19.06.2007 - 10 Außenbewirtung auf dem Severinusplatz

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Beratung

Herr Verheyen (CDU) hat vernommen, dass die Bewirtschaftung des Severinusplatzes von der                 Verwaltung abgelehnt worden sei.  Er möchte, dass die Verwaltung wohlwollend prüfe, ob  die                Außenbewirtschaftung erlaubt werden kann.

 

Herr Anhold (SPD) hat erfahren, dass die Verwaltung die Außenbewirtung nur ablehne, weil die                 Bedienung des Cafès die Steinstraße überqueren müsse. Er glaubt, dass in Aachen mit                           zweierlei Maß gemessen werde. So frage er sich, warum in der  Aachener Innenstadt im                  Marktbereich bzw. im Frankenberger Viertel dieser Hinderungsgrund nicht gelte.

 

Herr Ziemons entgegnet, dass das Bezirksamt jede satzungsrechtlich mögliche Außenbewirtung auch genehmige. Bei den zitierten Beispielen handle es sich um Altfälle, die vor Inkrafttreten der derzeit geltenden Satzung genehmigt worden seien. Auch im Bereich Severinusplatz wird seitens der Verwaltung nach einer positiven Lösung  gesucht werden, vorausgesetzt, es gibt einen entsprechenden Antrag.  

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf bekräftigt ihr Anliegen, Außenbewirtungen wenn eben möglich zuzulassen.

 

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