26.02.2008 - 4 BerichteErläuterung der Haushaltsdeckungsvermerke
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 26.02.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
Beratung
Zu
den Steuerfinanzständen teilt Frau Grehling mit, dass bei der Gewerbesteuer mit
Stand vom 21.02.2008 im Vergleich zum Vorjahr ein leicht steigender Verlauf zu
verzeichnen ist. Bei der Einkommens- und der Umsatzsteuer sind Aussagen erst
nach Ablauf des 1. Quartals möglich. Die den geänderten Verhältnissen
anzupassenden generellen Haushaltsvermerke erklärt Frau Grehling. Demnach sind
zweckgebundene Erträge auf die Verwendung für bestimmte Aufwendungen
beschränkt. Wenigererträge reduzieren die Aufwandsermächtigung. Mehrerträge können
nach Zustimmung der Kämmerin für entsprechende Mehraufwendungen verwandt
werden.
Die
Aufwendungen der Produkte innerhalb eines Dezernates sind mit Ausnahme der
Personalaufwendungen, der Aufwendungen aus bilanziellen Abschreibungen, der
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen und den Aufwendungen für
Festbeträge gegenseitig deckungsfähig. Die gegenseitige Deckungsfähigkeit über
die Produktgrenzen hinweg darf nur mit Zustimmung der Kämmerin in Anspruch
genommen werden. Über Dezernatsgrenzen hinaus unterliegt die Deckungsfähigkeit
den Regelungen der Erheblichkeitsgrenzen der Hauptsatzung.
Die
Personalaufwendungen und die Versorgungsaufwendungen sind produktübergreifend
gegenseitig deckungsfähig. Gleiches gilt jeweils für die Aufwendungen aus
bilanziellen Abschreibungen, die Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
und die Aufwendungen für Festbeträge.
Die
für die Teilergebnispläne ausgewiesenen Vermerke gelten analog für die
Veranschlagungen der laufenden Verwaltungstätigkeit des Finanzplanes.
Auf
Nachfragen der Ratsherren Künzer und Treude erläutert Frau Grehling, dass die
Fachausschüsse wie bisher durch die jeweiligen Dezernenten über
Planabweichungen informiert werden. Die im Haushaltplanentwurf enthaltenen
Personalkostensteigerungen (1,5%) liegen über den landesdurchschnittlichen
vergleichbaren Einplanungen, jedoch unter den erwarteten Tarifsteigerungen.
Jedes Prozent darüberhinaus stellt eine haushalterische jährliche Mehrbelastung
in Höhe von rd.
1,3
Mio./1,4 Mio. € dar. Auf die mittelfristige Finanzplanung der Jahre 2009 bis
2011 wirkt sich dies in Höhe von ca. 4,2 Mio. € aus.