06.06.2007 - 4.2 Über- und außerplanmäßige Ausgaben/Verpflichtun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung von 480.000,00 € bei der Haushaltsstelle 9.63200.96120.0 "Borngasse, Anteil am Ausbauvertrag" gem.

§ 84 Abs. 1 GO NRW (a. F.) in Verbindung mit § 82 Abs. 1 GO NRW (a. F.) bei einer Stimmenthaltung mit Stimmenmehrheit zur Kenntnis.