24.01.2008 - 12 IX. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 613 - Gewe...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Für die SPD-Fraktion erklärt Herr Haase, dass man der Vorlage der Verwaltung grundsätzlich zustimme, allerdings beantrage man, in den schriftlichen Festsetzungen die ausnahmsweise Zulässigkeit der Sortimente Apotheken und Drogerie- und Körperpflegeartikel zu streichen. Man gehe nicht mehr davon aus, dass ein entsprechendes Vorhaben hier realisiert werde.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis. Er beschließt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der IX. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 613 -Gewerbegebiet Eilendorf-Süd - in der vorgelegten Fassung, wobei in den schriftlichen Festsetzungen die ausnahmsweise Zulässigkeit der Sortimente Apotheken und Drogerie- und Körperpflegeartikel gestrichen wird.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage