05.12.2006 - 5 Gebührenordnung für die Inanspruchnahme des Ret...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Die Anlage Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung wurde aufgrund von Umfang und Format direkt an die Fraktionen übersandt.
- Gremium:
- Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
- Datum:
- Di., 05.12.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 37 - Feuerwehr und Rettungsdienst
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Herr Dr. Nüßler berichtet über die Ergebnisse aus den Verhandlungen mit den Krankenkassen zur Gebührenordnung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen, die dem Umweltausschuss als Ergänzung zur Vorlage in der heutigen Sitzung an die Hand gegeben wurden. Ausführlich erläutert er darüber hinaus die Gründe, die in Absprache mit den Krankenkassen zu den Änderungen geführt haben. Insgesamt, so Herr Dr. Nüßler, könne man mit dem Ergebnis sehr zufrieden sein; nicht zuletzt weil die Kosten der Feuerwehr gedeckt würden.
Auf Nachfrage von Ratsherrn Haase, wie hoch die Ausfallquote der nicht eintreibbaren Kosten sei, erklärt Herr Weber, dass diese weniger als 2 % betrage (bezogen auf den Gebührenausfall bei RTW, NEF und RTW).
Ratsfrau Lürken erklärt für die CDU-Fraktion, dass man der Vorlage der Feuerwehr einschließlich der Modifizierungen infolge der Verhandlungen mit den Krankenkassen zustimme, insbesondere, da die Kosten für die Feuerwehr gedeckt seien.
Diesbezüglich fügt Herr Blum hinzu, er gehe davon aus, dass die Feuerwehr bei der Eintreibung der Kosten sicherlich den richtigen Maßstab unter Abwägung von Aufwand und Nutzen anlegen werde, was Herr Weber bestätigt.
Der Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Der Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen den in der Anlage aufgeführten 8. Nachtrag zur Gebührenordnung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen einschließlich der in der Sitzung vorgelegten Ergebnisse aus den Verhandlungen mit den Krankenkassen sowie der daraus resultierenden Modifizierung des 8. Nachtrages zur Gebührenordnung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen zu beschließen. Der 8. Nachtrag ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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