23.05.2007 - 8 Verfahren zur Besetzung von Schulleiterstellen,...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Hierzu schlägt Frau Opitz vor, das gleiche Verfahren wie im Schulausschuss zu praktizieren. Als stimmberechtigtes Mitglied ist Herr Büchel und als 1. beratendes Mitglied und gleichzeitig als Stellvertreter für Herrn Büchel Herr Hoffner vorzusehen. Die 2. und 3. beratenden Mitglieder bestimmen sich in der Reihefolge aus den Mitgliedern der Grüne-BF und der FDP oder der ABL. Als Vertreter für die einzelnen beratenden Mitglieder wird jeweils ein Mitglied einer anderen in der Bezirksvertretung vertretenen Partei vorgesehen.

 

Hierüber ergibt sich eine kurze Diskussion, in der die CDU-BF die Auffassung vertritt, die Verwaltungsvorlage sage zu diesem Vorschlag etwas anderes aus.

 

Die Grüne-BF sind die Vorschläge klar und deutlich festzulegen, wer welche Funktion hat und wer Stellvertreter ist.

 

Die CDU-BF macht den Vorschlag, jede Fraktion schlägt je ein beratendes Mitglied und den Stellvertreter dazu vor, also Herrn Kexel als 1. beratendes Mitglied und Herrn Gosten als sein Stellvertreter.

 

Die SPD-BF schlägt als 2. beratendes Mitglied Frau Tenhaeff und als deren Stellvertreter Herrn Krott sowie als 3 beratendes Mitglied Frau Bastian und Frau Opitz als deren Stellvertreterin vor.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung beschließt bei einer Gegenstimme für die Dauer ihrer Wahlzeit:

 

a)                     als stimmberechtigtes Mitglied gemäß § 61 Abs. 2 Satz 2 SchulG

den Vorsitzenden der Bezirksvertretung Herrn Büchel und für den Verhinderungsfall seinen Vertreter Herrn Hoffner,

 

b)                     als beratende Mitglieder gemäß § 61 Abs. 2 Satz 3 SchulG

  1. Herrn Kexel (Stellvertreter Herr Gosten),
  2. Frau Tenhaeff (Stellvertreter Herr Krott),
  3. Frau Bastian (Stellvertreterin Frau Opitz)

 

für die jeweilige Schulkonferenz zu benennen.

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Anlagen zur Vorlage