12.12.2007 - 5.11 Über- und außerplanmäßige Ausgaben - Haushaltsj...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.11
- Gremium:
- Rat der Stadt Aachen
- Datum:
- Mi., 12.12.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Ratsfrau Rennert wirft die Frage auf, weshalb in diesem Jahr 13 Monatsraten auszuzahlen seien, obwohl die erste Januar-Rate dieses Jahres sicherlich bereits im vorhergehenden Dezember ausgezahlt wurde.
Stadtkämmerin Grehling bezieht zur Frage Stellung, verweist auf die Umstellung zwischen dem kameralen System und dem NKF und legt dar, dass das Dezember-Gehalt in diesem Jahre wieder zu Buche schlage, diesem Jahr noch zugeordnet werden müsse und NKF-mäßig nochmal als Aufwand erscheine. Diese Doppelbuchung sei nach allen eingeholten Informationen zwingend erforderlich. Auf weitere Nachfrage von Ratsfrau Rennert bezieht Stadtkämmerin Grehling ergänzend Stellung, verweist auf die Umstellung der Systematik, den Buchungsschluss und die Tatsache, dass der neue NKF-Haushalt nicht mit dieser liquiden Buchung belastet werden dürfe.
Sodann stellt der Oberbürgermeister den Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung.
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt bei 1 Stimmenthaltung mit Stimmenmehrheit, bei Buchungen, die noch im Jahre 2007 erforderlich sind um eine rechtzeitige Wertstellung am 1.1.2008 sicherstellen zu können, die Regelung des § 32 der Hauptsatzung hinsichtlich der Erheblichkeitsgrenze, die für eine vorherige Zustimmung des Rates bei überplanmäßigen Genehmigungen existent ist, außer Kraft zu setzen.
Der Rat wird gem. § 82 GO NRW (alte Fassung) nachträglich in Kenntnis gesetzt.