29.11.2007 - 2 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

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Beratung

Frage des Herrn G., gerichtet an die Verwaltung:

"Im Jahr 1984 wurde über den Bebauungsplan Nr. 731 "Oberforstbach" beraten. Die politischen Gremien hatten seinerzeit diesen Bebauungsplan zurückgewiesen und beschlossen, eine durchgehende Vennbahntrasse zu erhalten. Jetzt wird aber von der Verwaltung vorgeschlagen, die Fußgänger und Radfahrer auf die Karl-Kuck-Straße zu verlegen, in der sich viele Einrichtungen (Tankstelle usw.) befinden und die demnach eine Gewerbestraße ist. Der Vennbahnradweg verläuft dann nicht mehr auf dem Gleiskörper. Welche echten Kosten entstehen für die auf 50 m Länge vorgesehene Verbreiterung des Gehweges und bei welcher Haushaltsstelle werden Mittel dafür bereitgestellt?"

 

Für die Verwaltung antwortet Herr Müller, dass für die Gehwegverbreiterung Kosten in Höhe von 15.000,00 veranschlagt seien und dies auch in der Vorlage dargestellt werde. Tatsächlich verlaufe der Vennbahnradweg so wie bisher nicht auf dem eigentlichen Gleiskörper. Bei dem Vorschlag der Verwaltung handele es sich um eine Verbesserung für Fußgänger und Radfahrer und insofern um eine sichere Lösung, die auch die Bedürfnisse dieses Bereiches abdecke. Außerdem bleibe die Ausweisung als Fahrradstraße erhalten. Im Sommer würden weitere Daten vor Ort ermittelt, um den Charakter dieser Fahrradstraße zu überprüfen.

 

Den ergänzenden Hinweisen des Herrn G., dass die Kosten der Baumaßnahme von ihm höher eingeschätzt würden und die Bezirksvertretung Aachen-Brand nicht über die Angelegenheit beraten habe, widerspricht Herr Müller und zitiert den Empfehlungsbeschluss der Bezirksvertretung Aachen-Brand.

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