16.03.2005 - 9 Friedhof Aachen-Brandhier: Konkretisierung der...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Auf die Verwaltungsvorlage wird verwiesen.

 

Bezirksvorsteher Henn bedankt sich für die nunmehr ausführlichen und zielführenden Erläuterungen.

 

Herr Hellmann bemerkt für die SPD-BF, dass die mündlichen Informationen des Fachamtes bei der letzten Sitzung in der Sache leider nicht hilfreich waren.

 

Ratsfrau Lürken teilt mit, dass die CDU-BF sich grundsätzlich den Ausführungen der Verwaltung anschließt, beantragt jedoch eine Änderung des Beschlussentwurfes, den sie zur Kenntnis gibt.

 

Auf Nachfrage von Herrn Hellmann teilt Frau Krott mit, dass die Verwaltung mit dem leicht veränderten Beschlussvorschlag der CDU ebenfalls gut arbeiten kann und bittet um Zustimmung, da sie nunmehr die Anträge, die dem Bezirksamt inzwischen vorliegen, positiv abarbeiten möchte.

                       

Damit ergeht einstimmig folgender

 

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Beschluss:

 

1.             Die Bezirksvertretung Aachen-Brand beschließt, auf dem Friedhof Kolpingstraße im Zusammenhang mit den Grabmalbestimmungen/Belegungsplänen bei Wahlgräbern, die nicht Urnengräber sind, nachträgliche Einfassungen im Sinne des § 46 der Friedhofssatzung zuzulassen.

Die Verwaltung wird aufgefordert, derartige Anträge wohlwollend zu prüfen, sofern keine

gravierenden Gründe dagegen sprechen.

 

2.             Die Grabstätten auf Flur 39 unterliegen keiner besonderen Gestaltungsanforderung, die Verwaltung soll deshalb intensiver – vor der Bestattung – vermitteln, dass in diesem Bereich besondere Wünsche realisiert werden können.

 

3.             Außerdem ist Flur 47/2 als zusätzlicher Erweiterungsbereich für Flur 39 – ebenfalls gestaltungsfrei – auszuweisen.

 

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