiligung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung (§ 22 Abs 1 u. 2 SGB II)“ zu erteilen.