12.09.2007 - 8 Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt ohne weitere Aussprache einstimmig die der Original-Niederschrift als Anlage beigefügte Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 (1) Satz 1 Nr.2 Baugesetzbuch (BauGB) im Stadtbezirk Aachen-Brand für den Bereich zwischen Trierer Straße, Heussstraße, Rombachstraße und Vennbahntrasse.

Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

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Anlagen zur Vorlage