15.08.2007 - 4 Änderung Nr. 19 des Landschaftsplanes 1988 der ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

(Anmerkung zum Protokoll:

 Wegen des Sachzusammenhangs wurde TOP 4, 5 und 5.1 gemeinsam beraten.)

 

Herr Günther erläuterte ausführlich die Vorlagen und führte insbesondere die Gründe auf, die das vereinfachte Änderungsverfahren und die vorangegangene Dringlichkeitsentscheidung notwendig machten.

 

Für die CDU-Fraktion führte Bezirksvertreter Mattes aus, dass man sich mit der Dringlichkeitsentscheidung vor allem mit Blick auf die bekannten Vorfälle in der Soers im Zusammenhang mit der Reit-WM schwer getan habe und bat um Informationen über die Beteiligungsrechte der Bezirksvertretung bei anstehenden Änderungen. 

 

Bezirksvertreter Krenkel meldete erhebliche Bedenken an der Verfahrensweise an und kritisierte, dass die Formulierung des Festsetzungstextes es zulasse, dass die Entscheidung über die Vereinbarkeit von Maßnahmen mit dem Schutzzweck und dem Gebietscharakter allein in das Ermessen der Verwaltung gestellt sei.

 

Bezirksvertreterin Schmitt-Promny  bewertete für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen die zeitlichen Abläufe zur Terminierung der Sondersitzung als problematisch und wies darauf  hin, dass die Umsetzung  der EUREGIONALE-Maßnahmen  eventuell mit der Verlegung der Gasleitung durch die RWE kollidiere.

 

Für die SPD-Fraktion forderte Bezirksvertreter Hamann-Hensell, die Bezirksvertretung über die Planungen zur Verlegung der Gasleitung zu informieren.  

 

Zu den vorgenannten Ausführungen und weiteren Fragen von Bezirksvertreterin Schmitt-Promny sowie der Bezirksvertreter Hamann-Hensell, Knörzer, Mattes und Krenkel erläuterte Herr Günther, dass für die Planungen keine zeitlichen Spielräume vorhanden gewesen seien. Auch würden die Rechte der jeweiligen politischen Gremien durch das vereinfachte Verfahren nicht ausgehebelt. Sachentscheidungen im Rahmen dieses Verfahrens würden von der  Unteren Landschaftsbehörde ausschließlich nach den gesetzlichen Vorgaben getroffen, wobei der Festsetzungstext nur wenig Spielraum für Interpretationen lasse.

Das vereinfachte Änderungsverfahren gelte ausschließlich für Maßnahmen an den drei geplanten Stationen, wodurch die Festsetzung im Landschaftsplan faktisch bis zu deren Umsetzung befristet sei. Darüber hinaus gehende Planungen und Maßnahmen bedürften nach wie vor der Beteiligung der zuständigen Gremien.   

Hinsichtlich der Verlegung der geplanten Gasleitung, deren Trasse im landesplanerisch abgestimmten Verlauf an drei Punkten den „Weißen Weg“ tangiere, stehe man derzeit im Gespräch mit RWE, welche auch am Planverfahren beteiligt wurde.

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg genehmigte gemäß § 60 Abs. 1 GO NW die Dringlichkeitsentscheidung vom 11.06.2007 zum vereinfachten Landschaftsplanänderungsverfahren für den Planbereich des EUREGIONALE 2008-Projektes “Pferdelandpark” zur Durchführung des Änderungsverfahrens.

 

Die zusätzlichen Erläuterungen der Verwaltung wurden zur Kenntnis genommen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: einstimmig       Enthaltungen: ohne

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