16.08.2007 - 3 Änderung Nr. 19 des Landschaftsplanes 1988 der ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

Herr Formen nimmt Bezug auf die in der Anlage zur Vorlage dargestellte Behördenabwägung und die Eingabe des BUND. Herr Formen erklärt nochmals ausdrücklich, dass der BUND die Empfehlung ausspreche, die geplante Änderung Nr. 19 des Landschaftsplanes nicht zu beschließen. Die Argumentation der Verwaltung und die einzelnen Maßnahmen halte der BUND für falsch und stimme diesen auch nicht zu.

 

Die Argumentation, dass der Naturschutz nicht eingeschränkt werde, sondern einzig und alleine ein gestrafftes Verfahren ermöglicht werden solle, könne der BUND nicht nachvollziehen. Auch sei der BUND der Auffassung, dass die Beeinträchtigungen im Abwägungsprozess unzureichend gewürdigt würden. Insgesamt sehe der BUND die geplanten Eingriffe als erheblich an.

 

Auch, so Herr Formen, könne der BUND die angegebenen Gründe für die Beschleunigung des Verfahrens und die Begründung der Einhaltung des Zeitplanes für die EuRegionale nicht nachvollziehen. Dass darüber hinaus diese Beschleunigung, in einer Zeit, wo Widerstände in der Bevölkerung spürbar seien, angestrebt werde, könne der BUND erst recht nicht verstehen.

 

Abschließend erklärt Herr Formen, dass, sollten die politischen Fraktionen der geplanten Landschaftsplanänderung doch zustimmen wollen, er noch einen Textänderungsvorschlag zum Beschluss abgeben wolle.

 

Herr Wiezorek nimmt für die Verwaltung zu den Aussagen von Herrn Formen Stellung. Er betont, dass es Ziel des vereinfachten Landschaftsplanänderungsverfahrens sei, eine Ausnahmeregelung im Landschaftsplan der Stadt Aachen einzuführen, die es der Unteren Landschaftsbehörde ermögliche, zur Realisierung der Einzelmaßnahmen unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen von den Schutzbestimmungen des Landschaftsplanes zulassen zu können. Das Landschaftsgesetz schreibe ausdrücklich vor, dass nur Ausnahmen zugelassen werden könnten, die nach Art und Umfang in dem Landschaftsplan festgesetzt wurden. Ausnahmeregelungen seien immer dann aufzunehmen, wenn vorherzusehen sei, dass bestimmte Sachverhalte Verbotstatbestände tangieren und im Rahmen der Abwägung diesen Sachverhalten der Vorrang eingeräumt werden solle. Zur Durchführung des EuRegionale–Projektes Pferdelandpark solle eben gerade nicht der Landschaftsschutz in der Soers grundsätzlich oder in Teilen aufgehoben werden. Unter den in dem zukünftigen Festsetzungstext genannten Bedingungen sollten die Maßnahmen trotz des geltenden Schutzes durch die Landschaftsbehörde zugelassen werden können. Daher halte die Untere Landschaftsbehörde die Formulierungswahl auch für richtig, die auch bewusst eng gewählt worden sei, weil es eben nicht egal sei, was in der Soers passiere. Darüber hinaus gebe er zu Bedenken, dass dies in ständiger Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln als Aufsichtsbehörde der Stadt Aachen und Unteren Landschaftsbehörde passiere und hier keine willkürlichen oder juristisch nicht haltbaren Formulierungen gewählt worden seien. Natürlich hätte man auch weichere Formulierungen wählen können, die seitens der Aufsichtsbehörde sicherlich auch anerkannt worden seien. Zum Beispiel hätte man einfach formulieren können, dass Ausnahmen unter Beachtung der abzuwägenden Belange möglich seien. Soweit habe es die Verwaltung aber bewusst nicht kommen lassen wollen.

 

Ausdrücklich betont Herr Wiezorek nochmals, dass mit dieser Landschaftsplanänderung und der geregelten Ausnahme und Textformulierung die Untere Landschaftsbehörde keineswegs frei in ihren Handlungen und Entscheidungen sei. Die Ausnahmen seien nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig und darüber hinaus unterstehe jede Entscheidung der Kontrolle des Rates und auch der Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde. Es gebe hier sicherlich mit dieser Formulierung keinen Freibrief, der zur Folge habe, dass jeder machen könne was er wolle.

 

Herr Volkmer stellt die Frage, ob es eine Begrenzung der geplanten Maßnahmen gebe sowie eine Begrenzung in zeitlicher Hinsicht.

 

Herr Wiezorek erklärt diesbezüglich, dass es aus rechtlicher Sicht keine Begrenzung gebe, die Maßnahmen jedoch auf das Projekt Pferdelandpark bezogen seien. Jeder könne sicher davon ausgehen, dass nur Projekte geprüft würden, die auch der Rat im Einzelnen zum Projekt Pferdelandpark beschlossen habe.

 

Herr Formen erklärt zu den Ausführungen von Herrn Wiezorek, dass er bitte nicht missverstanden werden solle, da er nicht in Frage stelle, dass das Verfahren juristisch in Ordnung sei. Er sehe es aber so, dass die Frage der Entscheidung nur politisch klärbar sei. Außerdem wolle er nochmals erwähnen, dass, messe man der Entscheidung des Landschaftsbeirates keine Bedeutung zu, sich die ganze Entscheidung über dieses Thema sparen könne.

 

Ratsherr Corsten erklärt dazu, dass jedes neue Projekt, bevor es im Rat beschlossen werde, erst einmal im Fachausschuss, hier dem Umweltausschuss, gehört werde und dann ein Beschluss und eine Entscheidung getroffen werde. Natürlich würde der Landschaftsbeirat verpflichtend beteiligt und das erkenne hier sicherlich auch jeder an. Der Umweltausschuss müsse sich aber nicht dem Votum des Landschaftsbeirates anschließen oder diesem beugen. Der Landschaftsbeirat könne einen eigenen Beschluss fassen und eine Empfehlung aussprechen. Den Beirat nehme der Umweltausschuss grundsätzlich sehr ernst. Der BUND müsse aber tolerieren, wenn ein anderes Gremium eine andere Auffassung habe und eine andere Entscheidung treffe.

 

Ratsherr Schmitz erklärt diesbezüglich unterstützend zu den Ausführungen von Ratsherrn Corsten, dass es ja nun allgemein erklärter politischer Wille gewesen sei, den Pferdelandpark zu beschließen. Er glaube nicht, dass die Verwaltung darüber hinaus etwa beschließe oder umsetze, was nicht durch die Politik beschlossen worden sei. In den umzusetzenden Maßnahmen in der Soers sehe er insbesondere auch das Erholungsinteresse der Bürger befriedigt.

 

Herr Formen erklärt nochmals zur oben angeführten Diskussion, dass er nicht gesagt habe, der Umweltausschuss müsse dem Beschluss des Beirates folgen. Dennoch betone er, wenn der Umweltausschuss einen anderen Beschluss fasse als der Beirat, beachte er für ihn die Entscheidung des Beirates nicht.

 

Herr Wiezorek erklärt diesbezüglich zu der Diskussion ausdrücklich, dass es einen Grundsatzbeschluss des Landschaftsbeirates gebe, mit der Verwaltung dieses Thema nicht mehr zu erörtern, da im Rahmen eines landschaftsrechtlichen Befreiungsverfahrens bereits eine grundlegende Ablehnung geäußert wurde. Der Beirat habe demnach die Gespräche abgebrochen und sich damit selber seine Möglichkeit genommen weiter gehört zu werden. Dies sei hier jedoch nachrangig. Wichtig sei, dass der Rat sich dazu entschieden habe, diese Maßnahmen durchzuführen. Wenn dies der Fall sei und der Soers durch die verschiedensten Eingriffe keine erheblichen Beeinträchtigungen zugefügt werden sollten, halte er es auch für die einzigst richtige Lösung, einen solchen Ausnahmetatbestand jetzt mit der Landschaftsplanänderung zu beschließen.

 

Abschließend ergänzt Herr Formen, die vom BUND gewünschte zusätzliche Änderung des Beschlusstextes. Dazu bezieht er sich auf das Schreiben des Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen und bittet die dort vorgeschlagene Formulierung zur Konkretisierung des Begriffes erheblich mit in den Beschlusstext aufzunehmen.

 

Der Umweltausschuss fasst mit einer Gegenstimme mehrheitlich folgenden Beschluss:

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Beschluss:

Der Umweltausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der betroffenen Grundeigentümer und der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt nach Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange die Eingaben der Grundstückseigentümer sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden könnten, zurückzuweisen und die Änderung Nr. 19 des Landschaftsplanes 1988 der Stadt Aachen – EuRegionale 2008–Projekt “Pferdelandpark” gemäß § 16, Abs 2 LG als Satzung zu beschließen.

 

Der von Herrn Formen vorgetragenen Empfehlung zur Änderung dieses Beschlussvorschlages folgt der Umweltausschuss nicht.

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Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlicher Beschluss mit einer Gegenstimme

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=1660&TOLFDNR=21042&selfaction=print