06.06.2007 - 7 Bebauungsplan Nr. 873 - AachenMünchner Borngass...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

Der Oberbürgermeister informiert die Ratsmitglieder darüber, dass der öffentlich-rechtliche Vertrag gestern unterzeichnet wurde und die Ratsmitglieder März und Müller wegen Befangenheit nicht an der Beratung dieses Punktes teilnehmen und den Sitzungssaal verlassen würden.

 

Ratsfrau Coracino gibt als stellvertretende Vorsitzende des Planungsausschusses die einstimmige Empfehlung des Fachausschusses zur entsprechenden Beschlussfassung bekannt.

 

Weitere Wortmeldungen erfolgen nicht und der Oberbürgermeister lässt über den Punkt abstimmen.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und über die einfache Änderung gem. § 4a Abs. 3 BauGB zur Kenntnis.

Er beschließt bei zwei Stimmenthaltungen mit Stimmenmehrheit nach Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange den Bebauungsplan (die schriftlichen Festsetzungen) wie folgt vereinfacht zu ändern:

-            Änderung der Festsetzung zu Werbeanlagen

Er weist die darüber hinaus gehenden Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten zurück.

Er beschließt den Bebauungsplan Nr. 873 – AachenMünchner Borngasse – in der so geänderten Fassung für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich Franzstraße/ Borngasse gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=1638&TOLFDNR=19812&selfaction=print