18.12.2007 - 5 Städtisches Grundstück Dreieck Steinstraße / Ha...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
- Datum:
- Di., 18.12.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- B 2 - Bezirksamt Aachen-Eilendorf
Beratung
Der Bezirksvorsteher unterbricht um 18.50 erneut die
Sitzung, damit Herr Günter Olbertz
seinen Antrag darlegen kann.
Herr Olbertz erläutert seinen Antrag. Er bittet die
Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf zu beschließen:
1.
die
Erhaltung der gesamten Grünfläche in ihrer jetzigen Größe und Form,
2.
die
Nichtveräußerung des Grundstückes und
3.
keine
Bebauung auf dem Gründreieck zuzulassen.
4.
Er
appelliert an alle Fraktionen in der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf, an
einem Strang zu ziehen und sich dafür einzusetzen, dass die Grünfläche so
bleibt wie sie ist.
Der Bezirksvorsteher setzt den
öffentlichen Teil der Sitzung gegen 19.00 Uhr fort.
Herr Verheyen (CDU) erläutert den Antrag seiner
Fraktion. Auch er plädiere dafür, die Fläche in ihrem jetzigen Erscheinungsbild
zu erhalten. Es habe immer Konsens in der Bezirksvertretung
Aachen-Eilendorf darüber bestanden, dass das Grundstück
für eine bedeutende, bezirksbezogene Baumaßnahme vorgehalten werden soll. Vor
Jahren sei dort auch einmal ein Seniorensitz geplant gewesen, aber aus
verschiedenen Gründen nicht realisiert worden. Um den Kernbereich in Eilendorf attraktiver zu gestalten,
seien in den 80-er Jahren sog. Leuchtturmprojekte erdacht worden. Er sehe ein
solches Leuchtturmprojekt jetzt auf dem Gelände der HG-Betriebe Geulen
entstehen. Das Gründreieck Steinstraße/Friedrich-Wilhelm-Straße/Hansmannstraße
brauche man für eine herausragende bezirkliche Bebauung nicht mehr vorzuhalten.
Falls der Bau einer Seniorenwohnanlage erforderlich sei, müsse ein anderes
städtisches Grundstück in
Eilendorf bereitgestellt werden.
Das Gründreieck solle daher bis auf weiteres in seinem jetzigen Erscheinungsbild
erhalten bleiben. Ein möglicher Investor solle nur soviel Grundfläche überbauen
dürfen, wie jetzt bereits genutzt werde. Er könne sich gut vorstellen, dass
sich ein Investor einfinde, der den vorhandenen Baukörper einebne und an der
gleichen Stelle einen Gastronomiebetrieb mit Außenbewirtung errichte. Daher
plädiere er dafür, dass, bis sich ein Investor findet, das Grundstück nicht
verkauft werden soll, der jetzige Grundstückszustand erhalten bleibt und nur
die bisher überbaute Teilfläche für eine Bebauung vorgesehen werde. Er stelle
sich das Gründreieck als einen innerörtlichen Begegnungsort vor, wo
Außengastronomie angeboten werde.
Herr Schäfer (SPD) erklärt, dass er bereits in der
letzten Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf am 23.10.2007 erklärt
habe, dass nur ein Bebauungsplanverfahren klären könne, was auf dem Gründreieck
möglich und machbar sei. Er ist nach wie vor der Meinung, dass nur die obere
Spitze des Dreieckes einschließlich der Kreuzanlage als Grünfläche anzusehen
sei. Er hält ein
Bebauungsplanverfahren für unerläßlich. Der Planungsausschuss der Stadt Aachen
habe bereits am 06.12.2007 die Verwaltung beauftragt, alles Nötige zu
veranlassen. Er sehe, dass die Verwaltung in absehbarer Zeit zur
Bürgerbeteiligung einlade und die Vorstellungen der Bürger erfrage. Somit sei
alles Erdenkliche getan und auf den richtigen Weg gebracht.
Frau Eickholt-Schippers (Bd.90/Die Grünen) kann sich die
Einrichtung eines Gastronomiebetriebes mit Außenbewirtung vorstellen. Sollte
sich kein Investor finden, solle das Gründreieck so hergerichtet werden, dass
Begegnungen dort stattfinden können.
Herr Verheyen (CDU) verweist darauf, dass die
Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf dem Planungsamt klare Angaben zum
Bebauungsplanverfahren definieren solle.
Herr Schäfer (SPD) widerspricht. Er habe nicht
vergessen, dass der Rat der Stadt Aachen Herr des Verfahrens sei und die
Bebaubarkeit des Gründreieckes gesichert werden müsse. Es komme jetzt darauf
an, gemeinsam im Bebauungsplanverfahren alle Vorstellungen und Wünsche
darzulegen. Alle Bürger können ihre Interessen zum Ausdruck bringen. Danach
werde die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf zu ihrer Meinung gefragt.
Der Bezirksvorsteher bestätigt, dass der
Planungsausschuss am 06.12.2007 ein entsprechendes Bebauungsplanverfahren
beschlossen habe. Planungsziele sollten dem Planungsausschuss mitgeteilt
werden. Auch müsse man die Stimmung und Meinung der Eilendorfer Bevölkerung zu
diesem Thema dem Planungsausschuss frühzeitig mitteilen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf beschließt
einstimmig, dass das städtische Grundstück in der Steinstraße nicht verkauft
wird. Den Interessen der Bürgerinitiative soll dadurch entsprochen werden, dass
das Erscheinungsbild der Gesamtanlage als Grünfläche erhalten bleibt. Für eine
Teilfläche des Grundstücks, welche bisher bereits überbaut ist, soll in einem
geeigneten Verfahren
(z.B. Bebauungsplan) die Bebaubarkeit gesichert werden.
Diese soll allerdings nicht das Maß der baulichen Nutzung der bisherigen
Gebäude überschreiten. Als Nutzung favorisiere die Bezirksvertretung eine
Gastronomie mit Außenbewirtschaftung. Die Grünanlage soll parallel dazu zu einem
attraktiven Treffpunkt für alle Eilendorfer Bürger aufgewertet werden. Die
bisher angedachte Bebauung mit einer Seniorenwohnanlage will die
Bezirksvertretung an einer anderen geeigneten Stelle im Eilendorfer Ortskern
ermöglichen.