06.03.2007 - 5 Verkehrssicherungspflichten im Naturschutzgebie...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
- Datum:
- Di., 06.03.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Auf Nachfrage von Ratsfrau Wilms, um welche untergeordneten Wanderwege es sich handele, die in enger Abstimmung mit dem Bezirk Kornelimünster aufgegeben werden sollten, erläutert Herr Wiezorek, dass es sich bei dem Naturschutzgebiet Klauserwäldchen/Frankenwäldchen um eines der ältesten Naturschutzgebiete im Rheinland handele und diesem eine hohe ökologische Bedeutung zukomme. Es bestehe ein sehr hoher Schutzanspruch gegenüber einem hohen Naherholungsanspruch der Bevölkerung; es seien jedoch auch Verkehrssicherungspflichten zu beachten. Problem sei, diesem Interessenkonflikt gerecht zu werden.
Im diesem Zusammenhang erklärt Herr Wiezorek darüber hinaus, dem Fachbereich Umwelt sei bereits jetzt bekannt, dass in Zukunft noch weitere andere alte Buchen gefällt werden müssten. Man müsse überlegen, welche Buchen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht und Wegeführung bzw. Sicherung der Wege erhalten werden könnten und welche nicht. Dazu könne er im Augenblick allerdings noch keine Lösung präsentieren. Er sichert aber zu, dass sich der Fachbereich Umwelt bemühe, möglichst allen Schutzansprüchen und auch den unterschiedlichen Nutzungsansprüchen gerecht zu werden . Das Ergebnis der Konfliktlösung werde dem Umweltausschuss sowie den Bezirksvertretungen und dem Landschaftsbeirat auf jeden Fall vorgestellt.
Herr Heuts fragt nach, da man vor dem Hintergrund der in der Vorlage geschilderten Situation davon ausgehen müsse, dass die Beteiligungsrechte des Landschaftsbeirates in keiner Weise verletzt worden seien, wie die Verfahren in früheren Jahren gehandhabt worden seien und warum der Landschaftsbeirat Probleme gesehen habe.
Herr Wiezorek erklärt dazu, eine formelle Befreiung müsse nur dann beantragt werden, wenn es ein Verbot gebe. Ohne Verbot werde keine Befreiung benötigt und ohne Befreiung auch keine Beteiligung des Landschaftsbeirates. Insofern sei das Verfahren rechtlich klar und unmissverständlich geregelt. In diesem Fall sei, wie in der Vorlage auch deutlich erläutert, eine Beteiligung des Landschaftsbeirates in keiner Weise erforderlich gewesen und damit die Beteiligungsrechte auch in keiner Weise verletzt worden. Natürlich sei es in der Vergangenheit so gewesen, dass man den Landschaftsbeirat über wesentliche Dinge rechtzeitig informiert habe. Aufgrund der anstehenden Brutzeit und der Verkehrssicherungspflichten habe in diesem Fall jedoch die Zeit gedrängt und es sei, so Herr Wiezorek, ein sofortiges Handeln erforderlich gewesen. Daher sei im Vorfeld eine Information des Landschaftsbeirates nicht möglich gewesen.
Natürlich bedeute dies nicht, so Herr Wiezorek, dass in Zukunft der Landschaftsbeirat über solche wesentlichen Vorgänge und Maßnahmen nicht mehr informiert werde. Eine Information des Landschaftsbeirates werde wie gehabt in gewohnt zeitiger Form erfolgen, sofern es die Umstände zulassen würden.
Herr Dr. Griese fragt zur Vorlage, die ausführe, dass die Buchen überwiegend aus Verkehrssicherungspflichten gefällt worden seien, nach, was die Formulierung überwiegend bedeute. Darüber hinaus erklärt er, dass auch, wenn dem Landschaftsbeirat kein förmliches Beteiligungsrecht zustehe, es natürlich sinnvoll und gut sei, diesen im Vorfeld zu informieren. Daher rege er für die Zukunft an, sich um einen rechtzeitigen Informationsaustausch zu bemühen, damit die Fronten nicht verhärten würden.
Herr Wiezorek erläutert diesbezüglich nochmals, dass sich der Fachbereich Umwelt – wie in der Vergangenheit auch – bemühe, den Landschaftsbeirat zeitnah im Vorfeld zu informieren. Davon habe man auch in diesem Fall nicht abweichen wollen. Das Problem habe hier vielleicht auch darin bestanden, dass über die jeweiligen Rollen im Verfahren keine Klarheit geherrscht habe. Unklarheiten seien jedoch inzwischen besprochen worden, sodass er zukünftig auch keine Probleme in der Rollenverteilung und den Abläufen sehe.
Zur Formulierung überwiegend in der Vorlage erklärt er, dass insgesamt 15 Altbäume hätten aus Verkehrssicherungsgründen mittelbar gefällt werden müssen. 3 andere Bäume von geringeren Alter seien weitgehend im Kronenbereich abgestorben gewesen; hätten jedoch nicht mittelbar gefällt werden müssen. Deswegen habe man die Formulierung "überwiegend" gewählt.
Ohne weitere Diskussion fasst der Umweltausschuss folgenden Beschluss: