21.11.2007 - 3 Betrauung ASEAG

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Sistenich vom AVV erläutert, dass der Betrauungsakt in Zusammenhang mit dem Finanzierungssystem stehe. Im Betrauungstext müsse auf Seite 2 der Anlage unter § 1Abs. 4 die Formulierung „im Nahbereich des AVV“ durch „benachbarte Aufgabenträger“ ersetzt werden, da auch die Nachbarkreise abgedeckt werden sollten.

 

Auf die Frage des Herrn Pabst, welche Konsequenzen die auf 10 Jahre vorgesehene Betrauung der ASEAG habe, antwortet Herr Sistenich, dass die EU- Vorgaben eine „Inhouse-Vergabe“ ermögliche und damit abgewartet werden könne, wie sich das deutsche Recht entwickelt. In ca. 2 Jahren würde ein neues Personenbeförderungsgesetz vorgelegt, das dann eventuell eine Nachsteuerung erforderlich mache.

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Beschluss:

Der Verkehrsausschuss der Stadt Aachen empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Beschluss zur Betrauung der ASEAG mit der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung zur Durchführung des auf Genehmigungen nach dem Personenbeförderungs­gesetz beruhenden ÖSPV in der Stadt Aachen und im Kreis nach Maßgabe der Anlage “Betrauungsbeschluss” zu fassen.

Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass die steuerliche Unschädlichkeit der Betrauung von der Finanzverwaltung durch die Erteilung einer verbindlichen Auskunft bestätigt wird.

durch die Erteilung einer verbindlichen Auskunft bestätigt wird.

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=1693&TOLFDNR=22535&selfaction=print