10.10.2007 - 4 StädteRegion Aachenhier: Gesetzentwurf der Lan...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 10.10.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Dezernat VI
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Der Oberbürgermeister gibt eingangs einige Erläuterungen hinsichtlich des Referentenentwurfs und der gemeinsamen Erklärung.
Er erwähnt, dass die Stadt Aachen die StädteRegion ausdrücklich wünsche, für die sie über vier Jahre gekämpft habe. Die StädteRegion stelle einen Mehrwert dar für die Region und ihr Auftreten in Bund und Land. Darüber hinaus stelle sie auch einen Mehrwert dar für die Bürgerinnen und Bürger, so z.B. auf den Gebieten Gesundheitswesen, im Bereich der Jugendpolitik bis hin zum Beschäftigungsmarkt. Auch gegenüber anderen Regionen stelle die StädteRegion in der Wettbewerbsverbesserung einen Mehrwert dar. Nicht zuletzt sei die StädteRegion eine gute Basis, mit den Nachbarn strukturell besser zusammenzuarbeiten. Die Parkstad Limburg sei das Vorbild für die Form der Zusammenarbeit gewesen. Sie sei in der Lage, viel europäisches, viel niederländisches Geld zu generieren.
Der Oberbürgermeister betont deutlich, dass er den Referentenentwurf, der nach langen Debatten endlich vorgelegt worden sei, begrüßt. Er macht aber gleichzeitig klar, dass gegenüber dem Referentenentwurf die eigenen Interessen wahrgenommen werden müssten. Der Oberbürgermeister verweist darauf, dass in den letzten 14 Tagen an dem Gesetzentwurf gearbeitet werden musste, um die Konsequenzen des Gesetzes zu überblicken und die Interessenbewertung vorzunehmen. Nach seiner Ansicht entspricht der Gesetzentwurf in einigen Punkten nicht den Vorgaben der Verbandsversammlung, wie sie im Dezember getroffen wurden. Man sei stets davon ausgegangen, ein Aachen-Gesetz zu erhalten, das weitgehend dem Hannover-Gesetz entspräche. Der Gesetzentwurf drehe systemisch diesen Hannover-Entwurf um 180 Grad, entspräche damit den Voraussetzungen für ein Städteregionsgesetz, aber nicht den hiesigen Vorgaben. Bemerkbar mache sich das an drei Punkten:
Der erste Punkt sei die Rechtsstellung der Stadt. Der Oberbürgermeister verweist auf die Kreisfreiheit der Stadt, die seit dem Jahre 1815 existiere. Diese vorgesehene systemische Veränderung führe dazu, dass man quasi die Stadt der Kreisebene zuordnen möchte. Nach Ansicht des Oberbürgermeisters war das so nicht verabredet und könne auch so nicht stehen bleiben.
Die Folge davon seien zweitens die Finanzkonsequenzen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz. Würde die Stadt der Kreisebene zugeordnet, würde der Kreis automatisch größer und bedeutsamer. Er bekäme mehr Einwohner und eine stärkere Wirtschaftskraft. Der Kreis würde auch vor allem im Vergleich zu den anderen 30 Kreisen in Nordrhein-Westfalen größer. Die Schlüsselzuweisungen, die an die Kreise und später an die StädteRegion weitergegeben würden, verteilten sich nach diesem Eckwertesystem. Das bedeute, dass aller Voraussicht nach die Schlüsselzuweisungen dann weniger würden. Und wenn die StädteRegion Aachen weniger Schlüsselzuweisungen erhielte, müsse das von den 10 Mitgliedern unter Einschluss der Stadt Aachen aufgefangen werden. Der Oberbürgermeister unterstreicht die logische Konsequenz aus dieser Bewertung, dass die StädteRegion keine finanziellen Vorteile vom Land in Anspruch nehmen möchte, andererseits aber auch durch die Bildung der StädteRegion kein finanzieller Nachteil, und zwar bei keinem Beteiligten, entstehen dürfe.
Als Punkt drei spricht der Oberbürgermeister die künftige Aufgabenzuweisung an. Das Innenministerium NRW habe angedacht und auch im Gesetzestext vorgegeben, in einer Art Negativkatalog all die Aufgaben zusammenzufassen, die die so genannte “reste-kreisfreie Stadt Aachen” künftig noch weiter zu tun gedenke. Also, der Restkatalog, der für die Kreisfreiheit bliebe. Alles was künftig an Aufgaben neu entstehen würde, wäre automatisch der Kreisebene zuzurechnen. Aufgaben, die künftig neu entstehen würden, wüchsen der Kreisebene zu und würden automatisch vom Kreis wahrgenommen. Der Oberbürgermeister macht deutlich, dass dies nicht die Folge dieser Systemik sein könne. Am Beispiel von freiwilligen Aufgaben wie das Gesamtpaket der Immigrationspolitik und Integrationspolitik zeigt er auf, dass eine Stadt von der Größenordnung wie Aachen dies selbst zu entscheiden habe. Daraus folge, dass die Aufgaben positiv zu beschreiben seien. Das, was im Dezember beschlossen wurde, würde auch weiter als solches bezeichnet. Dies solle ausdrücklich als Text in den Gesetzesanhang übernommen werden, damit genau festgelegt würde, dass es sich dabei um Dinge handele, die die Stadt Aachen in die StädteRegion überführe. Alles was darüber hinaus neu käme, könne zwar dem Grundsatz nach der Kreisebene zugeführt werden, aber letztlich sollte die Stadt entscheiden, ob sie es nicht selbst ausführe.
Der Oberbürgermeister bedauert, dass wesentliche Teile im Gesetzentwurf fehlen, als da wären die Übertragung von Planungshoheiten, die Experimentierklausel und die Frage der Inhouse-Geschäfte und letztlich damit auch die Frage der Gesamtrechtsnachfolge. Der Oberbürgermeister stellt erfreut fest, dass zwischen der Stadt Aachen, dem Kreis Aachen und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden Einvernehmen in den Forderungen gegenüber dem Gesetzgeber erzielt wurde. Der Oberbürgermeister macht deutlich, dass ähnlich der Beschlusslage im heutigen Hauptausschuss und in der am 17. Oktober stattfindenden Ratssitzung auch die Stadt- und Gemeinderäte bzw. der Kreistag abstimmen würden. Das Paket würde von allen Beteiligten einhellig akzeptiert, nämlich kein finanzieller Nachteil für keine der beteiligten Kommunen, die gesetzliche Garantie der Kreisfreiheit der Stadt Aachen und ein Positiv-Aufgabenkatalog mit dem Wahlrecht für die Stadt Aachen bei allen neuen Aufgaben. Mit aller Klarheit weist der Oberbürgermeister darauf hin, dass die Zustimmung des Städtetages, Landkreistages und vom Städte- und Gemeindebund vorlägen, d.h., die drei großen kommunalen Spitzenverbände unterstützen die Forderung der StädteRegion. Ergänzend macht der Oberbürgermeister deutlich, dass am Morgen das Präsidium des nordrhein-westfälischen Städtetages die drei Forderungen explizit in ihren Beschluss zur Begleitung des Gesetzes aufgenommen habe und dies auch entsprechend an den Landesgesetzgeber weitergeben würde.
Der Oberbürgermeister ist sehr erfreut und dankbar, dass man sich in Aachen auf parteilicher Ebene schnell einig würde. Dies sei ein sehr wichtiges Signal. Es müsse der Landesregierung auf allen Parteiebenen und auch in allen Ressorts klargemacht werden, dass dies der einheitliche Wille der Region, der einheitliche Wille der kommunalen Spitzenverbände und dass dies auch die Forderung an die StädteRegion darstelle. Er zeigt sich sehr optimistisch, die noch offenstehenden Fragen in Kürze mit dem Innenministerium zu klären.
Der Oberbürgermeister kommt dann zu dem Entwurf einer Vereinbarung über Vermögens- und Finanzausgleich. Er bittet die Mitglieder des Hauptausschusses, diesen lediglich zur Kenntnis zu nehmen, da noch viele Details weiter ausgehandelt werden müssten, als Beispiel nennt er das Sparkassengesetz. Eine der wichtigen Streitfragen sei, ob das Sparkassenvermögen künftig im NKF bilanziert werden müsse. Da darüber noch keine Aussage des Landesgesetzgebers vorliege, müsse dieser Punkt noch erörtert werden. Die Bilanzgewinne der Sparkasse flössen natürlich in die StädteRegion. Des weiteren spricht der Oberbürgermeister die Übertragung von Belastungen an. Er ist der Auffassung, dass die Generalbelastung nicht in vollem Umfange bei der Stadt Aachen verbleibe könne, sondern dass ein Teil dieser Belastung prozentual mit den Immobilien übergehen müsse. Punkte, die seiner Ansicht nach alle noch nachverhandelt werden müssten.
Zum Schluss resümiert der Oberbürgermeister, dass die StädteRegion kommen könne, kommen solle und kommen müsse. Aber sie solle auch, wenn sie denn käme, den Vorstellungen der Stadt Aachen entsprechen.
Ratsherr Baal lobt die Arbeit der Verwaltung insbesondere die gemeinsame Stellungnahme zum Referentenentwurf. Er unterstreicht die gemeinsame Handlungsgrundlage aufgrund des Ratsbeschlusses vom Dezember 2006. Seiner Auffassung nach gibt es für einen Gesetzentwurf mit den Änderungen der gemeinsamen Stellungnahme im Landtag eine Mehrheit. Der Positivkatalog in der gemeinsamen Stellungnahme sei nach Ansicht seiner Fraktion nicht nur ein Muss, sondern diene dazu, die Planungen der StädteRegion den Menschen transparenter und damit verständlicher zu machen. Ratsherr Baal stimmt auch den Ausführungen des Oberbürgermeisters zu, nachdem sich finanziell niemand schlechter stehen dürfe. Es könne nicht sein, dass sich die StädteRegion bilde, und vom Land NRW Geld verlange, das nicht da sei bzw. andere Kommunen durch veränderte Schlüsselzuweisungen begünstigt würden. Es sei ein ehrgeiziges Ziel, durch Synergieeffekte 3 bis 10 % Einsparungen im Personalkostenbereich zu erreichen, das auch gehalten werden müsse. Hinsichtlich der Vereinbarung zum Vermögensübergang stimmt Ratsherr Baal weiterhin den Ausführungen des Oberbürgermeisters zu. Nachhaltig unterstützt er das Thema StädteRegion und begrüßt die koordinierte Aktion zwischen Politik und Verwaltung.
Ratsherr Höfken stimmt seinen beiden Vorrednern zu. Er begrüßt auch das Vorliegen eines Entwurfs, mit dessen Inhalt er sich aber nicht abfinden könne, weil er in Teilen nicht nur dem nicht entspräche, was vereinbart wurde, sondern genau das Gegenteil beinhalte. Die vom Gesetzgeber vorgegebene Formulierung, dass die Stadt Aachen eine regionsangehörige Kommune sei, könne er so nicht mittragen. Auch der Vermögensübergang müsse seiner Ansicht nach geprüft werden. Ratsherr Höfken hebt positiv die Stellungnahme des Städtetages hervor, in dem dieser klarstelle, dass noch eine Reihe von Fragen klärungsbedürftig seien. Er ist weiterhin der Auffassung, dass der Gesetzentwurf noch stark verbesserungswürdig sei und teilt mithin auch die Meinung der Verwaltung. Er wünscht eine Veränderung des Beschlussvorschlages, um nochmals deutlich zu machen, was ist gewollt und was nicht. Sollte mit der Schaffung der StädteRegion ein finanzieller Verlust verbunden sein, dann könne er und seine Fraktion die StädteRegion nicht mittragen. Man sei bemüht, einen politischen Antrag zu formulieren, den alle Fraktionen aller beteiligten Gebietskörperschaften, vor allem Kreis und Stadt Aachen mittragen und der dann auch im Rat mit beschlossen werden sollte.
Ratsherr Höfken formuliert den veränderten Beschlussvorschlag:
“Der Hauptausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zum Entwurf des Gesetzes zur Bildung der StädteRegion Aachen (Aachen-Gesetz) zur Kenntnis.”
Den übrigen Text des Beschlussvorschlages wolle er heute durch den Hauptausschuss nicht beschließen lassen, wohl aber, dass “der Entwurf einer Vereinbarung zwischen der Stadt Aachen und dem Kreis Aachen zum Vermögensübergang und zur Regelung der Finanzbeziehungen zur Kenntnis genommen wird”. Er regt an, den zweiten Teil des Beschlussvorschlages vom Rat beschließen zu lassen.
Ratsherr Höfken zeigt sich abschließend überzeugt davon, dass der gemeinsame politische Beschlussvorschlag bis zur Ratssitzung am 17. Oktober zustande kommen werde.
Auch Ratsherr Treude macht deutlich, dass es für die beteiligten Kommunen keine finanziellen Nachteile geben dürfe. Er befürchtet jedoch, dass es durch die angestrebten Synergieeffekte zu Stellenstreichungen bzw. verminderter Qualität der kommunalen Leistungen komme. Er bezieht sich auf die bereits von Ratsherrn Baal genannten 3 bis 10 % Personalkosteneinsparungen, die für seine Fraktion ein K.-o.-Kritierium darstellen. Er stellt nochmals klar, dass seine Fraktion ihre Zustimmung zu dem Beschluss des Rates von der Frage abhängig mache, ob auch der letzte Satz des Beschlussvorschlages unverändert am 17. Oktober dem Rat zum Beschluss vorgelegt würde.
Der Oberbürgermeister bejaht diese Frage.
Ratsfrau Paul begrüßt ebenfalls das Vorliegen des Referentenentwurfs und äußert die Hoffnung, dass damit eine der letzten Hürden genommen werde. Wenn man bedenke, wie lange der Prozess schon dauere, sei in der Vergangenheit eine großartige Arbeit geleistet worden. Sie erinnert an das Abstimmungsverhalten über die strukturellen Eckpunkte zur StädteRegion in der Verbandsversammlung im Dezember, wo es bei 520 Stimmen nur 7 Nein-Stimmen gab. Wichtig sei es ihr, dass der angestrebte Gemeindeverband auch den Menschen insgesamt etwas bringe und die Region mental zusammenwachse. Ratsfrau Paul bewertet auch die gemeinsame Stellungnahme der Bürgermeister, des Oberbürgermeisters und des Landrats als sehr positiv. Sie begrüßt die Initiative von Ratsherrn Höfken, den Beschluss mit möglichst allen Fraktionen auf den Weg zu bringen und schließt sich seinem Vorschlag an, den Beschlussvorschlag zunächst im Hauptausschuss modifiziert zu fassen und das Weitere im Rat zu beschließen.
Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt, schlägt der Oberbürgermeister vor, in der vorgesehenen Weise zu verfahren. Er hebt nochmals die Wichtigkeit hervor und stellt die Bedeutung heraus, wenn alle Fraktionen dies auch so mittragen würden. Er begrüßt ausdrücklich den politischen Druck und betont nochmals das Minimum der juristischen Voraussetzungen, die gemeinsame Erklärung, hinter der man nicht zurückfallen dürfe. Er schlägt vor, da der Hauptausschuss ohnehin nichts beschließe, mit dieser Tendenz in die Ratssitzung am 17. Oktober zu gehen.
Beschluss:
Der Hauptausschuss nimmt einstimmig den Bericht der Verwaltung zum Entwurf des Gesetzes zur Bildung der StädteRegion Aachen (Aachen-Gesetz) zur Kenntnis.
Der Hauptausschuss nimmt ebenfalls einstimmig den Entwurf
einer Vereinbarung zwischen der Stadt Aachen und dem Kreis Aachen zum
Vermögensübergang und zur Regelung der Finanzbeziehungen zur Kenntnis.
Anlagen zur Vorlage
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