25.10.2007 - 18 Fahrzeugförderung 2007 gemäß § 13 ÖPNVG NRW- In...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Sistenich geht auf die Vorlage des AVV ein und betont, dass die Fördermittel zum Kauf der neuen Fahrzeuge und damit der Qualitätssicherung vernünftig angelegt würden. Im Rahmen der Endabrechnung zum Jahresschluss seien minimale Abweichungen von den vorgelegten Zahlen möglich.

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Beschluss:

Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen stimmt der Verwendung der Fördermittel gemäß § 13 ÖPNVG NRW in der dargestellten Weise zu.

Im Hinblick auf die Ergebnisse der noch offenen Abstimmungsnotwendigkeiten sind die Fördermaßnahmen bzw. Förderanteile entsprechend den gesetzlichen Vorgaben anzupassen.

Die Verteilungsübersicht über die Mittel zur Abgeltung von Fahrzeugvorhaltekosten ist dem regionalen AVV-Beirat in der ersten Sitzung des kommenden Jahres zur Kenntnis zu geben.

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage