19.02.2008 - 6 Bebauungsplan Nr. 888, Krefelder Straße für ein...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Volkmer hat eine Nachfrage zur Vorlage. Die Vorlage führe zu dem

Schutzgut Immissionsschutz aus, dass es durch das Stadion und die Nebenanlagen an 22 Tagen im Jahr zu einem erheblichen Anstieg des Verkehrs im Planungsgebiet kommen könne. Dies führe an den betroffenen Tagen zwar zu einem Anstieg der Luftschadstoffe; die bei den maßgeblichen Luftschadstoffparametern Feinstaub- und Stickstoffdioxid  zulässigen Grenzwerte der Bundesimmissionsschutzverordnung würden jedoch eingehalten. Daher frage er nach, ob im Falle einer möglichen Überschreitung der Feinstaubgrenzwerte in der Luft, der Stadt Aachen die Festsetzung einer Umweltzone drohen könne. Auch fragt er nach, ob, um die Grenzwerte zu reduzieren, eine Entzerrung der Verkehrsströme möglich sei, ohne die derzeit beschlossene Parkplatzplanung in Frage stellen oder ändern zu müssen.

 

Herr Wiezorek erklärt, dass er die Festlegung einer Umweltzone als höchst unwahrscheinlich einstufe. Er sehe dafür keine realistischen Ansatzpunkte. Wie in der Vorlage ausgeführt, würden die Grenzwerte für die Luftschadstoffe Stickstoffdioxid und PM 10 (Feinstaub) eingehalten, da die worst-case-Verkehrssituation an höchstens 20 bis 22 Tagen pro Jahr auftrete. Man könne daher davon ausgehen, dass die Grenzwerte an der Krefelder Straße eingehalten würden. Darüber hinaus, so Herr Wiezorek, liege das gesamte Plangebiet im klimatisch und lufthygienisch belasteten Niederungsgebiet der erweiterten Soers. Das dortige Kaltluftsammelgebiet ermögliche insbesondere während dem Austausch warmer Wetterlagen eine Ansammlung von stagnierender Kaltluft großer vertikaler Mächtigkeit mit der Auswirkung teilweise starker Frost- und Nebelgefährdung und der Gefahr erhöhter Luftschadstoffakkumulation. Daher seien die Empfehlungen aus dem Klimagutachten, möglichst Belüftungsschneisen freizuhalten und verkehrsbedingte sowie gewerbliche Immissionen zu reduzieren, auf jeden Fall zu beachten.

 

Frau Hoffmann ergänzt, dass es sich bei den in der Vorlage genannten Werten um Ergebnisse aus einem Rechenmodell handele. Dieses Rechenmodell gehe zur Abschätzung im Vorfeld immer von den schlechtesten Grundvoraussetzungen (für den worst-case) aus und würde demzufolge auch nicht immer mit den reell gegebenen Verhältnissen übereinstimmen, die ja durchaus auch besser sein könnten. Außerdem, so Frau Hoffmann, werde zukünftig ein ständiges Verkehrsmonitoring durchgeführt, was auf ein geringes Maß an Immissionen abziele. Es werde sicherlich weitere Untersuchungen geben.

 

Die Vorlage, so Herr Alt-Küpers führe aus, dass beim PM10 der Jahresmittelgrenzwert deutlich eingehalten werde, der Kurzzeitgrenzwert jedoch an der Krefelder Straße überschritten werde. Dies bedeute, nach Angaben der Vorlage, dass es passieren könne, dass an mehr als 35 Tagen im Jahr dieser Tagesmittelwert nicht eingehalten werden könne. Herr Alt-Küpers bittet hier um Erklärung und fragt nach, an wieviel Tagen im Jahr z.Z. der Grenzwert überschritten werde und wie viel noch darauf gepackt werden könne.

 

Herr Wiezorek erklärt diesbezüglich, grundsätzlich sei die Situation an der Krefelder Straße eine gute. Durch deren offene Lage sei sie nicht vergleichbar mit Problemfällen wie beispielsweise in der Innenstadt im Bereich Kaiserplatz, wo man enge Straßen und Schluchten vorfinde. Es gebe die aus Berechnungsmodellen mittels PC-Programm errechneten Werte, auf die sich die Vorlage beziehe, die er jetzt ad hoc im Detail nicht alle nennen könne; aber wenn gewünscht, nachreichen werde. Vergleichswerte aus vor Ort durchgeführten Messungen gebe es jedoch noch nicht. Infolge möglicher Abweichungen durch klimatische Beeinflussungen, müssten die Messungen auch über mehrere Jahre durchgeführt werden. Die Frage sei jedoch, so Herr Wiezorek, ob die Belastung so hoch sei, wie eben an Straßen mit großer Belastung in ungünstiger Umgebung. Dies sei hier jedoch eindeutig nicht der Fall, da an der Krefelder Straße eine wesentlich bessere Lage gegeben sei.

 

Frau Haase findet die Ausführungen in der Vorlage zum Thema Hochwasserschutz widersprüchlich. Die Vorlage führe einerseits aus, dass laut Generalentwässerungsplan aus Hochwasserschutzgründen für das B-Plangebiet lediglich eine Versiegelung von ca. 15 % zulässig sei. Andererseits führe sie aus, dass, da laut einer überschlägigen Ermittlung schon im Bestand die tatsächliche Versiegelung bei 30 % liege, auch für die künftige Bebauung ein Versiegelungsgrad von ca. 30 % zulässig sei und man insgesamt davon ausgehe, dass der Versiegelungsgrad auf ca. 65 % ansteige. Sie bitte um Erklärung, wie dies zu verstehen sei.

 

Herr Wiezorek stellt dar, dass das Plangebiet zum Einzugsgebiet der Wurm, an deren Unterlauf z.Z. noch Hochwassergefahr bestehe, gehöre. Solange dies der Fall sei, müsse Niederschlagswasser, das direkt der Wurm oder indirekt zugeleitet werde, über Rückhaltungen gedrosselt in Gewässer eingeleitet werden. Die Rückhaltung müsse gebaut werden, damit der Hochwasserschutz nicht verschlechtert werde. Dazu müsse ein bestimmtes Volumen vorgehalten werden. Für die vorgenannte Versiegelung und die entsprechenden wasserwirtschaftlichen Auflagen betrage die zulässige Drosselwassermenge für das gesamte B-Plan-Gebiet 114 Liter pro Sekunde und das erforderliche Rückhaltevolumen von 4.300 Metern. Diese Werte, so Herr Wiezorek, seien für die Festsetzung im Bebauungsplanverfahren relevant, wenn nicht innerhalb des weiteren Verfahrens durch detaillierte Ermittlungen andere Werte in Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde und dem Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, Abteilung Koordinierungsstelle Abwasser, nachgewiesen werden könnten. Die Ermittlung des Volumens sei auf angemessener Basis berechnet worden und habe keine rechtliche Bestimmung verletzt.

 

Frau Nacken betont zu der gesamten vorstehenden Diskussion nochmals ausdrücklich, dass die Stadt Aachen das Stadion baue, weil das derzeitige Stadion heute keine wirtschaftliche Überlebenschance mehr habe. Dies habe man in der Vergangenheit ja auch bei Städten wie Köln und Mönchengladbach gesehen. Daher habe die Stadt eine einstimmige Entscheidung getroffen, ein neues Stadion zu bauen, was in der Stadt bleibe und nicht nach Merzbrück verlagert werde. Dafür sei die Fläche in der Soers optimal, nicht zuletzt wegen der guten ÖPNV-/Rad-Anbindung. Auch sei in dem Sportpark Soers ein Mehrwert für Aachen zu sehen.

 

Herr Volkmer erklärt, es gehe darum, den Tivoli in der Stadt zu halten. Merzbrück sei damals von den Aachener BürgerInnen nicht gewollt worden, insbesondere auch wegen der Erreichbarkeit mit den öffentlichen Nahverkehrsmitteln und dem Rad. Daher müsse man, so betont er, froh sein, den Tivoli in der Stadt behalten zu können.

 

Ratsherr März erklärt, dass er die Aussagen von Frau Nacken und Herrn Volkmer nur unterstreichen könne. Die Politik habe einstimmig den Neubau des Stadion gewollt und setze damit genauso wie die Verwaltung den Bürgerwillen um.

 

Frau Haase führt zur Diskussion noch aus, dass durch den Umbau das ganze Gelände künftig einen städtischen Charakter bekommen werde und sie glaube, dass dies den Bürgern im Vorfeld nicht klar gewesen sei. Sie finde es gut, dass es Ausgleichsmaßnahmen gebe; frage aber dennoch nach, ob es nicht möglicherweise ein rechtliches Schlupfloch gebe, weniger Parkplätze schaffen zu müssen.

 

Frau Beigeordnete Nacken antwortet, dass die Frage der Parkplatzbereitstellung die Verwaltung am heftigsten beschäftige. Es gebe keine Ausnahmeregelung. Andere Lösungen gebe es auch nicht. Am Beispiel Paderborn werde nochmals deutlich, dass ein Stadion stillgelegt werden könne, weil zu wenig Parkplätze nachgewiesen worden seien. Die Stadt arbeite nach wie vor intensiv an der Lösung, aber ohne die genannten Zahlen zu erbringen, gehe es rechtlich nicht.

 

Herr Hild fragt nach, wie sich der Grenzwert für Stickstoffdioxid, der laut Vorlage eingehalten werde, zukünftig weiter entwickeln könne und was man tun könne, wenn es in der Soers einen Stop gebe.

 

Herr Wiezorek antwortet diesbezüglich, dass die verbesserte Technologie Ergebnisse bewirken müsste. Verbesserte Technologie könne aber die Stadt nicht beeinflussen. Die Stadt gehe aber von einer verbesserten Entwicklung der Technologie und einer Reduzierung des Stickstoffdioxid-austausches aus und hoffe, die Grenzwerte einzuhalten.

 

Auf Nachfrage von Herrn Hild, welche städtebaulichen Lösungen es gebe, antwortet Frau Beigeordnete Nacken, dass die Stadt Aachen zur Zeit Luftreinhalte- und Lärmminderungspläne erarbeite und umsetzten werde.

 

Der Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:

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Der Umweltausschuss nimmt den Umweltbericht zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Planungsausschuss dessen Integration in den Bebauungsplan sowie dessen Fortschreibung, sollten sich Planänderungen ergeben; darüber hinaus sind umweltrelevante Regelungen, die nicht vom Planungsrecht erfasst werden, vertraglich zu sichern.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=1680&TOLFDNR=24363&selfaction=print