16.10.2007 - 4 Unterstützung und Förderung "Energiesparendes B...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
- Datum:
- Di., 16.10.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Herr Baal führt aus, die
Beratung der Vorlage im Umwelt- und Planungsausschuss habe gezeigt, dass es
sich bei der Forderung, im Rahmen der Vermarktung städtischer
Wohnungsbaugrundstücke einen Mindeststandard „KfW-Energiesparhaus 60“
festzuschreiben, um eine durchaus verfolgenswerte Idee handele.
Es stelle sich allerdings die
Frage, ob durch diese Forderung ggfls. eine ungebührliche Belastung in den
Kaufvertrag aufgenommen werde. Andererseits gehöre „KfW-Energiesparhaus 60“ jedoch bereits zum heutigen Standard.
Seine Fraktion könne daher den Beschlussentwurf mittragen.
Frau Hörmann bittet den
Beschlussentwurf dahingehend zu ergänzen, dass bei Verkäufen von
Gewerbegrundstücken, die Büro-, Hotel- und Einzelhandelsbauten dienen, die
Vorgaben 20% unter Energieeinsparverordnung im Vertrag verankert werden.
Herr Norbert Plum schließt
sich für seine Fraktion dem an. Er bittet aber gleichzeitig um eine weitere
Änderung des Beschlussentwurfes dahingehend, dass in Bezug auf die Bauverpflichtung „KfW-Energiesparhaus
60“ das Wort „generell“ durch „grundsätzlich“ ersetzt wird. Ferner gehe er davon aus, dass der zu fassende
Beschluss auf laufende Maßnahmen keine Anwendung finde.
Sodann stimmt der Wohnungs-
und Liegenschaftsausschuss über den Beschlussentwurf unter Berücksichtigung der
gestellten Änderungsanträge ab.
Beschluss:
Der WLA beschließt
einstimmig, die Vermarktung städtischer Wohnungsbaugrundstücke mit einer
grundsätzlichen Bauverpflichtung „KfW-Energiesparhaus 60“ zu belegen und bei
Verkäufen von Gewerbegrundstücken, die Büro-, Hotel- und/oder
Einzelhandelsbauten dienen, die Vorgaben 20 % unter Energieeinsparverordnung in
den Vertrag zu verankern.