28.03.2007 - 9 Errichtung einer Schießanlage mit Vereinsheim f...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ohne Aussprache ergeht folgender

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung, mit dem Verein Verhandlungen über die Teilnutzung des städtischen Grundstücks Raerener Straße 323 aufzunehmen mit dem Ziel, die Voraussetzung zur Errichtung einer Schießanlage mit Vereinsheim durch den Verein zu schaffen.

 

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Anlagen zur Vorlage