08.08.2007 - 11 Satzung über Werbeanlagen im Bereich der Haupta...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Wery erläutert kurz die Vorlage und führte auf Nachfragen von Bezirksvertreter Knörzer und Mattes aus, dass die Satzung nicht herangezogen werden könne, um gegen das Abstellen der mit Werbeträgern bestückten Anhänger vorzugehen. Des Weiteren sei die Vaalser Straße ab Schurzelter Strasse bis Grenzübergang nicht von Gewerbe geprägt und werde daher von der Satzung nicht erfasst.

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg empfahl dem Rat der Stadt einstimmig, den Entwurf der Satzung über Werbeanlagen im Bereich der Hauptausfallstraßen und in Gewerbegebieten als Satzung zu beschliessen.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage