28.02.2008 - 3 Haushaltsplanentwurf 2008 und Finanzplanentwurf...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Einleitend erklärte die Ausschussvorsitzende, Frau Höller-Radtke, dass abweichend von der bisherigen Praxis der Ausschuss nicht mehr über Unterabschnitte und einzelne Haushaltsstellen berate und entscheide, sondern dass mit Einführung von NKF über Produkte zu entscheiden sei. Da allen Ausschussmitgliedern die Veränderungsnachweisung vorläge, werde diese jeweils mit beschlossen.

 

Vor dem Einstieg in die Haushaltsberatung erklärte Herr Schäfer, dass die CDU-Fraktion einige Änderungsanträge im Bereich der sogenannten freiwilligen Leistungen stellen wolle. So sollten sich, wie bereits in einer der letzten Sitzungen angekündigt, die Zuschüsse an die Träger um einen Inflationsausgleich erhöhen, um so die sozialen Standards erhalten zu können. Von den Trägern könne nicht jedes Jahr eine bestimmte Leistung gefordert werden, ohne eine Anpassung an die Kostensteigerungen vorzusehen. Verstärkt werde die Problematik für die Träger durch eine Festschreibung der Mittel für eine vierjährige Laufzeit. Die in den Leistungsvereinbarungen enthaltene Öffnungsklausel lass zwar eine Veränderung der Zuschussbeträge innerhalb der Laufzeit zu, aber die jetzt beantragte Gleitklausel trage erheblich zur Vereinfachung bei und mache weitere Verhandlungen über eine evtl Anpassung der Leistungsentgelte in Zukunft entbehrlich.

Außerdem sprach sich Herr Schäfer für eine allgemeine Erhöhung der Leistungsentgelte im Sozial- und Gesundheitsbereich für die Zeit ab 2008 in dem unten genannten Umfang aus.

 

Herr Künzer stellte fest, dass die Bezirksregierung im Rahmen des Haushaltsgenehmigungsverfahrens die Stadt Aachen angewiesen habe, bei den Leistungsvereinbarungen eine Kündigungsklausel vorzusehen, falls im Haushalt keine ausreichenden Deckungsmittel vorhanden seien. Aus seiner Sicht könne in guten Zeiten nicht einfach eine Steigerung vorgenommen werden, ohne für schlechte Zeiten eine Vorsorge zu treffen. Daher sei die Einhaltung des beschlossenen Haushaltskonsolidierungskonzeptes von besonderer Bedeutung. Die jetzt abgeschlossenen Verhandlungen konnten von der Verwaltung nur auf der Basis der gedeckelten Gesamtsumme des genehmigten Haushaltes geführt werden. Mit ihrer Tischvorlage wolle die SPD- und Grünen-Fraktion die sozialen Standards in der Stadt Aachen erhalten und anstelle einer allgemeinen Erhöhung gezielte sozialpolitische Akzente setzten.

 

Herr Müller erklärte, dass die Debatte mit den Trägern gezeigt habe, dass der Stau der letzten Jahre nun abgearbeitet werde. Er fragte sich nur, wie die Tischvorlage von SPD- und Grünen-Fraktion (sh Anlage 3) zustande gekommen sei. Die Verwaltung habe im Herbst den Auftrag erhalten, mit den Trägern zu sprechen und über den jeweiligen Bedarf im Ausschuss zu berichten. Dies sei nicht geschehen und es verwundere Ihn deshalb die Liste der Fraktionen.

Zur Liste der SPD- und Grünen-Fraktion richtete er die Frage an die Fraktionen, ob die Träger in die Beratung eingebunden waren und mit dem Verfahren einverstanden seien. Ansonsten wolle er seinen alten Antrag wieder aufgreifen und eine lineare 15 % -ige Erhöhung beantragen, die aufgrund der aktuellen Finanzlage durchaus finanzierbar erscheint.

 

Herr Schabram sagte, dass die Verwaltung mit den Trägern entsprechend der Beschlusslage des Sozial- und Gesundheitsausschusses gesprochen habe. Im Rahmen des Haushaltskonsolidierungskonzeptes habe die Verwaltung ursprünglich eine generelle Absenkung um 10 % beabsichtigt, die jedoch seitens der Politik nicht mit getragen wurde. Auf Basis der bisherigen Leistungsentgelte habe daher der zuständige Sachbearbeiter mit den Trägern verhandelt. Die Resonanz der Träger sei zwar sehr unterschiedlich gewesen, aber schließlich konnten mittlerweile die meisten Leistungsvereinbarungen unterzeichnet werden, auch wenn einigen Trägern die Kosten davon laufen würden. In dieser Situation hätten dann  einige Träger über die Presse ihre Probleme dargestellt und mit der Politik intensive Gespräche geführt, wissend, dass seitens der Politik eine Erhöhung angedacht war.

Mit der anstehenden politischen Entscheidung einer Zuschusserhöhung werde die Verwaltung Ergänzungsbescheide über die jeweilige Erhöhung erlassen, die von beiden Seiten zu unterzeichnen seien. Herr Schabram geht davon aus, dass das Gros der Träger mit der Änderung einverstanden sein wird.

 

Frau Scheidt wies darauf hin, dass seit Einstieg in die Neuverhandlungen der Leistungsvereinbarungen die Politik die Probleme intensiv im Ausschuss und mit den Trägern diskutiert habe. Dabei war die Einhaltung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes von zentraler Bedeutung. Andererseits wolle sie die gute Arbeit der Träger stärken, soziale Standards erhalten sowie politische Akzente setzten. Aus ihrer Sicht ergäbe sich aus festen Zuschussbeträgen für die Träger eine größere Planungssicherheit und nicht durch die von Herrn Schäfer angeregte Gleitklausel, so dass sie gegen diesen Vorschlag stimmen werde. Im Übrigen sei die Aufstellung eines Sozialentwicklungsplanes auf den Weg gebracht, aus dem sich evtl andere Schwerpunktsetzungen ergeben könnten. Zur Ereichung einer größeren Handlungsfähigkeit sei zudem beabsichtigt, besondere Mittel in den Haushalt einzustellen, wie aus der Tischvorlage erkennbar sei.

 

Auf die Aussage von Herrn Müller, dass er aufgrund seines engen Kontaktes mit den Trägern von dort keine Entwarnung hinsichtlich der Finanzierung erhalten habe, antwortete Herr Beigeordneter Lindgens, dass die Verwaltung seit der Ausschusssitzung im November 2007 keine Gespräche über die evtl Erhöhungen der Leitungsentgelte mit den Trägern geführt habe.

 

Herr Helg sagte, dass doch alle Fraktionen in die gleiche Richtung gehen wollten. Es gäbe im Grundsatz keine wirklich strittigen Punkte. Nur die Mehreinnahmen der Jahre 2006 und 2007 hätten es ermöglicht, dass die Bezirksregierung den Haushalt 2007 genehmigt habe. Er gebe jedoch zu bedenken, dass bereits heute erhebliche Mehrbelastungen im Sozialbereich bekannt seien, wie die Umsetzung des KiBiz oder die Senkung der Bundesbeteiligung an den Unterkunftskosten der SGB II-Leistungsbezieher, die im Rahmen der Finanzplanung nicht außer Acht gelassen werden dürften. Deshalb könnten aus seiner Sicht keine größeren Steigerungen beschlossen werden, allenfalls die 5 % oder 100.000,00 €, die jetzt im Raum ständen.

Hinsichtlich der Veränderungen bei den Leistungsvereinbarungen begrüßte Herr Helg die von Herrn Schabram vorgestellte Lösung in Form von Änderungsverträgen.

 

Herr Verholen erklärte, dass  die Verbände dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Verfahren bereits zum Jahreswechsel zugestimmt hätten, auch in Kenntnis der Vorgaben der Kämmerin der Stadt Aachen. Dennoch waren glücklicherweise einige Veränderungen zum Ausgleich von Defiziten bzw eines Nachholbedarfes möglich, wie die Gespräche mit den Fraktionen zwischenzeitlich gezeigt hätten. Aufgrund dieser positiven Signale könnten die Verbände den politischen Entscheidungen folgen.

Im Übrigen stehe er den Vorschlägen einer prozentualen oder einer Festbetragserhöhung leidenschaftslos gegenüber. Mit Blick auf den Sozialentwicklungsplan meinte Herr Verholen, dass sich aus dieser Bedarfsermittlung neue Vereinbarungen als notwendig ergeben könnten. Viele Träger würden mit den Zuschüssen im Jahr 2008 klar kommen, aber die Tragfähigkeit  dieser Lösung für die Folgejahre sei für ihn doch sehr fraglich.

 

Danach trugen die einzelnen Fraktionen zu den nach genannten Produkten ihre Änderungsanträge vor:

 

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Produkt 050 010 010

 

Frau Schulz beantragte zu diesem Produkt entsprechend der Tischvorlage  von SPD und Grüne (sh Anlage 3) Erhöhungen bei den  nachfolgend genannten Produktsachkonten:

 

(Änderungsantrag 1)

Sachkonto

Bezeichnung

Erhöhung

Ansatz 2008 - 2011

5318000

Zuschuss an den Notruf für vergewaltigte Mädchen und Frauen

4.000,00 €

49.000,00 €

5318008

Leistungsentgelt an Café Plattform (Caritas)

700,00 €

14.600,00 €

5318009

Leistungsentgelt an WABe E.V. für Wärmestube

1.200,00 €

25.200,00 €

5318010

Leistungsentgelt an den Verein zur Förderung des Ehrenamts

900,00 €

18.000,00 €

5318011

Leistungsentgelt an den Verein Frauen helfen Frauen

4.000,00 €

33.000,00 €

5318012

Leistungsentgelt an Alexianer Krankenhaus

3.400,00 €

71.600,00 €

5318013

Leistungsentgelt an AWO Aachen-Stadt

5.200,00 €

107.500,00 €

5318014

Leistungsentgelt an Diakonisches Werk

3.400,00 €

71.600,00 €

5318015

Leistungsentgelt an SKF e.V.

6.800,00 €

143.200,00 €

5318016

Leistungsentgelt an Kath. Verein f. soziale Dienste in Aachen e.V. (SKM)

5.200,00 €

107.500,00 €

5318017

Leistungsentgelt an Caritasverband (Förderung des Ehrenamtes und Altenhilfe)

2.600,00 €

53.800,00 €

5318019

Leistungsentgelt an Jüdische Gemeinde Aachen

800,00 €

15.300,00 €

5318020

Zuschuss an Arbeitskreis Straffälligenhilfe

900,00 €

18.000,00 €

5318022

Zuschuss an Beratungsstelle für Hörgeschädigte

900,00 €

18.400,00 €

Neu

Zuschuss an Servicestelle Hospiz

 

2009-2011:   5.000,00 €

Neu

Erstellung des Sozialentwicklungsplans

5.000,00 €

5.000,00 €

Neu

Sozialraumbezogene Maßnahmen

17.100,00 €

17.100,00 €

 

Für das neue Produktsachkonto „Sozialraumbezogene Maßnahmen“ beantragte Frau Schulz zugleich einen Sperrvermerk zugunsten des Sozial- und Gesundheitsausschusses.

 Herr Müller beantragte hier eine Erhöhung des Zuschüsse um jeweils 15 %.

 

Auf die Aussage von Herrn Verholen, dass die Festschreibung der Zuschüsse bis 2011 grundsätzlich in seinem Sinne sei, er sich jedoch frage, wie die beabsichtigte „Nachjustierung“ erfolgen solle, sagte Herr Beigeordneter Lindgens, dass eine Erhöhung in den Folgejahren durchaus umgesetzt werden könne, vorausgesetzt, es seien unter gleichzeitiger Beachtung des beschlossenen Haushaltskonsolidierungskonzeptes weitere Finanzmittel verfügbar.

 

Herr Schäfer signalisierte seitens der CDU eine Zustimmung zum Antrag der SPD- und Grünen-Faktionen, ergänzte diesen jedoch dahingehend, dass auch bei den folgenden Sachkonten eine Erhöhung vorgenommen werden sollte:

 

Sachkonto

Bezeichnung

Erhöhung

Ansatz 2008 – 2011

5318001

Zuschüsse an die Verbände der freien Wohlfahrtspflege im Rahmen der Altenhilfe

2.500,00 €

52.500,00 €

5318002

Zuschuss zu den  Betriebskosten der Altentagesstätten, -stuben

5.300,00 €

110.300,00 €

5318003

Sachkostenzuschüsse für freie soziale Hilfen

2.100,00 €

44.100,00 €

5318004

Zuschüsse an Forster Seniorenbeirat

1.200,00 €

25.200,00 €

5318005

Zuschüsse für Maßnahmen, Veranstaltungen und Integrationshilfen für Behinderte

1.000,00 €

21.000,00 €

 

Auf die Frage von Herrn Müller, welchen Zweck das neue Produktsachkonto „Sozialraumbezogene Maßnahmen“ verfolge, führte Frau Scheidt nochmals aus, dass im Rahmen der Umsetzung des Sozialentwicklungsplans mit diesen Mitteln z.B. dringend notwendige Maßnahmen begonnen werden könnten.

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss fasste danach mehrheitlich zum Produkt 050 010 010 folgenden Beschluss:

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss beschließt ausschließlich der Personalaufwendungen die Teilergebnispläne des Produktbereiches 050 010 010 entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2008 und der Finanzplanung 2009 bis 2011 inklusive der Veränderungsnachweisung und beauftragt die Verwaltung, die Beratungsergebnisse unter Beachtung der im vorgenannten Änderungsantrag 1 genannten Veränderungen und des daran anschließenden Sperrvermerkes in die Teilfinanzplanung zu übertragen.

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss beschließt darüber hinaus die im Teilfinanzplan 2008 veranschlagten Investitionen sowie deren Finanzplanung 2009 bis 2011 inklusive der Veränderungsnachweisung und beauftragt die Verwaltung, die Auswirkungen der Veränderungen in der Teilfinanzplanung in die Ergebnisrechnung einzuarbeiten.

 

Mit dem vorstehenden Beschluss gilt ebenfalls der Antrag des Caritasverbandes vom 27.11.2007 auf  Zuschusserhöhung beim „Treffpunkt  für Wohnungslose mit Beratungsstelle (Café Plattform)“ in Höhe von 8.434,00 € als behandelt.

 

 

 

 

Produkte  050 010 020 und 050 020 010

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss fasste folgenden Beschluss einstimmig:

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss beschließt ausschließlich der Personalaufwendungen die Teilergebnispläne der Produktbereiche  050 010 020  und 050 020 010 entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2008 und der Finanzplanung 2009 bis 2011 inklusive der Veränderungsnachweisung und beauftragt die Verwaltung, die Beratungsergebnisse in die Teilfinanzplanung zu übertragen.

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss beschließt darüber hinaus die im Teilfinanzplan 2008 veranschlagten Investitionen sowie deren Finanzplanung 2009 bis 2011 inklusive der Veränderungsnachweisung und beauftragt die Verwaltung, die Auswirkungen der Veränderungen in der Teilfinanzplanung in die Ergebnisrechnung einzuarbeiten.

 

Produkt 050 020 020

 

Auch bei diesem Produkt beantragte Frau Schulz Zuschusserhöhungen, die in der folgenden Tabelle dargestellt sind und zugleich für das Produktsachkonto 5318000 die Sperrung des Erhöhungsansatzes zugunsten einer Entscheidung durch den Sozial- und Gesundheitsausschuss:

 

(Änderungsantrag 2)

Sachkonto

Bezeichnung

Erhöhung

Ansatz 2008 – 2011

5318000

Leistungsentgelt an Caritasverband (Betreuung von Migranten)

1.700,00 €

35.800,00 €

5318001

Leistungsentgelt an DRK Aachen

-17.100,00 €

0

5318002

Zuschuss an Beratungsstelle für Flüchtlinge

2.300,00 €

48.300,00 €

 

Zur Frage von Herrn Müller, weshalb das Leistungsentgelt an das DRK Aachen auf Null gesetzt wurde, sagte Frau Schulz, dass eine Spätaussiedlerbetreuung in der bestehenden Form nicht weiter erforderlich sei und dies auch vom DRK bestätigt werde.

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss fasste folgenden Beschluss einstimmig:

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss beschließt ausschließlich der Personalaufwendungen die Teilergebnispläne der Produktbereiche  050 020 020 entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2008 und der Finanzplanung 2009 bis 2011 inklusive der Veränderungsnachweisung und beauftragt die Verwaltung, die Beratungsergebnisse unter Beachtung der im obengenannten Änderungsantrag 2 genannten Veränderungen sowie des Sperrvermerkes bei Produktsachkonto 050 020 020-5318000 in die Teilfinanzplanung zu übertragen.

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss beschließt darüber hinaus die im Teilfinanzplan 2008 veranschlagten Investitionen sowie deren Finanzplanung 2009 bis 2011 inklusive der Veränderungsnachweisung und beauftragt die Verwaltung, die Auswirkungen der Veränderungen in der Teilfinanzplanung in die Ergebnisrechnung einzuarbeiten.

 

Mit dem vorstehenden Beschluss gilt der Antrag des Caritasverbandes vom 27.11.2007 auf Zuschusserhöhung beim „Beratung von Migranten aus Osteuropa“ um 3.100,00 € als behandelt.

Produkte 050 030 010 und  050 040 010

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss fasste folgenden Beschluss einstimmig:

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss beschließt ausschließlich der Personalaufwendungen die Teilergebnispläne der Produktbereiche  050 030 010  und  050 040 010 entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2008 und der Finanzplanung 2009 bis 2011 inklusive der Veränderungsnachweisung und beauftragt die Verwaltung, die Beratungsergebnisse in die Teilfinanzplanung zu übertragen.

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss beschließt darüber hinaus die im Teilfinanzplan 2008 veranschlagten Investitionen sowie deren Finanzplanung 2009 bis 2011 inklusive der Veränderungsnachweisung und beauftragt die Verwaltung, die Auswirkungen der Veränderungen in der Teilfinanzplanung in die Ergebnisrechnung einzuarbeiten.

 

Produkt 050 050 010

 

Zu diesem Produkt beantragte Frau Scheidt die Einrichtung eines neuen Produktsachkontos, mit dem die Sicherung von Projekten im Rahmen der Integration von Migranten/innen erreicht werden solle.

 

Sachkonto

Bezeichnung

Erhöhung

Ansatz 2008 – 2011

Neu

Projekte zur Integration

5.000,00 €

5.000,00 €

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss fasste folgenden Beschluss einstimmig:

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss beschließt ausschließlich der Personalaufwendungen die Teilergebnispläne der Produktbereiche  050 050 010 entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2008 und der Finanzplanung 2009 bis 2011 inklusive der Veränderungsnachweisung und beauftragt die Verwaltung, die Beratungsergebnisse unter Beachtung der vorstehenden Ergänzung  in die Teilfinanzplanung zu übertragen.

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss beschließt darüber hinaus die im Teilfinanzplan 2008 veranschlagten Investitionen sowie deren Finanzplanung 2009 bis 2011 inklusive der Veränderungsnachweisung und beauftragt die Verwaltung, die Auswirkungen der Veränderungen in der Teilfinanzplanung in die Ergebnisrechnung einzuarbeiten.

 

 

Produkt 070 010 010

 

Hier beantragte Frau Schulz die Zuschusserhöhung bei nachstehen Produktsachkonten sowie bei den Konten 5318003 und 5318007  die Sperrung des Erhöhungsbetrages zugunsten einer Entscheidung durch den Sozial- und Gesundheitsausschuss:

 

 

(Änderungsantrag 3)

 

Sachkonto

Bezeichnung

Erhöhung

Ansatz 2008 – 2011

5318000

Zuschuss an die Beratungsstelle Pro Familia

1.600,00 €

32.300,00 €

5318002

Zuschuss an Telefonseelsorge und Notfallseelsorge

1.000,00 €

20.500,00 €

5318003

Zuschuss an Verbände für Gesundheitsdienst

1.000,00 €

20.000,00 €

5318004

Zuschuss an die Aids-Hilfe Aachen e.V.

2.000,00 €

141.200,00 €

5318006

Zuschuss an Donum Vitae

1.000,00 €

20.200,00 €

5318007

Zuschuss an Suchthilfe Aachen

23.300,00 €

718.300,00 €

5318009

Zuschuss an die Schwangerschaftsberatungsstelle der Diakonie

200,00 €

3.400,00 €

5318010

Zuschuss an das SPZ der Aachener Laienhelferinitiative

1.600,00 €

33.600,00 €

5318011

Zuschuss an die Krebsberatungsstelle

4.000,00 €

40.000,00 €

 

Die Sperrung bei dem Produktsachkonto 5318003 begründete Frau Schulz damit, dass noch Gesprächsbedarf mit den 3 Trägern DRK, Johanniter und Malteser bestehe und für das Produktsachkonto 5318007 damit, dass dem Ausschuss zunächst ein Konzept darüber vorzulegen sei, wie die Suchthilfe den Wegfall von Landesmitteln kompensieren wolle.

 

Herr Schäfer beantragte seinerseits beim Produktsachkonto 070 010 010-5318001 „Zuschuss an die Beratungsstelle „Rat und Hilfe“ des Caritasverbandes“ eine Anhebung des Zuschusses um 1.000,00 €.

 

Zur Frage von Herrn Brunswyck, weshalb keine Zuschusserhöhung für „Rat und Hilfe“ vorgesehen sei, sagte Herr Künzer, dass hier die Kleine Kommission die Entscheidung getroffen habe, jene Beratungsstellen vorrangig zu fördern, die neben der Beratung  auch den gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsschein ausstellen würden. Es solle somit verhindert werden, dass Frauen zwei Beratungsstellen aufsuchen müssten.

 

Die Anträge auf Zuschusserhöhung bei den Produktsachkonten 5318007 und 5318008 zog Herr Schäfer nach dem Hinwies von Herrn Dr. Plum zurück, dass eine solche Erhöhung des vorhandene  Ansatzes um 5 %  eine gleichzeitige Steigerung der Landesmittel bedeuten würde. Der vorgesehene Erhöhungsbetrag stelle jedoch ausschließlich die 5 %-ige Erhöhung der städtischen Förderung dar.

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss fasste folgenden Beschluss mehrheitlich:

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss beschließt ausschließlich der Personalaufwendungen die Teilergebnispläne der Produktbereiche  070 010 010 entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2008 und der Finanzplanung 2009 bis 2011 inklusive der Veränderungsnachweisung und beauftragt die Verwaltung, die Beratungsergebnisse unter Beachtung der im

obengenannten Änderungsantrag 3 genannten Veränderungen in die Teilfinanzplanung zu übertragen.

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss beschließt darüber hinaus die im Teilfinanzplan 2008 veranschlagten Investitionen sowie deren Finanzplanung 2009 bis 2011 inklusive der Veränderungsnachweisung und beauftragt die Verwaltung, die Auswirkungen der Veränderungen in der Teilfinanzplanung in die Ergebnisrechnung einzuarbeiten.

 

 

 

Produkte 070 010 020,  070 010 030  070 020 010 und 100 080 030

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss fasste folgenden Beschluss einstimmig:

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss beschließt ausschließlich der Personalaufwendungen die Teilergebnispläne der Produktbereiche  070 010 020, 070 010 030  070 020 010 und 100 080 030 entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2008 und der Finanzplanung 2009 bis 2011 inklusive der Veränderungsnachweisung und beauftragt die Verwaltung, die Beratungsergebnisse in die Teilfinanzplanung zu übertragen.

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss beschließt darüber hinaus die im Teilfinanzplan 2008 veranschlagten Investitionen sowie deren Finanzplanung 2009 bis 2011 inklusive der Veränderungsnachweisung und beauftragt die Verwaltung, die Auswirkungen der Veränderungen in der Teilfinanzplanung in die Ergebnisrechnung einzuarbeiten.

 

 

Nach den vorstehenden Beschlüssen befasste sich der Ausschuss nochmals mit den drei generellen Anträgen, die die Ausschussvorsitzende, Frau Höller Radtke, wie folgt zusammenfasste:

 

  1. Herr Müller beantragte eine 15 %-ige Erhöhung der Zuschüsse an die Träger vorzunehmen.
  2. Antrag von Herrn Schäfer:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss erkennt die Notwendigkeit, die im Rahmen der

Leistungsvereinbarungen an die Träger zu zahlenden städtischen Zuschüsse (freiwillige

Leistungen) um einen jährlich neu zu beschließenden Inflationsausgleich zu erhöhen. Der

Ausschuss verknüpft damit die Erwartung, dass Umfang und Qualität der sozialen und

gesundheitlichen Leistungen gleich bleibend gewährleistet sind.

Für das Haushaltsjahr 2008 beschließt der Sozial- und Gesundheitsausschuss - auch zum

Ausgleich vergangener Jahre -  die Erhöhung der freiwilligen Leistungen um 5  %.

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss beschließt darüber hinaus die in der Vorlage

enthaltenen Produkte im Sozial- und Gesundheitshaushalt.

  1. Frau Schulz beantragte eine Erhöhung der Zuschüsse wie zuvor beschlossen nach Festbeträgen, die einer Anhebung von rd  5 % entsprächen.

 

Zu den prozentualen linearen Erhöhungen aller Leistungen sagte Herr Künzer, dass diese Möglichkeit ausdrücklich durch die Kämmerin ausgeschlossen wurde und nur Festbeträge beschlossen werden könnten. Zum Antrag von Herrn Schäfer erklärte Herr Künzer, dass seine Fraktion den Antrag ablehnen werde, da die Öffnungsklausel den Trägern eine Verhandlungsmöglichkeit über finanzielle Zuwendungen einräume.

 

Frau Scheidt ergänzte, dass der Ausschuss keine Unwägbarkeiten sondern  ausgewogene Entscheidungen unterstützen solle.

 

Herr Beigeordneter Lindgens sagte zum Antrag von Herrn Schäfer, dass die Öffnungsklausel in der Rahmenvereinbarung die Möglichkeit der Anpassung an veränderte Bedingungen gäbe und somit eine Gleitklausel unnötig sei.

 

Herr Schäfer wiederholte seine Kernaussage, dass mit den obigen Beschlüssen die Zuschüsse auf 4 Jahre festgelegt seien und die Inflationsanpassungsformel  zur Verwaltungsvereinfachung beitragen sollte.

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss beschloss sodann mehrheitlich:

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss beschließt eine Festbetragserhöhung der Zuschüsse an die Träger der freien Wohlfahrtspflege für die Jahre 2008 bis 2011. Von dieser Reglung unberührt bleibt die Möglichkeit der Träger, über die Öffnungsklausel der Rahmenvereinbarung in den nächsten Jahren einen Anpassungsbedarf anzumelden und zu verhandeln.

 

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