18.04.2007 - 8 Sachstand Kindergarten Am Reulert (ehemals TOP ...

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Beratung

Bezirksvorsteher Henn teilt mit, dass der ursprünglich im nichtöffentlichen Teil vorgesehene TOP

– nach Rücksprache mit der Fachverwaltung – im öffentlichen Teil behandelt werden kann und zieht diesen in der Tagesordnung vor.

 

Der Leiter des Liegenschaftsamtes Herr Feiter führt aus, dass der bisherige städt. Kindergarten Am Reulert – wie der Bezirksvertretung Aachen-Brand inzwischen bekannt ist – in das Gebäude Jackstraße (bisheriger AWO-Kindergarten) umziehen wird und die Stadt Aachen beabsichtigt, das städt. Grundstück mit 3.442 qm zu veräußern.

 

Herr Hellmann kritisiert für die SPD-BF das Vorgehen der Fachverwaltung.

Er bemängelt, dass diese Informationen dem Bezirksamt und der Bezirksvertretung Aachen-Brand nicht frühzeitig mitgeteilt wurden.

 

Herr Feiter weist darauf hin, dass die zuständigen Fachausschüsse informiert waren, dort ebenfalls Bezirksvertretungsmitglieder vertreten sind und die bisher notwendigen Entscheidungen dort getroffen wurden.

 

Herr Hellmann geht davon aus, dass es sich hier um eine bezirkliche Angelegenheit handelt und die Bezirksvertretung Aachen-Brand deshalb bei der Entscheidung über den Verkauf zu beteiligen ist. Er beantragt deshalb für die SPD-BF über einen  Empfehlungsbeschluss an den Liegenschaftsausschuss abzustimmen.

 

Herr Feiter bestätigt auf Nachfrage, dass eine zukünftige Bebauung des Grundstückes voraussichtlich nach § 34 BBauG erfolgen wird.

 

Herr Hellmann schlägt vor, das städtische Grundstück mit der Auflage einer Zweckbindung zur Errichtung von Altenwohnungen oder Betreutem Wohnen zu veräußern.

 

Frau Lürken-Souvignier unterstützt dies auch für die CDU-BF.

 

Frau Prolingheuer-Griese wünscht für die Fraktion der Grünen den Zusatz „behinderten- und altengerechtes Wohnen“.

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand empfiehlt einstimmig dem Liegenschaftsausschuss

für das Grundstück Am Reulert – bisher genutzt durch die städt. Integrative Tageseinrichtung für Kinder – zu beschließen, dieses Grundstück mit der Auflage zu veräußern, dort behinderten- und altengerechte Wohnungen oder Betreutes Wohnen zu errichten.

 

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