17.01.2007 - 6 Änderung der Fälligkeitsbestimmung in der Satzu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

Der Vorsitzende der Fraktion der CDU, Ratsherr Einmahl, verweist auf die Beratungen seiner Fraktion zu diesem Punkt und hinterfragt einerseits unter Nennung von anderen Beispielen den Zeitpunkt der Gebührenpflicht für Sondernutzungserlaubnisse und andererseits die Regelungen für Gastronomen, die Außengastronomie betreiben und hierfür auch Gebühren für einen längeren Zeitpunkt in Raten oder sofort zahlen müssen.

 

Stadtkämmerin Grehling bezieht zu den aufgeworfenen Fragen Stellung und führt u.a. aus, dass in der vorgelegten geänderten Satzung von dem bisherigen Verfahren abgewichen wurde und die Gebührenpflicht mit Erteilung der Sondernutzungserlaubnis entstehe. Der Zeitpunkt der Fälligkeit werde allerdings gesondert in einem zu erteilenden Gebührenbescheid festgesetzt. Sie verweist zudem auf die landesgesetzlichen Vorgaben und die Rechtsprechung hierzu und ergänzt, dass problematische Fälle in Bezug auf Fälligkeit und Belastung jeweils im Einzelfall gelöst werden müssten. Zur weiterhin von Ratsherrn Haase aufgeworfenen Frage der Verkehrssicherungspflicht auf Sondernutzungsflächen durch die Stadt oder die Pächter stellt sie fest, dass dies wahrscheinlich in den Erlaubnissen geregelt sei, sie dies aber nochmals prüfen und hierzu eine Antwort nachreichen werde.

 

Der Oberbürgermeister lässt anschließend über den Beschlussvorschlag gemäß Verwaltungsvorlage abstimmen.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig den 10. Nachtrag zur Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Aachen vom 10.11.1979.

Der 10. Nachtrag ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt.

 

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