21.11.2007 - 9 Betreff: Übernahme von Aufgaben der Versorgun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

Der Oberbürgermeister führt zunächst aus, dass seitens der Fraktion Die Linke ein Ergänzungsantrag eingebracht wurde, dieser vorab geprüft wurde und aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung diesem verwaltungsseitig zugestimmt werde.

 

Für die Fraktion Die Linke bezieht Ratsherr Treude zu diesem Punkt Stellung und verweist auf das in diesen Tagen ergangene Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf in Bezug auf die Mitbestimmung der Personalräte der Versorgungsämter hinsichtlich der Verteilung der Beschäftigten. Anhand eines Beispieles legt er dar, wo Probleme aufgetreten seien und übt Kritik an der Entscheidung der Landesregierung, die gegen den Willen der Beschäftigten, der SPD und der Sozialverbände die Auflösung der Versorgungsämter durchgesetzt habe. Dargelegt wird hierzu auch, dass die in Bayern auch diskutierte Übertragung der Aufgaben auf die Kommunen verworfen wurde und beispielsweise in Baden-Württemberg, wo die Reform umgesetzt wurde, die Bearbeitungszeit bedauerlicherweise enorm angestiegen sei.

Auf die Überleitung der insgesamt rd. 140 Beschäftigten geht er ein, legt dar, welche Veränderungen hiermit verbunden seien und verdeutlicht, dass diese Rationalisierungsmaßnahme der Mitbestimmung gemäß LPVG unterliege. Er erläutert den Vorbehalt in der Beschlussfassung gemäß Zusatzantrag, bittet die Verwaltung, hierüber im Rat später zu berichten und sieht diesen Antrag auch im Sinne der Menschen mit Behinderung, die von den Versorgungsämtern betreut würden.

 

Ratsherr Schultheis legt dar, dass die SPD sich sowohl auf Landesebene als auch auf kommunaler Ebene gegen eine Kommunalisierung der Versorgungsverwaltung ausgesprochen habe, insbesondere aufgrund der erforderlichen Fachlichkeit, die notwendig sei für diejenigen, die die Hilfe der Versorgungsverwaltung in Anspruch nehmen müssten. Die Auflösung der Versorgungsämter habe der Landesgesetzgeber zwar mit Mehrheit beschlossen, trotzdem müssten die Interessen derjenigen, die die Versorgungsämter in Anspruch nehmen, und die Interessen der Bediensteten berücksichtigt werden. Daher werde die SPD-Fraktion sowohl der Verwaltungsvorlage als auch dem Ergänzungsantrag zustimmen.

 

Der Vorsitzende der Fraktion der CDU, Ratsherr Einmahl, entgegnet auf die Ausführungen der Vorredner und legt u.a. dar, dass der Landesrechnungshof in einem Bericht die Landesregierung und den Landtag aufgefordert habe, die Versorgungsverwaltung grundlegend zu reformieren. Mit Blick auf die Finanzprobleme des Landes und die Ausführungen in dem Prüfbericht sollten in diesem Bereich zahlreiche Stellen abgebaut werden, auch wenn dies für manche mit Nachteilen verbunden sei.

 

Für die Fraktion Die Grünen schließt Ratsfrau Kuck sich dem eingebrachten Ergänzungsantrag an.

 

Nach weiteren kurzen Ausführungen von Ratsherrn Müller verweist der Oberbürgermeister auf die anstehende Beschlussfassung, die unter dem Vorbehalt erfolge, dass – gemäß dieser Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf – der Zuordnungsplan zwischen dem Hauptpersonalrat und dem Ministerium noch einmal neu verhandelt werden müsse und der Rat der Stadt hierüber zu informieren sei.

 

Weitere Wortmeldungen erfolgen nicht und der Oberbürgermeister lässt über den ergänzten Beschlussvorschlag abstimmen.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt stimmt einstimmig unter dem Vorbehalt

-     der noch einzuholenden Genehmigung der Bezirksregierung,

-     der Veröffentlichung des vom Land NRW am 24.10.2007 beschlossenen Zweiten Gesetzes zur       Straffung der Behördenstruktur in NRW,

-     des unmittelbaren Abschlusses der Personalgestellungsverträge zwischen der Landesregierung       und dem Kreis Aachen auch für die nach dem Zuordnungsplan auf das Stadtgebiet bezogenen        Beschäftigten,

-     der Zustimmung des Kreises Aachen zu der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur       Aufgabenwahrnehmung nach dem Schwerbehindertenrecht und nach dem Bundeselterngeld- und       Elternzeitgesetz (Versorgungsverwaltung) und

-     des nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf vom 16.11.2007 zwischen dem
Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit und dessen Hauptpersonalrat neu zu verhandelnden Zuordnungsplanes

 

dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung – gemäß der Anlage zur Originalniederschrift - dem Inhalt nach zu.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, etwaig notwendige redaktionelle bzw. rechtlich konkretisierende Änderungen sowie von der Bezirksregierung verlangte auflagenbedingte Änderungen in Abstimmung mit dem Kreis Aachen selbst vorzunehmen und den Rat hierüber zu informieren.

 

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Anlagen zur Vorlage