01.03.2007 - 4 Novellierung des ÖPNV- Gesetzes NRW zum 01.01.2...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Mobilitätsausschuss
- Datum:
- Do., 01.03.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
Beratung
Herr Sistenich, AVV, berichtet dem Ausschuss sehr umfangreich über die Novellierungen des ÖPNV-Gesetzes NRW. Aufgrund des vorliegenden Referentenentwurfes seien für den Nahverkehr die Kreise und kreisfreien Städte als zuständige Aufgabenträger vorgesehen. Im Bereich des Schienennahverkehrs würden die Zuständigkeiten in drei Kooperationsräume zusammengefasst.
Als neu sei anzusehen, dass das Land zukünftig ein Landesnetz definiere. Die Festsetzung erfolge in Abstimmung mit den drei neuen Kooperationsräumen.
Die modifizierte Finanzierung sei in fünf Förderanträge zusammengefasst. Hierzu zähle u.a. der Förderantrag für Unternehmen vor Ort, der von Bedeutung sei. Die Pauschale betrage danach 110 Mio. €, wobei die Kreise und kreisfreien Städte die Empfänger seien. Die vorgenannten Mittel seien auf ganz Nordrhein-Westfalen bezogen. Die ÖPNV-Pauschale von 110 Mio. € orientiere sich an die heutige Verteilung. Erschwerend sei jedoch, dass das Gesetz eine Revision für 2011 vorsehe, bei der die Fördermittel überprüft werden sollen. Außerdem weist Herr Sistenich darauf hin, dass der VRR eine Mittelumschichtung einklage.
Darüber hinaus sehe das Gesetz die pauschalierte Investitionsförderung in Höhe von mindestens 150 Mio. € sowie Investitionen, die im besonderen Landesinteresse stehen (z. B. Kölner Knoten, Umbau Hauptbahnhof Aachen) vor.
Im Rahmen der allgemeinen Bewertungen führt Herr Sistenich aus, dass als positiv zu Betrachten sei, dass im Hinblick auf die kommunale Finanzierung mehr Planungssicherheit bestehen werde. Gefahren sähe er jedoch im Hinblick auf die zukünftige Finanzierung im Zusammenhang mit dem Projekt Rhein-Rur-Express, da dort weder investive Maßnahmen noch Betriebskosten ausfinanziert seien. Außerdem führt Herr Sistenich aus, dass der vorgesehene Dachzweckverband SPNV Rheinland u.a. aus dem Zweckverband VRS und AVV gebildet werde. Wie Herr Sistenich weiter ausführt, sei vorgesehen, dass in der Verbandversammlung des Zweckverbandes VRS/AVV alle Kreise und kreisfreien Städte vertreten seien.
In dem abschließenden Resümee weist Herr Sistenich darauf hin, dass sich 85 – 88 % der formulierten Pläne wieder finden würden.
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen weist Herr Jahn darauf hin, dass die Einsparungen im Schienenverkehr durch das Land Nordrhein-Westfalen erheblich seien. Darüber hinaus werde der Abbau der Regionalisierungsmittel im Schienenverkehr zu massiven Reduzierungen führen. Als positiv müsse man jedoch sehen, dass die Förderungsstrukturen vereinfacht worden seien und auch der Aspekt des Zusammenschlusses zu beachten sei. Darüber hinaus sei es wichtig, dass die Planungshoheit für den Schienenverkehr, insbesondere den Euregio-Verkehr, vor Ort erhalten bleibe. Dies müsse auch im Hinblick auf die Planung im grenzüberschreitenden Verkehr gelten.
Für die SPD-Fraktion sei es laut Herrn Schulz bedeutend, dass der AVV erhalten bleibe und es innerhalb der Region einen guten ÖPNV und SPNV gebe. Die Bildung der Städteregion, die für 2009 vorgesehen sei, könnte im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss VRS/AVV Befürchtungen, dass die Region nur noch als Randkommune angesehen wird, entgegentreten.