09.08.2007 - 4 Öffentliche Erschließung Kaiserplatzgalerie
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Mobilitätsausschuss
- Datum:
- Do., 09.08.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Als Vertreterin der CDU-Fraktion bittet Frau Breuer um Vorstellung des Gutachtens durch den anwesenden Vertreter der Ingenieurgruppe IVV GmbH & Co. KG, da interessierte Bürgerinnen und Bürger zu diesem Thema zur Sitzung gekommen seien.
Wunschgemäß erläutert Herr Hergesell daraufhin eingehend das dem Projekt zugrunde liegenden Verkehrsgutachten. Dafür sei das Verkehrsaufkommen in einem engeren und einem weiteren Untersuchungsgebiet betrachtet worden. Zunächst sei im Jahr 2006 vom Investor die Einrichtung von 600 Stellplätzen gewünscht worden. Im Zusammenhang mit einer Erweiterung des Projektes wurde die Stellplatzforderung auf insgesamt 720 erhöht, wobei dies auch Beschäftigten- und Bewohnerparkmöglichkeiten berücksichtigen würde. Darüber hinaus seien Quell- und Zielpotenziale der Verkehrsbewegungen sowie der Anlieferverkehr untersucht worden. Im Anschluss daran geht Herr Hergesell eingehend auf die notwendigen Umbaumaßnahmen rund um den Kaiserplatz ein.
Prof. Kahlen (Investor) ergreift mit Zustimmung des Vorsitzenden ebenfalls das Wort und versichert, dass mit einer Anzahl von 600 Stellplätzen, +/- 5 %, Einvernehmen mit der Verwaltung und den zuständigen politischen Gremien erzielt werden könnte. Als Kompromiss könnten 30 Stellplätze für Anwohner ausgewiesen werden.
Als Vertreter der SPD-Fraktion fragt Herr Jansen nach den notwendigen Schleppradien im Einmündungsbereich Stiftstraße/ Heinrichsallee, die eine Versetzung des Denkmals notwendig machten, obwohl auf eine unmittelbare Zuführung des Anlieferverkehrs von der Heinrichsallee verzichtet würde. In Bezug auf die 30 möglichen Anwohnerstellplätze könne nicht von einem kostenlosen Angebot sondern zu einer Bereitstellung zu Marktpreisen ausgegangen werden. Darüber hinaus sei die Annmietung von Stellplätzen zur Nachtzeit durch Anwohner sicher ebenfalls möglich. Trotz der Diskussion um die verkehrliche Erschließung werde die Investition mit einem Volumen von über 100 Mio. € und die damit verbundene städtebauliche Entwicklung und Aufwertung der unteren Adalbertstraße sehr begrüßt.
Frau Breuer von der CDU-Fraktion verweist auf die Diskussionen im Vorfeld und freut sich über den sich anbahnenden Konsens, obwohl sie auch einer noch höheren Stellplatzanzahl zustimmen würde. Letztlich würden 420 Arbeitsplätze in diesem Bereich geschaffen.
Frau Paul bekundet, dass das Projekt auch von der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen begrüßt werde, weil die Alternative ein Projekt auf der grünen Wiese gewesen wäre. Obwohl die Stellplatzanzahl kritisch beurteilt werde, könne sie sich dem Kompromissvorschlag anschließen. Darüber hinaus sollten jedoch zusätzliche Angebote für den ÖPNV unterstützt werden. Daher würde die Einführung eines Job-Tickets, zusätzliche Fahrradabstellanlagen und ein Bring-Service gefordert. Weil bestehende Parkangebote für Anwohner in den Parkhäusern zum Nacht- und Wochenendparken für monatliche 30,00 € nur sehr gering nachgefragt würden, berge die Schaffung von derartigen Parkplätzen im Parkhaus der Kaiserplatzgalerie die Gefahr einer späteren anderweitigen Nutzung.
Als Vertreter der FDP-Fraktion begrüßt Herr Blum, dass die Verkehrsuntersuchung einen erweiterten Bereich berücksichtigt habe. Die Stellplätze seien für das Projekt, mit dem der Kaiserplatz und die untere Adalbertstraße die dringend notwendige Aufwertung erhalten würden, erforderlich.
Frau Nacken weist darauf hin, dass die vom Gutachter vorgeschlagene Verlängerung der Busspur von Heinrichsallee in Richtung Stiftsumfahrt auf ein Anliegen der ASEAG zurückgehe. Die Vorlage der Verwaltung sehe dazu abweichende Ausführungen vor, da durch das spätere Rechtseinordnen der Verkehre Richtung Stiftstraße eine Verschlechterung für Radfahrer eintreten könnte.
Dem gegenüber betont Herr Prof. Kahlen, dass durch das gebündelte Rechtsabbiegen von der Heinrichsallee in die Stiftstraße eine veränderte Platzgestaltung möglich sei, die eine attraktivere Platzierung des Denkmals in dessen Mitte zulasse.
Herr Hergesell empfiehlt die Versetzung des Denkmals, da der vorhandene Standort zu nah am geplanten Fahrbahnrand liegen würde. Die Abbindung des frei fließenden Rechtsabbiegers von Heinrichsallee zu Stiftstraße würde die Orientierung des Kundenverkehrs zu den verschiedenen Parkhäusern erleichtern. Durch die offene Gestaltung des Platzes werde die soziale Kontrolle und damit eine gewisse Aufenthaltsqualität gewährleistet. Der Fahrbahnrand zur Heinrichsallee weiche nicht von der bisherigen Planung ab, da die Fahrstreifenführung in diesem Bereich keine Platzaufweitung ermögliche. Lediglich durch Schaffung der ÖPNV-Achse von Heinrichsallee zu Stiftsumfahrt und einer Reduzierung der Fahrfläche auf 4 m Breite könne die Platzsituation verbessert werden. Da dann der gesamte Anlieferverkehr zu Kaiserplatz und Stiftstraße über den Rechtsabbieger von der Heinrichsallee über die Stiftstraße laufe, werde an dieser Stelle von einer Veränderung der Abbiegeradien zugunsten des Platzes abgeraten. Der ca. 2,5 m breite Weg zwischen der Betonbrüstung der Parkhausrampe und der Kirche bzw. des Felses werde als unproblematisch angesehen, da bei einer Brüstungshöhe von ca. 1 m ausreichende Einsicht bestehe. Hierzu habe es entsprechende Gespräche mit der Verwaltung gegeben.
Herr Paetz bestätigt, dass die vom Gutachter vorgetragenen Verbesserungsvorschläge auch im Sinne der ASEAG seien. Allerdings müsse bei der Platzgestaltung am Denkmal die Führung der Busse noch genauer betrachtet werden, da wegen des möglichen Zeitverlustes eine Unterordnung der Busse gegenüber einer vorfahrtberechtigten Stiftstraße vermieden werden müsse. Die für die Haltestelle am Kaiserplatz notwendige Länge von 60 m müsse durch Verlängerung gewährleistet werden.
Frau Nacken stellt klar, dass die Kosten für einen Umbau des Platzes auf das Projekt zurückgingen und die Kostenübernahme durch den Investor in einem Vertrag geregelt würde. Für den später zu fassenden Baubeschluss würden den politischen Gremien noch detaillierte Pläne vorgelegt.
Als Bezirksvorsteher lässt zunächst Herr März über den Beschlussvorschlag der Fraktionen SPD und Grüne von der Bezirksvertretung abstimmen.
Vor der Abstimmung des Verkehrsausschusses fragt Frau Breuer, ob es sich in Bezug auf den im letzten Absatz des Beschlussantrages vorgesehenen Auftrag an die Verwaltung um einen Wunsch und nicht um eine Bedingung handelt.
Herr Jahn von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert eine verbindliche Beauftragung. Dennoch bestätigt der Vorsitzende, Herr Höfken, auf Nachfrage von Herrn Janßen, dass ein Scheitern dieser Verhandlungen nicht das gesamte Projekt in Frage stellen würde.
Hierzu ergänzt Herr Jansen, dass der Investor bei gemeinsamen Gesprächen angekündigt habe, neue Wege gehen zu wollen. Sodann lässt der Ausschussvorsitzende, Herr Höfken, über den Beschlussantrag abstimmen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Verkehrsausschuss, in Änderung der vorliegenden Planung zu beschließen:
1. Die durchgehende Busspur auf der Heinrichsallee in Richtung Hansemannplatz bleibt erhalten.
2. Die Fußgängerfurt in der Heinrichsallee in Höhe des „Casino“ wird nicht versetzt gestaltet.
3. Die Anlieferfahrzeuge sollen nur über Adalbertsteinweg und Wilhelmstraße in die Kaiserplatzgalerie einfahren können.
4. Die Rechtsabbiegespur aus der Heinrichsallee in die Stiftsumfahrt wird für den motorisierten Individualverkehr gesperrt.
5. Die Schrankenanlagen in der Einfahrtsrampe werden so platziert, dass Rückstaus in den öffentlichen Straßenraum ausgeschlossen werden.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Verkehrsausschuss, dem Planungsausschuss zu empfehlen, auf dieser Grundlage im Bebauungsplan Festsetzungen für die verkehrliche Erschließung zu treffen und die Anzahl der Parkplätze auf 600, +/- 5 %, zu begrenzen.
Darüber hinaus empfiehlt die Bezirksvertretung dem Verkehrsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, mit den Investoren über ein Mobilitätskonzept zu verhandeln, u. a. Job-Tickets für die Mitarbeiter/innen, einen Bringservice für Kundinnen und Kunden und komfortable Fahrradabstellanlagen in ausreichender Zahl vorzusehen und dies in einem städtebaulichen Vertrag festzuschreiben.
Der Verkehrsausschuss beschließt in Änderung der vorliegenden Planung:
1. Die durchgehende Busspur auf der Heinrichsallee in Richtung Hansemannplatz bleibt erhalten.
2. Die Fußgängerfurt in der Heinrichsallee in Höhe des „Casino“ wird nicht versetzt gestaltet.
3. Die Anlieferfahrzeuge sollen nur über Adalbertsteinweg und Wilhelmstraße in die Kaiserplatzgalerie einfahren können.
4. Die Rechtsabbiegespur aus der Heinrichsallee in die Stiftsumfahrt wird für den motorisierten Individualverkehr gesperrt.
5. Die Schrankenanlagen in der Einfahrtsrampe werden so platziert, dass Rückstaus in den öffentlichen Straßenraum ausgeschlossen werden.
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Planungsausschuss, auf dieser Grundlage im Bebauungsplan Festsetzungen für die verkehrliche Erschließung zu treffen und die Anzahl der Parkplätze auf 600, +/- 5 %, zu begrenzen.
Darüber hinaus beauftragt der Verkehrsausschuss die Verwaltung, mit den Investoren über ein Mobilitätskonzept zu verhandeln, u. a. Job-Tickets für die Mitarbeiter/innen, einen Bringservice für Kundinnen und Kunden und komfortable Fahrradabstellanlagen in ausreichender Zahl vorzusehen und dies in einem städtebaulichen Vertrag festzuschreiben.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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354,8 kB
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383,8 kB
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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