25.10.2007 - 11 Handwerkerparkausweis für die Region AachenErwe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Mobilitätsausschuss
- Datum:
- Do., 25.10.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Für die Verwaltung berichtet Frau Nacken über die Zurückstellung der Beschlussfassung über eine Erweiterung des Handwerkerparkausweises in der Verbandsversammlung der StädteRegion Aachen. Von den städtischen Mitgliedern der Verbandsversammlung wurde gebeten, die Auswirkungen auf die Gebühreneinnahmen darzulegen. Laut Auskunft der StädteRegion werde zwischenzeitlich ein landesweiter Handwerkerparkausweis angestrebt, der sich möglicherweise an der in Köln praktizierten Lösung orientieren könnte, die eine höhere Gebühr und Kennzeichengebundenheit vorsehe. Die StädteRegion Aachen werde daher zunächst diese Entwicklung abwarten. Dennoch werde das Thema erneut in der Verbandsversammlung der StädteRegion in der Dezember-Sitzung behandelt.
Als Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt Frau Paul, die Parkausweise einem erweiterten Personenkreis nur kennzeichengebunden und für eine Jahresgebühr in Höhe von 240,00 € zu erteilen. Ein Betrag in Höhe von 120,00 € decke nicht die bisherigen Gebühreneinnahmen der Stadt Aachen ab.
Herr Jansen von der SPD-Fraktion schließt sich dem Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an. Die bereits in der Stadt Aachen praktizierte Regelung mit einer Jahresgebühr von 240,00 € solle auf den erweiterten Personenkreis regional ausgedehnt werden. Die Handwerkerparkausweise für die bislang schon bezugsberechtigten Handwerksbetriebe sollten aber in der bisherigen Form beibehalten werden.
Frau Breuer von der CDU-Fraktion spricht sich ebenfalls für eine Jahresgebühr in Höhe von 240,00 € und die Kennzeichengebundenheit von Ausnahmegenehmigungen für einen erweiterten Berechtigtenkreis aus.
Der Vorsitzende, Herr Höfken, stellt klar, dass die bisherige Regelung zum Handwerkerparkausweis beibehalten werden soll und lediglich für einen erweiterten Berechtigtenkreis die kennzeichengebundene Ausnahmegenehmigung zu einer Jahresgebühr von 240,00 € gemeinsam im Rahmen der StädteRegion vereinbart werden könnte.
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der
Verwaltung zur Kenntnis und stimmt einer Erweiterung des Berechtigtenkreises
auf sonstige Betriebe, die schweres und umfangreiches Material bzw. Werkzeug
transportieren müssen, kennzeichengebunden für ihre Service- und
Werkstattfahrzeuge für eine Jahresgebühr von 240,00 € zu. Die bestehende
regionale Handwerkerparkausweisregelung soll für den bisherigen
Berechtigtenkreis ohne Änderungen beibehalten werden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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298,2 kB
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111,5 kB
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