14.02.2007 - 9 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenha...

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Beratung

 

Der Bezirksvorsteher des Stadtbezirkes Aachen-Mitte, Ratsherr März, regt an, die Ordnungsbehördliche Verordnung dahingehend zu präzisieren, dass unter § 1, Ziffer 5 die Öffnung der Verkaufsstellen auch nur auf den Stadtbezirk Aachen-Mitte konzentriert wird und ausdrücklich der zudem in Ziffer 1 separat erwähnte Stadtteil Aachen-Burtscheid unter Ziffer 5 ausdrücklich ausgenommen wird.

 

Der Oberbürgermeister stellt  hierzu weitgehende Übereinstimmung fest, weitere Wortmeldungen erfolgen nicht und er lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung, den Vorschlag von Ratsherrn Treude sowie den Antrag von Ratsherrn Müller bezüglich der Einholung vorheriger Stellungnahmen bei Kirchen und Gewerkschaften und einschließlich der Ergänzung durch Ratsherrn März ( außer Stadtteil Aachen-Burtscheid) abstimmen.

 

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Beschluss:

Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt der Rat der Stadt bei einigen Stimmenthaltungen mit Stimmenmehrheit (28 Ja-Stimmen) den der Original-Niederschrift beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen als Ordnungsbehördliche Verordnung.

 

Die Ordnungsbehördliche Verordnung wird in § 1 Ziffer 5 wie folgt ergänzt:

 

5.         am 09.09.2007, 07.10.2007, 04.11.2007 und 02.12.2007 im Stadtbezirk Aachen-Mitte

            (außer Stadtteil Aachen-Burtscheid);

            …….

 

Die Verwaltung wird ferner beauftragt, künftig vor Vorlage der jeweiligen Ordnungsbehördlichen Verordnung die Stellungnahmen der Kirchen und Gewerkschaften hierzu einzuholen.

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Anlagen zur Vorlage