20.03.2007 - 9 IX. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 613 - Gewe...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Schäfer (SPD) weist darauf hin, dass die jetzige Änderung des Bebauungsplanes Nr. 613 die Ansiedlung von Einzelhandelsgeschäften im Gewerbegebiet Eilendorf-Süd ausschließe.

 

Herr Verheyen (CDU) macht deutlich, dass die Änderungsmaßnahme in erster Linie dem Einzelhandel im Stadtteil Aachen-Forst diene und die Versorgungsqualität der Forster Bürger gewährleisten soll. Nach dem Bau des neuen Aldi-Marktes an der Neuenhofstraße habe der Discounter seine Filiale an der Trierer Straße geschlossen, obwohl diese Schließung im Vorfeld dementiert worden sei.

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung bei einer Stimmenthaltung mehrheitlich zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung den Bebauungsplan Nr. 613 - Gewerbegebiet Eilendorf - Süd zu ändern und damit Einzelhandel, der der Nahversorgung dient, auszuschließen.

Sie beschließt hierzu die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und den Richtlinien des Rates Ziffer III, 1 und 2  durchzuführen.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=1580&TOLFDNR=18322&selfaction=print