24.04.2007 - 9 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 891 - Kaise...

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Beratung

 

Einleitend informierte Frau Beigeordnete Nacken, dass sich der Planungsausschuss bereits mit dem Thema Kaiserplatz Galerie auseinandergesetzt habe und hierzu einen längeren Beschluss gefasst habe, der in zwei Punkten auch den Umweltbereich tangiere. Zum einen solle noch einmal geprüft werden, ob die bisher genannte Obergrenze für die Anzahl der Stellplätze bei 600 bindend sei, da der Investor glaube, nachweisen zu können, dass auch eine Anzahl von 750 Stellplätzen grundsätzlich machbar sei. Der Planungsausschuss habe daher beschlossen, dass die bisher genannte Obergrenze von 600 Stellplätzen nur überschritten werden dürfe, wenn sowohl Verkehrsausschuss als auch Umweltausschuss dies als unschädlich erachten würden. Weiterhin habe der Planungsausschuss die Verwaltung beauftragt, den finanziellen Beitrag des Investors zum Luftreinhalteplan im städtebaulichen Vertrag verbindlich zu vereinbaren.

 

Für die FDP–Fraktion begrüßte Herr Blum die Umplanungen im Bereich des Kaiserplatzes und das Engagement des Investors. Er äußerte Verständnis dafür, dass der Investor ein Interesse an der Anhebung der Stellplatzzahl auf 750 habe, was auch der Tatsache Rechnung tragen würde, dass doch die meisten Menschen mit dem Pkw zum Einkaufen fahren wollten. Gleichwohl sei klar, dass dies aus umwelt- und verkehrsplanerischer Sicht problematisch sei. Da die Ausführungen der Verwaltungsvorlage stets von der Obergrenze von 600 Stellplätzen ausgegangen sei, halte er es für problematisch, nun ohne weitere Informationen darüber zu entscheiden, ob eine Erhöhung dieser Obergrenze aus Umweltsicht machbar sei. Noch wichtiger sei die Frage der verkehrlichen Anbindung, die jedoch im Verkehrsausschuss zu entscheiden sei.

 

Auch Ratsherr Corsten stellte die Frage an die Umweltverwaltung, ob diese mit der Erhöhung der Stellplatzobergrenze ein Problem habe. Ergänzend wies er darauf hin, dass nach seiner Auffassung das Stellplatzangebot in diesem Bereich insgesamt zu gering sei. Daher müsse bei der Beurteilung der Stellplatzzahl auch berücksichtigt werden, dass durch ein größeres Stellplatzangebot davon auszugehen sei, dass der Parksuchverkehr verringert würde, da mehr Menschen einen Stellplatz finden würden. Aus Sicht der CDU–Fraktion sei grundsätzlich jeder Stellplatz positiv, wenn nicht entscheidende Probleme aus Umweltsicht dagegen sprächen.

 

Für die Verwaltung führte Frau Beigeordnete Nacken aus, dass der Bereich des Kaiserplatzes im Hinblick auf die Luftreinhaltung eine der empfindlichsten Stellen der Stadt Aachen sei. Aufgrund einzelner Überschreitungen von Grenzwerten befände sich derzeit ein Luftreinhalteplan für diesen Bereich in Vorbereitung. Von daher könne grundsätzlich festgestellt werden, dass jeder zusätzliche Verkehr die Situation verschärfen werde. Unter diesem Aspekt sei auch die bisher diskutierte Zahl von 600 Stellplätzen bereits problematisch. Im Übrigen vertrat sie die Auffassung, dass gerade im dortigen Bereich das Stellplatzangebot nicht zu gering sei. Auch werde das nun diskutierte Projekt in das Parkleitsystem mit eingebunden, was sich regulierend auf den Parksuchverkehr auswirke. Auf die eingangs gestellten Fragen von Herrn Blum führte Herr Meiners zudem aus, dass die Umweltverwaltung sich in ihrer Stellungnahme an den Vorgaben aus dem Verkehrsbereich orientiert habe.
So seien es auch die Verkehrsplaner bisher von 600 Stellplätzen als oberem Limit ausgegangen. Daran habe man sich in der Beurteilung der Umweltauswirkungen gehalten. Sollte diese Zahl nun verändert werden, müsste die Stellungnahme der Verwaltung entsprechend modifiziert werden.

 

Für die Grüne Fraktion im Rat erläuterte Herr Volkmer, dass man dort bereits die Zahl von 600 Stellplätzen als problematisch angesehen habe. Seine Fraktion schlage daher eine Ergänzung des Beschlussentwurfes vor, in der die Verwaltung aufgefordert werden solle, mit dem Investor über einen Fernwärmeanschluss zu verhandeln. Dies würde dazu beitragen, dass die lokale Feinstaubbelastung nicht durch andere Heizmethoden zusätzlich erhöht werde und somit wenigstens zu einem gewissen Anteil die Mehrbelastung durch den Parkverkehr kompensiert werden könne. Er wies darauf hin, dass, sollte es durch eine Erhöhung der Feinstaubbelastung zu einem wiederholten Überschreiten von Grenzwerten kommen, die Stadt gezwungen sein könnte, in diesem Bereich eine Umweltzone auszuweisen, was wiederum auch für den Investor nicht von Interesse sein könne.

 

Die Vorsitzende ergänzte, dass vor diesem Hintergrund bereits die Zubilligung von 600 Stellplätzen ein Entgegenkommen an den Investor darstellen würde.

 

Ratsfrau Dr. Wolf begrüßte den Vorschlag, einen Beitrag des Investors zu Luftreinhaltemaßnahmen festzuschreiben. Auf ihren Hinweis, dass die in der Verwaltungsvorlage genannte Bürgschaft im Hinblick auf Lärmsanierungsmaßnahmen deutlich geringer ausfalle als die ebenfalls in der Vorlage geschätzten Gesamtkosten, führte Herr Meiners aus, dass zwar die Einzelheiten, wie genau die Mittel für Schallschutzmaßnahmen zu verteilen seien, noch geklärt werden müssten, dass aber keinesfalls 100 % der Kosten durch die Verwaltung oder den Investor übernommen würden. Schließlich könne es beispielsweise in den Fällen keine 100 %–Förderung geben, in denen ohnehin Sanierungsmaßnahmen an Fenstern durchgeführt werden müssten.

 

Für die Umweltverwaltung betonte Herr Wiezorek noch einmal, dass aus Umweltsicht erhebliche Probleme mit den geplanten Parkmöglichkeiten bestünden. Da gesamtstädtisch gesehen jedoch ein großes Interesse an der geplanten Maßnahme bestünde, sei man in der Beurteilung soweit gegangen, wie es gerade noch vertretbar sei. Von daher lasse sich pauschal feststellen, dass jede Erhöhung der Stellplatzzahlen die Probleme bei der Erstellung des Luftreinhalteplanes vergrößern werde, hingegen würde alles, was helfe, die Situation vor Ort zu entlasten, begrüßt.

 

Nach Abschluss der Diskussion fasste der Umweltausschuss einstimmig den folgenden Beschluss:

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Beschluss:

Der Umweltausschuss nimmt den Umweltbericht zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Planungsausschuss die Integration des Umweltberichtes in die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 891 – Kaiserplatz Galerie – unter Beachtung der nachfolgend aufgeführten Hinweise zu den Themen Lärm, Lufthygiene, Boden und Wasser sowie die Sicherung dieser Belange durch Aufnahme von entsprechenden Vereinbarungen in den städtebaulichen Vertrag.

 

Als eine weitere Maßnahme zur Minimierung der Feinstaubproblematik wird die Verwaltung beauftragt, mit dem Investor zu verhandeln mit dem Ziel, für die "Kaiserplatz Galerie" einen Fernwärmeanschluss zu verwirklichen.

 

Der Umweltausschuss begrüßt ausdrücklich, dass der Investor einen finanziellen Beitrag zur Lösung der Luftreinhalteproblematik in diesem Stadtteilbereich leisten soll, und beauftragt die Verwaltung, die vorgeschlagene Art des Kostenbeitrages verbindlich in den städtebaulichen Vertrag aufzunehmen.

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Anlagen zur Vorlage