14.02.2007 - 8 Ordnungsbehördliche Verordnung über die Öffnung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Rat der Stadt Aachen
- Datum:
- Mi., 14.02.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 32 - Fachbereich Sicherheit und Ordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Ratsherr Müller - Die Linke - spricht kurz die neue
Gesetzeslage in Nordrhein-Westfalen an und bedauert u.a., dass es auch in
Aachen bei den verlängerten Öffnungszeiten deutliche Erweiterungen gebe. So
kritisiert er aufgrund der Belastungen für die Beschäftigten vor allem die
Sonntagsöffnungszeiten und hier insbesondere die vorgesehenen Öffnungszeiten an
verschiedenen Adventssonntagen und teilt mit, dass er aus den dargelegten
Gründen dieser Vorlage nicht zustimmen könne.
Für die SPD-Fraktion legt Ratsherr Haase dar, dass die
Ladenöffnungszeiten sicherlich ausgeweitet wurden, dies aber auch positive
wirtschaftsfördernde Auswirkungen
mit sich bringe. Er verweist auf die ebenfalls in den Städten des Aachener
Umlandes sowie der Nachbarländer durchgeführten verkaufsoffenen Sonntage, mit
denen Aachen „mithalten“ müsse und stimmt seitens der SPD-Fraktion den
Beschlussvorschlägen zu.
Ratsherr Treude – WASG / UWG - schließt sich grundsätzlich den Ausführungen von Ratsherrn
Müller an und bedauert, dass durch diese Sonntags-Öffnungszeiten vor allem das
Familienleben und die Erholung leide. Er regt an, die Verwaltung zu
beauftragen, entsprechend der früheren Handhabung auch weiterhin die
Stellungnahmen der Kirchen und Gewerkschaften einzuholen, auch wenn dies nicht
mehr vorgeschrieben sei.
Ratsherr Baal – CDU-Fraktion – stellt fest, dass durch
diese Ordnungsbehördliche Verordnung lediglich die Regelung auf kommunaler
Ebene getroffen werde, die bisher bereits auf Ebene des Regierungsbezirkes
vorhanden war. Die CDU-Fraktion stimme dieser Vorlage zu.
Ratsherr Müller sieht in der Vorlage zu Punkt 8 eine
deutliche Ausweitung des Angebotes und beantragt zu Punkt 9, in künftigen
Jahren jeweils die Stellungnahmen der Kirchen und Gewerkschaften einzuholen.
Der Oberbürgermeister lässt sodann über den
Beschlussentwurf zu Punkt 8 abstimmen.
Beschluss:
Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt
der Rat der Stadt bei 3 Gegenstimmen mit Stimmenmehrheit den Entwurf der
Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in
Kur‑, Ausflugs‑, Erholungs‑ und Wallfahrtsorten an Sonn‑ und Feiertagen in der
Stadt Aachen als Ordnungsbehördliche Verordnung.
Der Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung ist
der Original-Niederschrift als Anlage beigefügt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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