21.11.2007 - 5.1 Über- und außerplanmäßige Ausgaben/Verpflichtun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt genehmigt ohne weitere Aussprache einstimmig die nachstehende von den Ratsherren Einmahl, Höfken, Pilgram, Helg und Schnitzler getroffene Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 GO NW:

 

„Dringlichkeitsentscheidung“

 

Gemäß § 60 GO der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung erteilen die Unterzeichner die Zustimmung zur Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben in Höhe von 135.000,00 € beim Produkt 010 130 030 5211000 „Unterhaltung der Gebäude und technischen Anlagen“.

 

 

 

Aachen,

 

gez. Einmahl     gez. Höfken gez. Pilgram

gez. Helg          gez. Schnitzler

 

 

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