22.08.2007 - 7 Würdigung des ehrenamtlichen Engagements durch ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 22.08.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- Fachbereich Soziales und Integration
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Eingangs der Erörterung weist Beigeordneter Lindgens darauf hin, dass seit dem Jahre 2001 die Regelung bestehe, dass jemand der mindestens 10 Jahre ununterbrochen ein Ehrenamt wahrnimmt in den Genuss des Ehrenamtspasses komme. Aufgrund von Anträgen des Fachausschusses Frauenleben und des Frauennetzwerkes Aachen, die Zeit, die im Ehrenamt verbracht werden muss, zu senken, geht er auf die Verwaltungsvorlage ein, die 10 Jahre zu halbieren und bereits nach fünfjährigem Engagement den Ehrenamtspass auszustellen. Beigeordneter Lindgens weist auf die Einschränkung hin, dass der Ehrenamtspass allerdings dann nicht mehr lebenslang, sondern jeweils für fünf bzw. zehn Jahre je nach Dauer der Wahrnehmung des Ehrenamtes gilt.
Ratsherr Treude stellt die Frage, ob Ratsmitglieder und sachkundige Bürgerinnen bzw. Bürger, die für eine Ratsperiode dem Rat oder entsprechenden Ausschüssen angehören, auch nach dieser Definition als Ehrenamtler gelten. Er weist selbst in diesem Zusammenhang auf die zustehende Aufwandsentschädigung hin.
Oberbürgermeister Dr. Linden weist ebenfalls auf die Zahlung von Aufwandsentschädigungen für Ratsmitglieder, Bezirksvertreterinnen und -vertreter sowie sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern hin.
Es folgen keine weiteren Wortmeldungen.
Beschluss:
Auf Vorschlag der Verwaltung und des Bürger- und Beschwerdeausschusses empfiehlt der Hauptausschuss einstimmig dem Rat der Stadt, die Berechtigung zur Ausstellung von Ehrenamtspässen in dem von der Verwaltung skizzierten Umfang zu beschließen. Außerdem bittet der Hauptausschuss dem Rat der Stadt, die Verwaltung mit der Führung von Gesprächen mit dem Kreis Aachen und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden über eine regionsweite Einführung eines Ehrenamtspasses und die gegenseitige Gewährung finanzieller Vergünstigungen bei der Nutzung kommunaler Einrichtungen nach dem Beispiel der regionsweiten Familienkarte zu beauftragen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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308,5 kB
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223 kB
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