14.02.2007 - 9 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenha...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Rat der Stadt Aachen
- Datum:
- Mi., 14.02.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 32 - Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Beratung
Der Bezirksvorsteher des Stadtbezirkes Aachen-Mitte,
Ratsherr März, regt an, die Ordnungsbehördliche Verordnung dahingehend zu
präzisieren, dass unter § 1, Ziffer 5 die Öffnung der Verkaufsstellen auch nur
auf den Stadtbezirk Aachen-Mitte konzentriert wird und ausdrücklich der zudem
in Ziffer 1 separat erwähnte Stadtteil Aachen-Burtscheid unter Ziffer 5
ausdrücklich ausgenommen wird.
Der Oberbürgermeister stellt hierzu weitgehende Übereinstimmung fest, weitere
Wortmeldungen erfolgen nicht und er lässt über den Beschlussvorschlag der
Verwaltung, den Vorschlag von Ratsherrn Treude sowie den Antrag von Ratsherrn
Müller bezüglich der Einholung vorheriger Stellungnahmen bei Kirchen und
Gewerkschaften und einschließlich der Ergänzung durch Ratsherrn März ( außer
Stadtteil Aachen-Burtscheid) abstimmen.
Beschluss:
Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt
der Rat der Stadt bei einigen Stimmenthaltungen mit Stimmenmehrheit (28
Ja-Stimmen) den der Original-Niederschrift beiliegenden Entwurf der
Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an
Sonntagen als Ordnungsbehördliche Verordnung.
Die Ordnungsbehördliche Verordnung wird in § 1 Ziffer 5 wie folgt ergänzt:
5. am 09.09.2007, 07.10.2007, 04.11.2007 und 02.12.2007 im Stadtbezirk Aachen-Mitte
(außer Stadtteil Aachen-Burtscheid);
…….
Die Verwaltung wird ferner beauftragt, künftig vor Vorlage der jeweiligen Ordnungsbehördlichen Verordnung die Stellungnahmen der Kirchen und Gewerkschaften hierzu einzuholen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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