22.01.2008 - 5 Bebauungsplan Nr. 871 - Gewerbegebiet Neuenhofs...

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Beratung

 

Frau Hergarten erläutert die Verwaltungsvorlage. Die erneute Offenlage sei notwendig, weil sich die Vorschriften hinsichtlich der Abstandsflächen geändert haben.

 

Herr Verheyen (CDU) rügt den Umbau der beiden Knotenpunkte Neuenhofstraße/Debyestraße und Neuenhofstraße/Zieglerstraße/Sonnenscheinstraße. Beim Knotenpunkt Neuenhofstraße/Debyestraße könne er sich nicht vorstellen, dass eine separate Fahrspur für den geradeausfahrenden und rechtsabbiegenden Verkehr eine große Entlastung darstelle. Letztlich sei der gewünschte Kreisverkehr die einzig wahre Lösung. Der Knotenbereich Neuenhofstraße/Zieglerstraße/Sonnenscheinstraße sei für das Anlegen eines Kreisverkehrs zu dicht bebaut. Jetzt habe man keinen Platz mehr für eine derartige Lösung. Überhaupt störe ihn, dass in der Neuenhofstraße viele Fahrzeuge in der zweiten Reihe stehenbleiben und die Straße blockieren. Die Anlieger der Neuenhofstraße sollten ihren Kunden vermehrt Parkmöglichkeiten auf ihrem Gelände anbieten. Er bittet die Verwaltung, gegen die Parksünder vorzugehen und Lösungsvorschläge auszuarbeiten. Die zweite Linksabbiegespur auf dem Madrider Ring in die Neuenhofstraße halte er für überflüssig.

 

Der Bezirksvorsteher erklärt, dass das Entladen der Fahrzeuge in zweiter Reihe basiere auf der Bequemlichkeit der Firmen. Die Firmen haben ihre eigenen Anlieferparkplätze mit Fahrzeugen belegt. Die Firmen sollten angehalten werden, die Anlieferfahrzeuge auf dem Betriebsgelände zu entladen.

 

Ratsherr Jahn  (Bd.90/Die Grünen) lehnt aus Gründen des Umweltschutzes (u.a. Problematik Luft – und Grundwasserschutz) den Bebauungsplan gänzlich ab.

 

Frau Hergarten bemerkt, das in die nächste Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf der Bau der Ampelanlage Neuenhofstraße/Zieglerstraße/Sonnenscheinstraße als Vorlage eingebracht wird.

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage einstimmig zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Außerdem empfiehlt sie dem Planungsausschuss, den Bebauungsplan Nr. 871 – Gewerbegebiet Neuenhofstraße Süd, Teil 2 – erneut öffentlich auszulegen und dass Anregungen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht werden können.

Darüber hinaus empfiehlt sie dem Planungsausschuss, dass die Auslegungsfrist auf zwei Wochen verkürzt wird.

Ferner bittet die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf um Lösungen, wie das Be- und Entladen von Fahrzeugen bzw. das Parken in zweiter Reihe auf der Neuenhofstraße unterbunden werden kann.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=1685&TOLFDNR=23522&selfaction=print