29.01.2008 - 3.1 Sportpark Soershier: Herstellung der Rettungsw...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Gremium:
- Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
- Datum:
- Di., 29.01.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Herr Moselage richtet an die
Verwaltung die Frage, ob beabsichtigt sei, nach Fertigstellung der
Rettungswegeachse bei den beiden hierdurch erschlossenen Anliegern – Alemannia
Aachen und ALRV – Erschließungsbeiträge zu erheben.
Herr Feiter entgegnet hierzu,
dass die Stadt die Straße auf einem privaten städtischen Grundstück ausbaue und auch später eine
öffentliche Widmung nicht vorgesehen sei. Die Fläche werde in das Erbbaurecht
der beiden Großvereine übertragen. Eine Abrechnung nach Baugesetzbuch erfolge
nicht. Die Übertragung in das Erbbaurecht bedeute, dass die Stadt keine
Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht an dieser Fläche habe.
Beschluss:
Sodann genehmigt der
Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss einstimmig den Bau der Baustraße und des
Kanals zu den nachfolgend genannten Bedingungen.
Die Rettungswegeachse wird zwischen
dem Soerser Weg und dem neu zu errichtenden Stadion der Alemannia gebaut und
wird für die Andienung der Vereine
Alemannia Aachen und ALRV genutzt. Hierüber werden auch die Besucher in Bussen
und PKW den Stellplätzen bzw. dem Parkhaus zugeführt.
Gleichzeitig wird diese
Straße für Feuerwehr und Polizei als Rettungsweg dienen, um im Notfall an das
Stadion heran und wieder von dort weg gelangen zu können.
Im Endausbau wird dies über
eine 6,0 m breite Fahrbahn und einen einseitig angeordneten 1,85 m breiten
Gehweg (auch für den fußläufigen Besucherverkehr) geschehen.
Ab Mitte März wird mit dem
Bau der Baustraße begonnen, die den Unterbau für die später herzustellende
Straße darstellt. Diese Baustraße ist der Alemannia Aachen Stadionbau GmbH am
1.5.2008 betriebsfertig zu übergeben.
Aus verkehrlichen Gründen
wird die Baustellenandienung sowohl über die Krefelder Straße als auch über den
Soerser Weg erfolgen.
Die ca. 350 m lange Baustraße
wird in einer 7 cm starken bituminösen Tragdeckschicht und einer 7 cm starken
bituminösen Tragschicht auf einer 34cm starken Frostschutzschicht errichtet.
Dieser Aufbau dient später als Tragschicht für die endgültige Straße.
Gleichzeitig wird ein Kanal
in Trassenmitte für die Straßenentwässerung mit Vorflut in den Kanal am Soerser
Weg gebaut. Die erforderliche Wasserrückhaltung im Starkregenereignis, welche
wiederum vom Grad und der Menge der versiegelten Flächen abhängt, wird Grundlage für die Größe dieses
Kanals sein.
Die Kosten für die Maßnahme
belaufen sich auf voraussichtlich 250.000,- Euro. Mittel stehen bei dem
Produktsachkonto B 120 10501-7852501 und im Deckungskreis der übrigen
Produktsachkonten für den Sportpark Soers zur Verfügung.
Es ist vorgesehen, in dem
aufzustellenden Bebauungsplan die Fläche als “Private Verkehrsfläche”
festzusetzen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
1,5 MB
|