15.08.2007 - 16 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 879 - Bever...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ohne Aussprache.

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.

 

Sie empfiehlt dem Rat, die schriftliche Festsetzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB, wie folgt, vereinfacht zu ändern:

 

  Punkt 3 der Werbeanlagen

  Ausnahmsweise sind für ein Hotel oder eine gewerbliche Nutzung im Eckbereich Kronprinzenstraße/Beverstraße je Gebäude eine Stelle oder ein Pylon von maximal 3,5 m Höhe und einer Seitenlänge von 1,20 m zulässig, wenn sie aus den Materialien Glas, Plexiglas oder Metall gefertigt werden.

 

Sie empfiehlt dem Rat, den so geänderten vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr 879 Beverstraße

gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

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Anlagen zur Vorlage