14.02.2007 - 8 Ordnungsbehördliche Verordnung über die Öffnung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

Ratsherr Müller - Die Linke - spricht kurz die neue Gesetzeslage in Nordrhein-Westfalen an und bedauert u.a., dass es auch in Aachen bei den verlängerten Öffnungszeiten deutliche Erweiterungen gebe. So kritisiert er aufgrund der Belastungen für die Beschäftigten vor allem die Sonntagsöffnungszeiten und hier insbesondere die vorgesehenen Öffnungszeiten an verschiedenen Adventssonntagen und teilt mit, dass er aus den dargelegten Gründen dieser Vorlage nicht zustimmen könne.

 

Für die SPD-Fraktion legt Ratsherr Haase dar, dass die Ladenöffnungszeiten sicherlich ausgeweitet wurden, dies aber auch positive wirtschaftsfördernde  Auswirkungen mit sich bringe. Er verweist auf die ebenfalls in den Städten des Aachener Umlandes sowie der Nachbarländer durchgeführten verkaufsoffenen Sonntage, mit denen Aachen „mithalten“ müsse und stimmt seitens der SPD-Fraktion den Beschlussvorschlägen zu.

 

Ratsherr Treude – WASG / UWG -  schließt sich grundsätzlich den Ausführungen von Ratsherrn Müller an und bedauert, dass durch diese Sonntags-Öffnungszeiten vor allem das Familienleben und die Erholung leide. Er regt an, die Verwaltung zu beauftragen, entsprechend der früheren Handhabung auch weiterhin die Stellungnahmen der Kirchen und Gewerkschaften einzuholen, auch wenn dies nicht mehr vorgeschrieben sei.

 

Ratsherr Baal – CDU-Fraktion – stellt fest, dass durch diese Ordnungsbehördliche Verordnung lediglich die Regelung auf kommunaler Ebene getroffen werde, die bisher bereits auf Ebene des Regierungsbezirkes vorhanden war. Die CDU-Fraktion stimme dieser Vorlage zu.

 

Ratsherr Müller sieht in der Vorlage zu Punkt 8 eine deutliche Ausweitung des Angebotes und beantragt zu Punkt 9, in künftigen Jahren jeweils die Stellungnahmen der Kirchen und Gewerkschaften einzuholen.

 

Der Oberbürgermeister lässt sodann über den Beschlussentwurf zu Punkt 8 abstimmen.

 

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Beschluss:

Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt der Rat der Stadt bei 3 Gegenstimmen mit Stimmenmehrheit den Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in Kur‑, Ausflugs‑, Erholungs‑ und Wallfahrtsorten an Sonn‑ und Feiertagen in der Stadt Aachen als Ordnungsbehördliche Verordnung.

Der Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung ist der Original-Niederschrift als Anlage beigefügt.

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Anlagen zur Vorlage